Unser eMobility-Youtuber Jonas Thoß hat im vergangenen Jahr die Ladeinfrastruktur vieler europäischer Großstädte einem kritischen Check unterzogen. Was eine Großstadt braucht, haben wir uns für Sie angesehen:
AC-Ladepunkte sind Rudeltiere
Eine einzelne Ladesäule mit zwei Ladepunkten am Straßenrand ist ein Anfang, aber nur bedingt als „Ausbau der Ladeinfrastruktur“ anzusehen. Viel zu schnell sind die vereinzelten Ladeplätze zu Stoßzeiten in Verwendung und so für Andere nicht zu verwenden.
Fantastisch sind hier „AC-Ladeparks“ mit mehreren, gar Dutzenden, Ladepunkten. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Wer diese Lademöglichkeit mit seinem E-Auto ansteuert, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen freien Platz zum „auftanken“ vorfinden – das Roulettespiel, ob ein einzelner in der App als frei angezeigter Ladepunkt beim Erreichen auch noch wirklich nutzbar ist, hat sich somit erledigt.
DC-Schnellladen: Nicht nur an Autobahnen ein Thema
Das DC-Schnellladen mit teils mehreren hundert kW eignet sich perfekt für Langstreckenfahrten. Demzufolge sind Hypercharger sehr oft entlang von Autobahnen zu finden. Das macht Sinn, sollte jedoch perspektivisch nicht ausschließlich so bleiben.
Bestimmte Nutzergruppen, welche im urbanen Raum unterwegs sind, haben eben auch Bedarf an Schnellladelösungen: Man denke an E-Taxifahrer, welche den ganzen Tag Fahrgäste befördern und hierbei viele Kilometer zurücklegen. Diese Berufsgruppe kann sich nicht erlauben, das Fahrzeug mit einer Standzeit von mehreren Stunden am städtischen AC-Ladepunkt wieder aufzuladen – und in dieser Zeit auf ihr Arbeitswerkezug (= E-Taxi) gänzlich zu verzichten.
Freiheit bei der Wahl der Bezahlmethode
Ladetarife machen Sinn: Durch die Wahl eines zum eigenen Fahrverhalten passenden Ladetarifs lässt sich bares Geld sparen. Und dennoch: An einer öffentlichen Ladesäule zu Laden darf keine Wissenschaft werden und nur an bestimmte Ladekarten- oder Tarife gekoppelt sein.
Die Möglichkeiten, um an Strom zur Weiterfahrt zu kommen, müssen daher zwingend an eine breite Auswahl von Bezahlarten gekoppelt sein. Und das beinhaltet vor allem auch die technische Voraussetzung, an der Ladesäule mittels EC- und Kreditkarte ad-hoch Laden zu können, statt nur NFC-Karten (eines bestimmten) Anbieters zu akzeptieren.
Der Gesetzgeber hat die Notwendigkeit bereits erkannt: Laut EU-Recht müssen Ladesäulen ab 01.07.2023 die Möglichkeit der ad-hoc Kartenzahlung anbieten. Mit Blick auf die Vereinfachung elektrischer Ladevorgänge ein längst überfälliger Schritt.
Welche Punkte sonst noch wichtig sind, um im urbanen Raum möglichst komfortabel Laden zu können und an welchen Stellen Städte noch nachbessern müssen, um die Elektromobilität weiter zu fördern, hat sich unser E-Mobility-Youtuber Jonas Thoß in einem ausgiebigen Review genauer angesehen: