Und damit sind wir auch schon mittendrin. Wir erklären Ihnen, welche Fördermöglichkeiten sich die KfW für Unternehmen und Kommunen überlegt hat, welche Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen und welche Wallboxen überhaupt förderfähig sind.
Was ist die aktuelle Förderung?
Nach der KfW 440 Förderung für die Installation privater Ladelösungen sind jetzt Unternehmen und Kommunen dran. Es stehen aktuell 350 Mio. Euro für die Förderung von – ganz wichtig – nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur zur Verfügung. Gefördert wird also die Anschaffung von Ladestationen, die lokal für den eigenen Fuhrpark oder Mitarbeiter zur Verfügung stehen, aber nicht über das öffentliche Ladenetzwerk angebunden werden dürfen. In der Fördersumme ist die Anschaffung der Wallboxen und die Umsetzung, also die Installation und eventuell zusätzlich benötigte Teile zur Realisierung des Projekts enthalten.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung bezieht sich auf alle Unternehmen und Kommunen und wird aufgeteilt in zwei unterschiedliche Förderprogramme. Zum einen gibt es die KfW 439 Förderung, die sich auf Ladelösungen für Kommunen bezieht. Zu Kommunen zählen dabei z. B. Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände oder Kommunale Zweckverbände.
Zum anderen dreht sich bei der KfW 441 Förderung alles um Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und mehrheitlich in Privatbesitz sind. Gefördert werden bei diesen Unternehmen z. B. Ladelösungen für den eigenen Fuhrpark, für Carsharing-Modelle oder für Mitarbeiter.
Wichtig ist: die Ladelösung darf nicht öffentlich sein, was z. B. Kundenparkplätze ausschließt.
Dass Sie sich besser vorstellen können, wer gefördert wird, hier einige Beispiele für antragsberechtigte Unternehmen: Gefördert werden z. B. Ladepunkte bei
- Fahrschulen
- Handwerksbetriebe
- Sozial- und Pflegedienste
- Lieferdienste
- Mittelstandsunternehmen
- Spedition
- uvm.
Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob der Strom an die Mitarbeiter gratis abgegeben wird oder ob eine kWh-genaue Abrechnung erfolgen soll. Wenn abgerechnet werden soll, ist aber auf jeden Fall eine eichrechtskonforme Ladelösung erforderlich. Eine eichrechtskonforme Ladelösung ist übrigens von der KfW auch so schon empfohlen, um ein unnötiges Nachrüsten bei eventuellen Gesetzesänderungen zu vermeiden. Von dem Zuschuss ausgeschlossen ist hingegen die Installation einer Wallbox im Haushalt von Privatpersonen, auch wenn die Kosten für die Umsetzung der Arbeitgeber übernehmen würden.
Das alles gilt übrigens nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Freiberufler*innen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, die somit ebenfalls von der KfW Förderung 441 profitieren können.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb und die Errichtung fabrikneuer Ladestationen mit 70 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 900 Euro pro Ladepunkt. Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie jedoch mindestens 1.285,71 € ausgeben. Aber was das genau bedeutet, schauen wir uns später nochmal an.
Zur Fördersumme zählen der Kauf der Hardware, der elektrische Anschluss, sowie notwendige Nebenarbeiten wie zum Beispiel Erdarbeiten, der Netzanschluss oder ein eventuelles Energiemanagement- bzw. Lademanagementsystem. Auch Umbauten am Netzanschluss, an den die Wallbox integriert wird, werden gefördert.
Es gelten bei Unternehmen in aller Regel übrigens die Nettopreise für die Förderung, weil diese ja normalerweise vorsteuerabzugsberechtigt sind. Solltet Sie das nicht sein, sind ganz normal die Bruttopreise relevant.
Und unser energielösung Tipp: Zusätzliche Ladekabel können bei Wallboxen mit Typ-2-Steckdose nach Informationen der KfW mitgefördert werden.
