Die Suche nach einem Parkplatz ist für die Fahrer und Fahrerinnen nicht nur zeitintensiv sondern auch nervenaufreibend. Das Elektromobilitätsgesetz bietet Städten und Kommunen die Möglichkeit, das Parken für Fahrzeuge mit emissionsarmen Antriebssystemen (E-Autos) erheblich zu erleichtern.
Jeder sucht im Jahr 41 Stunden lang nach einem Parkplatz
Das Parken vor dem Wohnkomplex, direkt vor dem Arbeitsplatz oder zum Shoppen in der Innenstadt ist aufgrund der Tatsache, dass viele Haushalte zwei oder gar mehr Autos besitzen, oftmals nicht einfach. Zudem sind zahlreiche Parkflächen nicht nur gebührenpflichtig, sie sind auch in einer meist geringen Anzahl im Vergleich zu der Menge an Autos vorhanden. 40 Milliarden Euro insgesamt und 41 Stunden pro Person verschwenden die Deutschen pro Jahr laut einer INRIX-Studie[1] auf der Suche nach einem Parkplatz.
Das Elektromobilitätsgesetz eröffnet neue Parkmöglichkeiten
Seit 2016 gilt in Deutschland das Elektromobilitätsgesetz. Damit ist es für Städte, Kommunen und Gemeinden möglich, gewisse Fahrzeugtypen zu bevorzugen – unter anderem im Rahmen der Parkerlaubnis. Fällt ein Fahrzeug unter das Elektromobilitätsgesetz, kann diesem das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen erlaubt werden. Die Nutzung von Sonderspuren (Bus- oder Taxispuren) kann für E-Autos somit rechtlich abgesichert ermöglicht werden. Auch der teilweise oder der gänzliche Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung kann E-Autofahrern gewährt werden.
Damit man als Fahrer in den Genuss dieser Möglichkeiten kommen kann, muss das E-Auto mit einem sogenannten E-Kennzeichen ausgestattet sein. Mit einem E-Kennzeichen dürfen Elektroautos zum Beispiel auch an öffentlichen Ladesäulen parken, ohne geladen zu werden.
Viele Städte gewähren E-Autos Privilegien
Die Städte, Kommunen und Gemeinden haben die Möglichkeit, individuell mit dem Elektromobilitätsgesetz umzugehen. In München können mit Stand 2020 Elektrofahrzeuge in allen von der Stadt bewirtschafteten Gebieten zwei Stunden durchgehend kostenlos parken. Berlin vergibt nur das Privileg, dass E-Autos während des Ladevorgangs an Ladesäulen kostenlos parken dürfen. In Hamburg dürfen E-Autos den öffentlichen Parkraum bis zur Höchstparkzeit (Parkscheibe) kostenlos nutzen. E-Autos dürfen in Dortmund an 18 öffentlichen Parkplätzen kostenlos parken. Im Dortmunder Zentrum sowie in Düsseldorf dürfen E-Autos auch einige ausgewiesene Busspuren nutzen. Auch in den Städten Frankfurt, Leipzig, Köln und Stuttgart gibt es Parkprivilegien für E-Autos.
[1] https://inrix.com/press-releases/parking-pain-de/ – 21.01.2021