Mit der Zustimmung des Bundesrats zur Änderung der Ladesäulenverordnung ist es offiziell. Das Kreditkarten-Terminal an der Ladesäule wird verpflichtend. Änderungsempfehlungen und Änderungsanträge, die zuvor in den Ausschüssen diskutiert worden, wurden in Gänze abgelehnt. Dies gilt auch für den Entwurf, den das Bundesland Schleswig-Holstein einbrachte.
Was ändert sich konkret?
Im Mai diesen Jahres beschloss das Bundeskabinett die Novellierung der Ladesäulenverordnung. Die Novelle sah vor, dass ab Juli 2023 die kontaktlose Zahlung per Kredit- oder Debitkarte beim Bezahlen an der Ladesäule angeboten werden muss. Dies wird nun umgesetzt.
Das bedeutet, dass die Säulen zumindest über ein Kartenlesegerät und eine Tastatur zur Eingabe der PIN verfügen müssen. Dabei muss nicht zwangsläufig jede einzelne Säule mit dem neuen Standard ausgerüstet sein. Ein zentrales Terminal für mehrere Ladesäulen entspricht den Vorgaben der Verordnung.
Anders als zuvor im Bundeskabinett zur Debatte stand, ist das Nachrüsten von Ladepunkten, die seit dem 18. Juni 2016 in Betrieb gingen, nicht erforderlich. Diese genießen Bestandsschutz. Der Geltungsbereich des Gesetzes umfasst ausschließlich Säulen, die ab dem 1. Juli 2023 errichtet werden.
Die Entscheidung zum verpflichtenden Einbau von Terminals wird stark kritisiert
Kritik kommt unter anderem vom Wirtschaftsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Verkehrsausschuss und bezieht sich insbesondere auf den verpflichtenden Einbau von physischen Kreditkarten-Terminals. In dieser Hinsicht stimme die Kosten-Nutzen-Analyse nicht, da die Mehrzahl der Verbraucher ohnehin unter Verwendung von RFID-Ladekarten oder anderweitigen digitalen Apps die Rechnungen begleiche. Folglich befürchten die Ausschüsse, dass die Terminals nur sporadisch genutzt werden. Demgegenüber ist es anzunehmen, dass sowohl die Anschaffungskosten als auch die Betriebskosten auf die Kundinnen und Kunden umgelegt werden.
Aus den genannten Gründen legten die Ausschüsse dem Bundesrat nahe, der Novelle zunächst nicht zuzustimmen und Änderungen anzuregen.
In die gleiche Kerbe schlägt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Dieser hatte sich bereits im Vorfeld gegen die Terminal-Pflicht stark gemacht und seine Position am Morgen der Zusammenkunft des Bundesrats bekräftigt.
Der Einbau von physischen Karten-Terminals sei kontraproduktiv für das Bestreben, die Elektromobilität in Deutschland voranzubringen, betonte Kerstin Andreae, die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Ferner bezeichnete sie die Technologie als veraltet und bemängelte die hohen Kosten, die beim Einbau entstehen und auf den Ladepreis umgelegt werden. Leidtragende der Entwicklung seien die Verbraucher, die zukünftig für ihren Strom mehr zahlen werden.
Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis
Da der Einbau der Karten-Terminals erst ab dem 1. Juli 2023 zur Pflicht wird und bereits vorhandene Säulen nicht nachgerüstet werden müssen, wird es in der Praxis über Jahre zu Verwirrungen kommen. Selbst heute ist nicht jedem Kunden klar, welche Zahlmethoden zur Verfügung stehen. Die Gesetzesnovellierung wird die Lage weiter verschärfen. Ladepunkte, die kurz vor der Frist in Betrieb gehen, sind nur mit einer Ladekarte oder App nutzbar, während an anderen Säulen herkömmliche Kreditkarten unterstützt werden. Benutzerfreundlichkeit und kundenorientierter Service sieht anders aus.