Gibt es Unterschiede zwischen der KfW 439 und der KfW 441?
Die beiden Förderungen KfW 439 und KfW 441 wurden aus vermutlich rechtlichen Gründen voneinander getrennt, da Kommunen hier häufig etwas anders betrachtet werden müssen. Eigentlich gibt es aber nur zwei große Unterschiede zwischen den beiden Förderverfahren:
Die Mindestfördersumme: Hä? Mindestfördersumme? Bei der KfW441 für Unternehmen sind Förderungen wie gewohnt ab der ersten Wallbox möglich, für die KfW439 bei Kommunen hingegen müssen mindestens 10 Wallboxen auf einmal gefördert werden. Unterschreiten die Gesamtausgaben hier 12.857,14 € kann keine Förderung gewährt werden. Es dürfen sich aber Kommunen auch zusammentun und gemeinsam einen Antrag stellen.
Die Maximalfördersumme ist dafür aber bei den beiden Förderungen auch unterschiedlich. Unternehmen sind bei der KfW441 auf max. 45.000 €, also 50 Ladepunkte je Standort gedeckelt, während Kommunen hier bis zu 450.000 €, also 500 Ladepunkte fördern lassen können.
Welche Wallboxen werden gefördert?
Gefördert werden Wallboxen, die den Förderrichtlinien der KfW entsprechen und in Deutschland errichtet werden. So muss es sich zwingend um eine stationäre Lademöglichkeit mit einem oder mehreren Ladepunkten handeln. Die Ladeleistung der Ladelösung darf maximal 22kW betragen wobei auch stärkere DC-Lader gefördert werden, wenn diese auf 22kW pro Ladepunkt gedrosselt werden.
Zudem müssen die Wallboxen verschiedenste technische Voraussetzungen erfüllen. So muss zum Beispiel eine sichere, bidirektionale Schnittstelle vorhanden sein. Aber Achtung, das hat nichts mit bidirektionalem Laden, also der Verwendung des Elektroautos als Speicher für die Hauselektrik zu tun. Hier ist eine kabelgebundene oder kabellose Kommunikationsschnittstelle der Wallbox gemeint, die später eventuell mal einen Zugriff durch den Netzbetreiber zulässt. Der Ladepunkt muss, soweit möglich, mit einem 3-phasigen Anschluss betrieben werden und Update-fähig sein, um die Anbindung an ein Smartmeter-Gateway oder ein Energiemanagementsystem zu ermöglichen.
Aber Stopp: Das hört sich jetzt alles kompliziert und verwirrend an. Am Ende ist die offizielle Liste der förderfähigen Wallboxen der KfW ausschlaggebend. Diese finden Sie ganz einfach auf den Seiten der KfW, die wir unten verlinkt haben.
Achtung: Lösung schreibt man mit mit „oe“ – wie in energieloesung! Dort haben wir die KfW441- bzw. KfW439-förderfähigen Wallboxen für Sie bereits vorsortiert. So finden Sie schnell und sicher zur garantiert geförderten Wallbox – und wenn es doch mal eine Frage gibt, helfen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Kundensupport persönlich mit ihrem Fachwissen weiter.
Welche Rahmenbedingungen gelten für die aktuelle Förderung?
Die Montage muss, wie auch schon bei der Förderung für Privathaushalte durch einen Elektriker vorgenommen werden – Sie sehen, relativ viele Punkte aus der Anforderung der Wallbox und der Förderrichtlinien überschneiden sich mit den Voraussetzungen für die KfW440 Förderung für Privatpersonen.
Ein großer Unterschied liegt bei der Laufzeit der Ladelösung. Statt einem Jahr muss diese nun sechs Jahre nach den Förderrichtlinien der KfW in Betrieb sein. Der Strom, mit dem die Ladepunkte versorgt werden muss, zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Am einfachsten erreichen Sie das mit einem Ökostromvertrag. Hier sprechen Sie am besten direkt mit Ihrem Stromanbieter, also mit dem, an den Sie Ihre monatliche Stromrechnung zahlen. Unter Umständen kann auch eine PV-Anlage ausreichen. Diese müsste allerdings das angeschlossene Fahrzeug zu 100 Prozent mit der eigenen erzeugten Energie aufladen können. Wenn man bedenkt, welche Verbrauchsgeräte sonst noch am häuslichen Stromnetzt hängen können, kann das durchaus schwierig sein.
