Wofür steht das „E“ auf dem Nummernschild?
Die Bundesregierung will den deutschen Autolenkern und Autolenkerinnen den Umstieg auf Fahrzeuge schmackhaft machen, die durch den Einsatz von erneuerbaren und damit nachhaltigen Energien angetrieben werden. Das „E“ und damit den Zugang zu verschiedenen Vorteilen erhalten drei Fahrzeugtypen:
- Elektrofahrzeuge
- Plug-in Hybride
- Brennstoffzellengetriebene Fahrzeuge
Die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen
- Besitz eines der drei genannten Autotypen
- Bezahlung von rund 30 Euro plus der Kosten für das Nummernschild
- Zugelassenes Fahrzeug
- Gültige Kfz-Haftpflichtversicherung
Antrag für ein E-Kennzeichen
Ein E-Kennzeichen ist für E-Autos keine Pflicht. Wenn man es zusammen mit der Umweltplakette verwendet, darf man damit auch in die Umweltzonen einfahren. Um ein E-Kennzeichen zu bekommen, muss man auf der Zulassungsstelle folgende Dokumente bereithalten:
- Zulassungspapier des Autos
- Nachweis Versicherungsschutz
- Personalausweis
- Nachweis für eine gültige Hauptuntersuchung
- EmoG-Kriterien-Nachweis
Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?
Den Nutzern und Nutzerinnen der drei aufgezählten Fahrzeugvarianten ist es möglich, ein „E“ im Kennzeichen zu tragen. Damit kann grundsätzlich Geld gespart werden.
Wer sich ein E-Auto kauft oder ein entsprechendes E-Kennzeichen reserviert, hat die Möglichkeit, sich dies von staatlicher Seite mit bis zu 6.000 Euro fördern zu lassen. Das Geld dafür stammt aus dem Budget der Bundesregierung. In diesem Topf liegen rund 600 Millionen Euro, die darauf warten, von umweltbewussten Autobesitzern und Autobesitzerinnen ausgegeben zu werden. An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass es für einen positiven Förderbescheid unerheblich ist, ob man das E-Auto least oder kauft.
Obwohl Hybrid-Fahrzeuge über einen Verbrennungsmotor verfügen, können auch diese eine Förderung aus dem genannten Topf beantragen. Da das Fahrzeug aber nicht komplett elektrisch angetrieben wird, liegt die maximale Förderhöhe „nur“ bei 4.500 Euro.
Das E-Kennzeichen sorgt dafür, dass für E-Autos, die bis zum Jahr 2020 eine Erstzulassung erhielten, 10 Jahre keine Kfz-Steuer bezahlt werden muss. Auch nach dem Ablauf dieser 10 Jahre fahren E-Autos mit einem E-Kennzeichen mit einem klaren finanziellen Steuervorteil. Als Besitzerin oder Besitzer bezahlt man dann nur einen kleinen Teil des für einen vergleichbaren Verbrenner anfallenden Steuersatzes. Auch die Pferdestärken spielen für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen hier keine Rolle.
Den Umweltgedanken der Fahrer und Fahrerinnen honorieren zahlreiche deutsche Kommunen. Wer zum Beispiel in Städten wie München und Frankfurt parken will, kann dies mit einem E-Kennzeichen kostenlos tun. In München gilt dies für 2 Stunden und in Frankfurt für die Dauer des Ladens an öffentlichen Ladesäulen.
In Düsseldorf beispielsweise genießen Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen ein besonderes Privileg. Ebenso wie Taxis und Busse können sie hier auf der sogenannten Umweltspur fahren. Diese ist für herkömmliche Verbrenner verboten. Das spielt speziell während der Stoßverkehrszeiten eine wichtige Rolle und schont die Nerven.