Es könnte DIE Gelegenheit sein, die Elektromobilität einer jungen Autofahrergeneration von Anbeginn weg an die Hand zu geben – das Machen des Führerscheins mit einem E-Auto. Bislang bremste ein EU-Recht die zukunftsweisende Umstellung der Fuhrparks vieler Fahrschulen auf Autos mit Elektroantrieb. Dieses EU-Recht soll nun im kippen.
Auswirkungen der EU-Regel
Die EU-Führerschein-Richtlinie legt bisher fest, dass E-Autos prüfungsbedingt nicht in vollem Umfang bei der Führerscheinausbildung verwendet werden können. Sinngemäß heißt es, sollten bei der Führerscheinprüfung Automatikfahrzeuge eingesetzt werden, wird der Führerschein auch auf solche Fahrzeuge ohne Kupplung beschränkt. Das Problem ist, dass alle Elektrofahrzeuge über ein Automatikgetriebe verfügen. Daher fallen diese in die Regelung. Der aktuelle Stand ist also laut EU-Recht, dass nur die Person einen uneingeschränkten Führerschein für alle PKWs erhält, die mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe die Prüfung erfolgreich absolviert.
Verkehrsministerium und EU ändern Regel
Seit einigen Monaten ist nun bekannt, dass das Bundesverkehrsministerium an einem Plan arbeitet, die Regeln für die Führerscheinprüfung zu ändern. Durch diese Maßnahme wird es sowohl für Fahrschulen, als auch für Fahrschüler erheblich attraktiver, ein E-Auto bei der Prüfung und der Schulung zu benutzen.
Die neue Regelung soll laut Ministeriumsangaben 2020/2021 in Deutschland in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an können Fahrschüler ihre Abschlussprüfung mit einem Auto mit Automatikgetriebe ablegen, und trotzdem für Fahrten mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe zugelassen sein. Der bisherige Eintrag in den Führerschein, der das Fahren auf Automatikautos beschränkt hat, würde dann wegfallen.
Wichtiger Schritt in Richtung Mobilität der Zukunft
Dieser Schritt aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur lässt viele innovative Geister in der Autobranche aufatmen. Bisher war es nur über ein Upgrade zum Schaltgetriebe für Fahrschüler möglich, einen „kompletten“ Führerschein zu erhalten, wenn die erste Prüfung mit einem E-Auto absolviert wurde. Der Zusatzaufwand war für viele zu hoch. Daher entschieden sich die meisten, mit einem Auto mit Schaltgetriebe und Verbrennungsmotor alle Übungsfahrten und die Abschlussprüfung zu absolvieren.
Nun muss und wird die Automobilbranche auf die veränderte Gesetzeslage reagieren. Nicht nur, dass man E-Autos in einer Version für Fahrschulen – mit beidseitigen Bedienpedalen – produzieren kann, es wird sukzessive dank der Fahranfänger einen Anstieg der Nachfrage nach E-Autos geben.
Bedingungen der EU-Kommission
Allerdings wird der Umstieg zumindest den Fahrschülern durch die EU-Kommission nicht erleichtert. Wer ab Sommer 2020 die Fahrausbildung mit einem Automatikfahrzeug macht, wird sehr wahrscheinlich zehn zusätzliche Unterrichtseinheiten mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren müssen. Diese je 45 Minuten langen Einheiten werden am Ende mit einer mindestens 15 Minuten dauernden Prüfung abgeschlossen. Bei dieser, so lautet der Plan der EU, werden die Fähigkeiten beim Anfahren am Berg, beim Abbiegen und bei Vorfahrtsituationen getestet werden.
Wie die Fahrschulen auf die veränderte Gesetzeslage reagieren, bleibt abzuwarten. Spätestens in zwei bis drei Jahren, wenn die Generation Friday-for-Future beginnt, ihren Führerschein zu machen, wird sich zeigen, ob eine massive Strömung hin zur Elektromobilität vonstattengehen wird.