Wie läuft die Förderung bei der KfW ab?
Am besten beantragen Sie als Unternehmer oder Kommune jetzt die Förderung. Als Kommune geschieht das einfach mithilfe eines pdf Formulars per Mail an [email protected]. Als Unternehmer ist die Antragstellung direkt im Zuschussportal der KfW auf www.kfw.de/441-zuschussportal möglich. Bitte beachten Sie, dass hier schon die korrekte Anzahl der Ladepunkte angegeben werden muss. Sollte später festgestellt werden, dass doch mehr Ladepunkte benötigt werden, muss wieder ein neuer Antrag vor Beginn der Erweiterung bei der KfW gestellt werden.
Nach der Legitimation durch die KfW erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestätigung der Förderung. Jetzt ist es an der Zeit sich um den Kauf der Wallbox zu kümmern. Sollten hier Fragen aufkommen, welche Ladelösung die richtige ist, freuen sich unsere Mitarbeiter im Support auf Ihren Anruf. Sie erreichen unser Berater-Team unter 0941-2017700 oder per Mail unter [email protected]. Ist die Wallbox gekauft und installiert, muss diese vor der finalen Inbetriebnahme auf der Seite www.obelis.now-gmbh.de der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur gemeldet werden. Anschließend erhalten Sie eine Reporting-ID, die Sie im letzten Schritt benötigen.
Jetzt müssen Sie sich nämlich nur noch im Zuschussportal der KfW identifizieren und die Erfassung der Ladestation mit Hilfe der Reporting-ID bestätigen. Zudem müssen alle notwendigen Rechnungen über den Kauf, Material und Dienstleistungen ins KfW-Portal hochgeladen werden. Der Nachweis über den Bezug von Ökostrom muss nicht sofort hochgeladen werden, sondern erst auf stichprobenartige Abfrage durch die KfW vorgelegt werden.
Beispiele verschiedener Förderszenarios
Zum Abschluss wollen wir uns noch einige Beispiele anschauen, die die Förderquote von 70 % bzw. die Maximalsumme von 900 € pro Ladepunkt etwas anschaulicher machen.
Beispiel 1:
In unserem ersten Beispiel stellt ein Unternehmen einen Antrag über 10 Ladepunkte für dessen Mitarbeiterparkplätze.
Kosten Hardware: 10.714,32 | Unser Unternehmen hat Ausgaben für die 10 Ladepunkte in Höhe von10.714,32 € |
Kosten Installation: 2.142,82 € | Außerdem fallen Installationskosten in Höhe von 2.142,82 € an |
Gesamtausgaben: 12.857,14 € | Damit hat das Unternehmen Kosten in Höhe von 12.857,14 €. |
Zuschuss: 9.000 € (= 70 % der Gesamtkosten, daher maximale Fördersumme erreicht) | Warum wir diesen krummen Betrag gewählt haben? Die 12.857,14 € entsprechen genau der Summe, um den maximalen Förderbetrag von 9.000 € zu erhalten. Die 9.000 € sind nämlich 70 % der Gesamtausgaben. |
Endbetrag: 3.857,14 € | Übrigbleiben würden beim Unternehmen damit noch 3.857,14 €. |
Zusammengefasst kann man also sagen:
Wenn ein Unternehmen höhere Ausgaben als 1.285,71 € pro Ladepunkt hat, bekommt es keine höhere Förderung, da die maximale Fördersumme von 900 € greift. Unter dem Betrag von 1.285,71 € pro Ladepunkt wird der Förderbetrag auf die 70 % Quote der Ausgaben reduziert. Als Nebenbedingung gilt, dass beim Gesamtvorhaben mindestens 1.285,71 € ausgegeben werden müssen. Aber dazu gleich noch ein Beispiel.
