Illegale Inbetriebnahme von Schnellladesäulen
Die Elektromobilität ist aktuell auf dem Vormarsch und etabliert sich zunehmend im Alltag. Der Umschwung hin zur E-Mobilität wird nun aber gefährdet durch die illegale Inbetriebnahme von Ladesäulen, die gegen das Eichrecht verstoßen. Das Mess-und Eichgesetzt in Deutschland schreibt fest, welche Anforderungen für Messwerte einzuhalten sind.
Viele Schnellladesäulen können diese Anforderungen aber nicht erfüllen und laufen dennoch weiter. Das Eichrecht soll eigentlich regeln, dass der Nutzer einer Schnellladesäule die gezahlte Menge an Energie auch erhält. Also, wieso sind die Säulen nach wie vor in Betrieb?
Das sich der Ausbau von Elektromobilität in Deutschland sowieso schon schwierig gestaltet, durch beispielsweise hohe Anschaffungskosten, ist eine solche Feststellung natürlich mehr als ungünstig. Verbraucher werden geschädigt und die Säulen bleiben dennoch in Benutzung, während angemessene Bußgelder nicht in Sicht sind. Dazu kommt, dass Verbraucher selber gar nicht überprüfen können, ob die geladene Menge an Strom richtig ist.
Welche Hersteller sind Betroffen?
Alpitronic platziert sich derzeit als einen sehr gefragter Hersteller in Sachen Ladesäulen. Deren „Hypercharger“-Säule kommt an vielen Aral- und Shell-Tankstellen zum Einsatz. Aktuell befinden sich knapp 1.200 Exemplare in Benutzung, doch nur wenige Hundert Stück erfüllen die Anforderungen.
Auch die Ladesäulen der Hersteller Delta, Efacec und Tritium, von denen mittlerweile 1.400 Ladesäulen an öffentlichen Plätzen laufen, verfügen nicht über eine sogenannte Baumusterprüfbescheinigung und geraten ebenfalls ins Visier der Überprüfungen.
Laut einer Umfrage des Förderprojektes „IKT für Elektromobilität“ gaben insgesamt 50 Prozent der befragten Hersteller von Ladesäulen an, dass Ihre Säulen umgerüstet werden können. 44 Prozent äußerten sich dahingegen gar nicht. Die restlichen sechs Prozent der Befragten wiesen darauf hin, dass Ihre Säulen nicht nachgerüstet werden können. Hierbei ist wohl auch zu beachten, dass der Umbau hin zu einer eichkonformen Ladesäule teilweise mehr Kosten verursachen kann, als eine neue Ladesäule bereitzustellen. Die Umrüstung wird sich auch aus diesem Grund als eher schwierig gestalten.
Eine Stilllegung nicht eichkonformer Ladesäulen kommt nicht infrage, so Thomas Schade vom bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht. Das Problem: Das Projekt E-Mobilität würde einen zu großen Schaden erleiden.
Verbraucherzentrale fordert Gerechtigkeit
Die Verbraucherzentrale möchte natürlich die Verbraucher dennoch unterstützen und am besten entschädigen. Einen möglichen Lösungsansatz stellt einen Preisnachlass von 20 Prozent dar. Kunden sollen diesen Nachlass erhalten, bis die Eichung aller Ladestationen eingehalten werden kann.
Rechtskonformer Umbau aller Säulen
Alle Hersteller fehlerhafter Säulen stehen ab jetzt unter großen Druck, denn die Umbaumaßnahmen sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Experten schätzen, dass die Planung und Umsetzung bis zu drei Jahre in Anspruch nehmen wird. Bis zum Jahre 2022 sollten demnach alle Ladestationen für E-Autos in Deutschland absolut eichkonform funktionieren. Eine lange Zeit aus Sicht der Verbraucher.
Illegale Ladesäulen in Deutschland – ein Fazit
Aktuell laufen Tausende Schnellladesäule in Deutschland nicht eichkonform. Das eigentlich positive Image der Energiewende nimmt dadurch vermutlich Schaden und Hersteller fehlerhafter Ladesäulen stehen ab sofort unter enormen Druck. Bis zum Jahre 2022 sollen alle fehlerhaften Ladesäulen nämlich eichkonform laufen.