„Es grünt so grün, wenn THG-Quoten blühen“ – so oder so ähnlich singt Eliza Doolittle in einem bekannten Musical. Grüner Individualverkehr – das ist bislang ein Traum. Der Grund: Der Verkehrssektor ist einer der größten Verursacher von CO2-Emissionen. Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen leisten bereits einen sinnvollen Beitrag in Sachen grüner Energiewende. Mit der THG-Quote bekommen Sie noch ein weiteres durchaus lukratives Instrument in die Hand. So können Sie pro Jahr bis zu 350 Euro und teilweise sogar mehr lukrieren.
Was bedeutet THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein Förderinstrument. Dabei können Sie Ihre CO2-Einsparungen zertifizieren lassen. Anschließend verkaufen Sie diese an quotenpflichtige Unternehmen. Das bedeutet, ab dem Jahr 2022 können Sie mit Ihrem E-Auto zusätzlich Geld verdienen.
Es ist für die THG-Quote egal, ob Sie Ihr Elektroauto geleased, gekauft oder auf eine andere Art und Weise finanziert haben. Wichtig ist, dass Sie als Halter oder Halterin des E-Autos im Fahrzeugschein stehen. Die THG-Quote ist letztlich der Handel mit Emissionsrechten. Damit soll im Großen und Ganzen der Ausstoß von Kohlendioxid im Verkehrssektor minimiert werden.
Mineralölkonzerne sind verpflichtet, ihre Emissionen nach einem exakt festgelegten Prozentsatz pro Jahr zu senken. Wenn sie diese Quote nicht erreichen, drohen Strafen – und zwar pro jede nicht eingesparte Tonne CO2. Hier kommen die CO2-Zertifikate der E-Autofahrer und E-Autofahrerinnen ins Spiel. Das, was dieser nachhaltige Antrieb einspart, kann zum Beispiel die Ölindustrie kaufen.
Die THG-Quote ermöglicht es, dass Unternehmen wie Mineralölkonzerne, die mit fossilen Kraftstoffen Umsatz machen, sich mit CO2-Zertifikaten so eindecken, dass sie selbst „grüner“ werden. Das bedeutet, diese senken damit quasi virtuell ihren CO2-Ausstoß. Gerechnet wird hier die Gesamtmenge, die sozusagen eine Gesellschaft an CO2 in die Atmosphäre blasen kann.
Was steckt hinter der THG-Quote?
Der deutsche Bundestag beschloss am 25. Mai 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Minderungsquote. Dieses Gesetz verpflichtet die Anbieter von Kraftstoffen, den CO2-Ausstoß durch eben jene fossilen Rohstoffe schrittweise bis 2030 auf 25 % zu senken. Das Gesetz inkludiert, dass der Anteil erneuerbarer Energien für Kraftfahrzeuge (Autos, Lkws, …) bis zu dem gleichen Zeitpunkt auf 32 % steigen muss. Das Gesetz hinter der THG-Quote trat mit 1. Oktober 2021 in Kraft.
Neben den nackten Zahlen bei den Kraftstoffherstellern sollen mit dem Gesetz allgemein die verkehrsbedingten CO2-Emissionen signifikant gesenkt werden. Die Quote und das Gesetz machen den Handel mit CO2-Zertifikaten möglich. Damit sollen klimaschonende Antriebe (E-Motor) gefördert werden. Der Umstieg soll nicht nur durch die allgemein bekannten Vorteile der E-Mobilität angeregt werden, sondern auch durch die finanziell lukrative Möglichkeit, damit einmal im Jahr bis zu 350 Euro extra zu bekommen. Zudem soll im Allgemeinen durch die neue Gesetzeslage der Aufbau von Produktionskapazitäten in den Bereichen Biokraftstoffe sowie grüner Wasserstoff angeregt werden.
Wie soll das Ziel der THG-Quote erreicht werden?