Beispiel 2:
Unser zweites Unternehmen stellt nämlich auch einen Antrag über 10 Ladepunkte für die eigene Flotte, hat aber geringere Ausgaben:
Kosten Hardware: 8.000 € | Die Ausgaben für die 10 Ladepunkte belaufen sich hier nur auf 8.000 €. |
Kosten Installation: 2.000 € | Die Installationskosten liegen bei 2.000 €. |
Gesamtausgaben: 10.000 € | Damit hat das Unternehmen Kosten in Höhe von 10.000 €. |
Zuschuss: 7.000 € (= 70 % der Gesamtkosten, aber nicht der Maximalbetrag von 9.000 €) | Die Fördersumme beträgt hier dann nur noch 7.000 €, also 70 % der Ausgaben, da diese nicht für die maximale Fördersumme ausreichen. |
Endbetrag: 3.000 € | Der Endbetrag im ersten Beispiel wären damit dann aber auch nur 3.000 € |
Und jetzt noch ein Beispiel wie die Nebenbedingung funktioniert:
Beispiel 3:
Ein freiberuflich tätiger Mediengestalter hat ein Elektroauto und beantragt einen Ladepunkt, um das Fahrzeug laden zu können.
Kosten Hardware: 700 € | Die Ausgaben für den Ladepunkt belaufen sich auf 700 €. |
Kosten Installation: 400 € | Außerdem fallen Installationskosten in Höhe von 400 € an |
Gesamtausgaben: 1.100 € | Damit hat der Freiberufler Kosten in Höhe von 1.100 €. |
Zuschuss: 0 € (Nebenbedingung nicht erfüllt) | Da die Ausgaben nicht die Mindestgrenze von 1.258,71 erreichen, kann keine Förderung erfolgen. Eine Möglichkeit die Mindesausgabengrenze zu erreichen, wäre z.B. ein Ladekabel mit fördern zu lassen. |
Beispiel 4:
Und jetzt noch ein letztes Beispiel für einen kleineren Handwerksbetrieb. Dieser hat zwei elektrische Transporter für den Kundendienst und beantragt 2 Ladepunkte, um diese im Unternehmen laden zu können.
Kosten Hardware: 1.900 € | Die Ausgaben für die 2 Ladepunkte belaufen sich auf 1.900 €. |
Kosten Installation: 400 € | Außerdem fallen Installationskosten in Höhe von 400 € an |
Gesamtausgaben: 2.300 € | Damit hat das Unternehmen Kosten in Höhe von 2.300 €. |
Zuschuss: 1.610 € (= 70 % der Gesamtkosten, aber nicht der Maximalbetrag von 1.800 €) | Die Fördersumme beträgt hier 1.610 €, das sind nur 70 % der Gesamtkosten. Auch die Nebenbedingung ist erfüllt, das beim Gesamtvorhaben mindestens 1.258,71 € ausgegeben wurden. |
Endbetrag: 690 € | Es verbleiben 690 € Kosten bei unserem Handwerksbetrieb. |
Fazit
Mit den Förderungen 439 und 441 der KfW können nun auch Unternehmen und Kommunen von einem staatlichen Zuschuss profitieren. Wenn einige Vorgaben beachtet werden, dann kann der Preis für den Kauf und die Installation einer nichtöffentlichen Ladeeinrichtung sehr gering gehalten werden. Wer jetzt ein Elektroauto im Unternehmen hat oder die Anschaffung plant oder wer seinen Mitarbeitern einen einfachen Zugang zu Lademöglichkeiten geben will, der sollte jetzt aktiv werden. Wenn Sie noch Fragen zu dem Thema oder zu passenden Ladelösungen habt, freut sich das Team der energielösung auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.
Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier!