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Nach der KFW-440 Förderung (Förderung für private Ladestationen) geht die staatliche KFW-Bank nun noch einen großen Schritt weiter! Klar, nach KFW-440 folgt KFW-441 und das bedeutet:
Ladestationen werden nun auch im unternehmerischen bzw. betrieblichen Umfeld gefördert.
Der Fördertopf umfasst ein Volumen von 350 Millionen Euro.
(Achtung: Für Kommunen gilt hierzu die KFW-Förderung 439! – Hier geht´s zum Antragsformular)
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Ein kurzer Überblick: Das Wichtigste
- Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
- Zuschuss für Kauf und Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
- Zuschuss für Ladestationen, die dem Aufladen von Firmen- und Privatfahrzeugen dienen
- Zuschuss für: (kommunale) Unternehmen / freiberufl. Tätige / gemeinnü. Organisationen
energielösung-Tipp: Was versteht man unter einem „Ladepunkt“?
Die KFW-Förderbank definiert einen Ladepunkt wie folgt: „Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektrofahrzeug aufladen können – aber nicht mehrere gleichzeitig. Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, erhalten Sie 900 Euro pro Ladepunkt.“
energielösung-Tipp: Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt der KFW.
- Ladestation auf dem Betriebsgelände
- Zum Aufladen von unternehmenseigenen Flottenfahrzeugen
- Zum Aufladen von Carsharing-Fahrzeugen
- Zum Aufladen von Beschäftigten-Fahrzeugen
- Nicht-öffentliche Ladepunkte auf kommunalen Betriebshöfen
- Ladepunkte mit AC oder DC-Ladepunkt
- Bis maximal 22kW-Ladeleistung
- 3-phasiger, fester Anschluss
- Fabrikneue Wallbox (keine Gebraucht-Wallbox)
- Stationäre Wallbox
- Anforderung der Steuerbarkeit
- Zuschuss-Bestätigung abwarten
- 100% Ökostrom
- Mind. 1.285,71 EUR Kostensumme
- Max. 45.000 EUR Fördersumme pro Standort
- 12 Monate Frist zur Umsetzung
- Reporting-System (Reporting ID)
- Sechs Jahre Betrieb
- Achtung: Vergessen Sie nicht die Anmeldung bei Ihrem Netzbetreiber!
- Wallbox-Kauf
- Elektrische Anschlüsse
(Netzanschluss und Batteriespeicher) - Elektroinstallation
- Netzanschluss
- Telekommunikation
- Lastmanagement
Weitere Informationen:
NOW GmbH – Ladeinfrastruktur für Kommunen und Betriebe
NOW GmbH – Richtlinie Förderprogramm
Antrag stellen: Wann geht´s los?
Merken Sie sich den 23. November 2021 am besten gleich dick im Kalender vor. Denn ab diesem Dienstag können Sie den Zuschuss bei der KFW beantragen.
Schon jetzt drängt die Zeit: Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finanziert. Das bedeutet auch, dass diese Mittel nur solange zur Verfügung stehen, solange sie auch „vorrätig“ sind. Sind die Mittel aufgebraucht, können auch keine Zuschüsse mehr ausbezahlt werden. Es lohnt sich also schnell zu sein.
Das hat bereits der riesen Erfolg zur KFW-440 Förderung (Förderung privater Ladestationen) gezeigt. Allerdings: aufgrund der enorm hohen Anfrage wurde dieser Zuschuss-Topf mehrmals aufgestockt! Es bleibt also für Nachzügler nur zu hoffen, dass sich dies auch bei der KFW-441 Förderung wiederholt. Gesichert ist dies allerdings nicht.
Antrag stellen: Hier geht´s zum KFW-Zuschussportal.
Was wird gefördert?
Die KFW fördert Ladestationen für Elektroautos, die an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen entstehen. Dabei wird sowohl der Kauf als auch die Installation der Ladestationen bedacht. Die Ladestationen sind für die Firmen– und Privatfahrzeuge der Beschäftigten gedacht.
Gefördert wird daher:
- der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- der Einbau und der Anschluss der Ladestationen (inklusive aller Installationsarbeiten)
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
energielösung-Tipp: Was bedeutet „intelligente Steuerung“?
Die KFW definiert eine intelligente Steuerung wie folgt: „Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren – zum Beispiel, um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.“
energielösung-Tipp: 22kW – Den Unterschied zum 11kW-Laden erklären wir Ihnen hier.
energielösung-Tipp: Intelligente Ladestationen finden Sie hier.
Welche Ladestationen fallen in die Förderung?
Die KFW vermerkt auf ihrer Homepage die förderfähigen Ladestationen. Diese können Sie hier ganz einfach einsehen (klicken Sie hierzu bitte auf der KFW-Homepage rechts auf den folgenden Link „Zur Liste der geförderten Ladestationen“ – Bitte beachten Sie, dass diese Liste durch die KFW laufend ergänzt wird!).
Im energielösung-Online-Shop finden Sie zahlreiche KFW-441 geförderte Ladestationen!
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Wir haben Ihnen deshalb einige nützliche Informationen zum Thema „erneuerbare Energien“ zusammengestellt:
PV-Überschussladen – wie funktioniert es?
PV-Überschussladen – die Technik dahinter!
Ökostrom für das E-Auto – was genau ist das?
Wer kommt für die Förderung infrage?
Einen Zuschuss können folgende Parteien beantragen:
- Unternehmen
- Einzelunternehmen
- Freiberuflich Tätige
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern und Verbände)
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Vereine
energielösung-Tipp: Sie sind eine kommunale Körperschaft und möchten einen Zuschuss erhalten? Dann sollten Sie Ihren Zuschuss-Antrag über die KFW-Förderung 439 stellen!
Wie sind die Konditionen?
Folgende Konditionspunkte lässt die KFW derzeit verlauten:
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
(geben Sie unbedingt die Anzahl der Ladepunkte schon im KFW-Antrag an!).
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen
(sonst können Sie keine Zuschüsse beantragen!).
- Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 1.285,71 Euro pro Ladepunkt.
Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt – je Standort – 45.000 Euro.
- Der Zuschuss landet direkt auf Ihrem Konto.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.
Achtung:
Das Einreichen der Nachweise wird vermutlich ab Ende Februar 2022 möglich sein!
Das könnte Ihnen weiterhelfen! – FAQs zum Thema
Wie lange muss die Ladestation genutzt werden? Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend zu nutzen! Die KFW kann den Zuschuss zurückfordern, wenn die Ladestation in diesem Zeitraum veräußert wird.
Wann muss der Ökostromtarif abgeschlossen sein? Spätestens wenn die Rechnungen im Zuschussportal hochgeladen werden, muss auch der Stromliefervertrag abgeschlossen sein. Allerdings muss der Stromvertrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben.
Kann die Zahl der Ladepunkte nachträglich erhöht werden? Nein! Sie können aber selbstverständlich einen neuen Antrag stellen. Aber Achtung: Sie sollten dabei noch nicht mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen haben. Die Verfügbarkeit der Fördermittel wird dabei natürlich vorausgesetzt.
Weitere FAQs finden Sie hier.
Ladestation installieren (lassen) – Bitte nur von Profis!
Tipps für die Installation von E-Ladestationen
Installation einer Wallbox – darauf sollten Sie achten
Was kostet die Installation einer Wallbox?
Voraussetzungen für die Installation einer Wallbox
KFW – Ihr Zuschussgeber
Alle Informationen zur Förderung „Ladestationen für Elektrofahrzeuge (441)“ finden Sie hier.
Zum KFW-Zuschussportal geht´s hier.
Informationen zum KFW-Zuschussportal gibt´s hier.
Quelle: KFW Bank