Eine Quotenregelung ist meist nicht so einfach durchzusetzen, außer man setzt auf Strafen bei der Nichterfüllung. Diese gibt es. Für jede Tonne CO2, die nicht innerhalb der Quote in die Luft geblasen wird, müssen die Unternehmen 600 Euro bezahlen. Also erheblich mehr, als diese aktuell für ein CO2-Zertifikat hinblättern müssen.
Nun werden Sie zu Recht sagen, dass jede Strafzahlung in Richtung dieser Konzerne letztlich zu Preiserhöhungen und somit zu einer Preissteigerung an den Zapfsäulen führen kann. Der Punkt ist, dass das durchaus im Kalkül des Gesetzgebers inkludiert ist. Denn, je teurer der Kraftstoffpreis ist, desto eher, so der Gedanke dahinter, werden sich die Menschen auf die umweltfreundlichere Technologie der E-Motoren einlassen. Letztlich soll der Umstieg auf die alternativen Antriebsformen durch einen bestimmten Kostendruck erleichtert werden.
Die THG-Quote und die Unternehmen
Die 600 Euro pro Tonne wollen sich die Mineralölkonzerne gerne sparen. Und hier kommt die THG-Quote ins Spiel. Die Gesetzeslage lässt es zu, dass die Unternehmen über den Handel mit Emissionszertifikaten das Emissionsrecht von Dritten erwerben können.
Und das ist der Punkt, an dem Sie mit Ihrem Elektrofahrzeug in den Ring steigen. Aber nicht nur für die Halter und Halterinnen von reinen E-Autos ist dieser Handel mit CO2-Zertifikaten eine Option. Auch mit einem Hybrid, einem Plug-in-Hybrid sowie mit einem Modell, das über mit Wasserstoff betriebene Brennstoffzellen verfügt, können Sie die THG-Quoten-Regelung für sich in Anspruch nehmen.
Als kleine Randnotiz: Nicht nur die Halter und Halterinnen der genannten Fahrzeuge können in den CO2-Zertifikatenhandel einsteigen. Wenn Sie eine Wallbox oder eine andere Ladestation betreiben, können Sie Ihre THG-Quote ebenfalls verkaufen.
Nur „grüner Strom“ oder auch konventioneller?
Viele stellen sich die Frage, ob die Quote nur dann handelbar und damit ausbezahlbar ist, wenn der Strom für das eigene E-Auto oder jener, der durch die Wallbox zur Verfügung gestellt wird, auch einer nachhaltigen Quelle entstammt? Man könnte es annehmen, denn in Sachen E-Mobilität geht es vielen ja auch um einen minimierten ökologischen Eingriff des Menschen.
Aber dem ist nicht so. Sie können den THG-Quotenhandel vollkommen unabhängig von der Art der dahinter verborgenen Stromerzeugen durchziehen. Ob Sie Ihren Strom aus einem Atom- oder Kohlekraftwerk beziehen, ist für den Handel mit CO2-Zertifikaten ebenso in Ordnung, als ob Sie den Strom aus einer nachhaltigen Quelle wie einem Windkraftwerk oder der eigenen PV-Anlage auf dem heimischen Dach beziehen.
Wer kauft die CO2-Zertifikate?
Grundlegend können alle Unternehmen, die große Mengen an CO2 emittieren, die THG-Quoten von Ihnen und Ihrem umweltbewussten Verhalten mit Ihrem E-Auto (bzw. Ihrer Wallbox) kaufen. Dazu zählen neben den bereits erwähnten Mineralölkonzernen auch die Betreiber von Kohlekraftwerken. Auch letztere verdienen mit dem umweltschädlichen Einbringen von CO2 in die Atmosphäre Geld.
Aber, keine Sorge. Sie müssen nicht bei BP, Shell oder Aral anrufen und nach einem Termin für ein Verkaufsgespräch fragen. Diese Konzerne wollen und können sich nicht mit jedem und jeder auseinandersetzen, der oder die ein CO2-Zertifikat verkaufen will. Das wäre personell für diese Unternehmen einfach nicht zu stemmen. Daher gibt es die sogenannten Vermittler und Vermittlerinnen. Diese sind darauf spezialisiert, Ihnen Ihre Quotenscheine abzukaufen, diese zu bündeln und dann mit Gewinn an die großen Unternehmen weiterzuverkaufen. Plattformen, die Ihnen diesen Service anbieten, sind unter anderem Smartificate, Carbonify, The Mobility House, Emobia oder auch Maingau Energie.
Um an diese Vermittler zu verkaufen, müssen Sie sich auf der entsprechenden Plattform anmelden. Dort geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Kontodaten bekannt. Abhängig von der Plattform wird auch ein Scan Ihres Fahrzeugscheins benötigt.
Haben Sie Ihre Daten hochgeladen, reicht der Vermittler die Unterlagen direkt beim Umweltbundesamt ein. Der Grund: Dort werden Ihre Emissions-Einsparungen direkt zertifiziert und der entsprechende Nachweis ausgestellt. Ist alles Rechtliche geklärt, verkaufen die Anbieter Ihre Umweltzertifikate zusammen mit jenen von anderen E-Autohaltern und E-Autohalterinnen als Bündel. Diesen Vorgang müssen Sie nur ein einziges Mal durchlaufen. Anschließend erhalten Sie vollkommen unkompliziert jedes Jahr Ihre THG-Prämie – und das, ohne einen weiteren Antrag stellen zu müssen.
Nun stellen Sie sich sicher die Frage, wie viel Geld Sie so bekommen können? Die Tendenz ist steigend. Es hängt von den Vermittlern ab, wie viel diese Sie vom Kuchen mitverdienen lassen. Eine ausführliche Recherche kann Ihnen dabei helfen, den perfekten Vermittlungspartner zu finden. Anhand aktueller Zahlen lässt sich sagen, dass Sie zwischen 75 und 350 Euro bekommen können. Einzelne Anbieter gehen sogar auf bis zu 400 Euro. Im Augenblick steigen die Preise. Diese sind an das Prinzip Angebot und Nachfrage gebunden. Momentan ist die Nachfrage höher als das Angebot. Je mehr Menschen sich für ein E-Auto und den Handel mit CO2-Zertifikaten entscheiden, desto höher wird auch das Angebot sein.
Fünf Tipps für Ihren Handel mit der THG-Quote
Neben den genannten Vermittlern finden Sie rund 25 bis 30 weitere auf dem Markt. Der Handel ist lukrativ und zieht immer mehr Unternehmen an. Aber welcher ist der beste und der passende für Sie? Wir geben Ihnen hier fünf Tipps an die Hand, die Ihnen dabei helfen sollen, den richtigen Vermittler für Ihren CO2-Zertifikatenhandel auszuwählen.
- Wählen Sie den Anbieter mit Bedacht aus
- Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich durch
- Achten Sie darauf, dass Sie als Besitzer und Besitzerinnen profitieren
- Beachten Sie auch die steuerlichen Freibeträge
- Finden Sie die idealen Konditionen für sich
Wählen Sie den Anbieter mit Bedacht aus
Durch die lukrativen Aussichten kommt aktuell eine gewisse Dynamik in den Markt mit CO2-Zertifikaten. Neue Anbieter ködern die Halterinnen und Halter mit immer neuen Vergütungsmodellen und höheren Beträgen. Wir geben Ihnen aus Erfahrung den Rat, sich erst dann für einen bestimmten Vermittler zu entscheiden, wenn sich dieser nach einer detaillierten Informationssuche Ihrerseits als der für Sie passende präsentiert. Zudem müssen Sie sich bei der Suche nicht beeilen. Die Anmeldung bei den entsprechenden Anbietern muss erst mit Ende 2022 erfolgen. Seien Sie vor allem gegenüber jenen Anbietern kritisch eingestellt, die Ihnen eine andere, meist kürzere Frist setzen.
Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirklich durch
Wer kennt sie nicht – die AGBs. Bei vielem, was wir täglich online kaufen, sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Teil der Verträge. Aber, wer liest diese schon? Die meisten Menschen klicken auf „gelesen“ und gehen einfach weiter, ohne sich über die Konsequenzen bewusst zu sein. Wir raten Ihnen, lesen Sie die AGBs der Quotenvermittler gut durch. Der Grund ist, dass sich die Konditionen zwischen den einzelnen Anbietern teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Und lesen Sie sich alles durch, BEVOR Sie den Vertrag unterzeichnen. So können Sie unseriöse Anbieter aussieben, ehe Sie sich in einem unvorteilhaften Vertragsverhältnis wiederfinden.
Wir raten hier zur Vorsicht, wenn extrem lange Vertragsdauern oder sogar ein nicht veränderbarer Festbetrag aufscheint. Wie schon beschrieben, wandeln die Preise entlang des Prinzips von Angebot und Nachfrage. Sie sollen davon am meisten profitieren, nicht die Händler.
Positive Aspekte in den AGBs sind eine garantierte Mindestauszahlung und das Angebot von zusätzlichen Gewinnen. Transparenz ist ein Zeichen für Seriosität – beachten Sie diese speziell bei der Höhe der Provision.
Achten Sie darauf, dass Sie als Besitzerin oder Besitzer profitieren
Nur die Person, die als Halterin oder Halter offiziell eingetragen ist, erhält die Pauschale aus der THG-Quote. Das ist in der Regel kein Problem. Wir bitten Sie dennoch bei Gebrauchtwagen nachzufragen, ob der Vorbesitzer oder die Vorbesitzerin den Quotenschein bereits verkauft hat. Ist das der Fall, können Sie mit Ihrem gebrauchten E-Auto den CO2-Zertifikatenhandel nicht durchführen.
Auch in Sachen Firmenwagen ist alles geregelt. Sobald der Besitzer oder die Besitzerin im Fahrzeugschein steht, kann die Person ebenso vom THG-Quotenhandel profitieren. Hier könnte unter anderem ein Schlupfloch für Mineralölfirmen entstehen. Aber eines, das durchaus gesellschaftliche Vorteile in puncto Nachhaltigkeit hätte. Denn, fahren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Unternehmen E-Firmenwagen, „verkauft“ das Unternehmen die eigenen Zertifikate an sich selbst.
Beachten Sie auch die steuerlichen Freibeträge
256 Euro ist die Freigrenze für Prämien aus dem THG-Quotenhandel. Sie zahlen laut § 22 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes bis zu dieser Grenze keine Steuern. Überschreiten Sie diesen Betrag, gilt für die Prämie die Steuerpflicht desjenigen oder derjenigen, der das Elektrofahrzeug besitzt. Steuerberater wissen um diesen Sachverhalt in der Regel gut Bescheid.
Finden Sie die idealen Konditionen für sich
Wie schon erwähnt, die ausgeschütteten Prämien sind von Anbieter zu Anbieter durchaus unterschiedlich. Unser Rat, machen Sie sich mit den verschiedenen Vermittlern auf dem Markt vertraut, ehe Sie sich für einen davon entscheiden.
Es gibt auch Energieanbieter und Energiedienstleister, die diese Vermittlung für die Kunden und Kundinnen übernehmen. Allgemein üblich ist, dass diese Sie entscheiden lassen, ob Sie lieber den Geldbetrag möchten oder zum Beispiel Ökostrom im Gegenwert zum Preis für die Zertifikate.
Wer nicht auf das Geld angewiesen ist, kann sich bei den Vermittlern auch erkundigen, ob andere Gratifikationen möglich sind. Es gibt Zertifikatshändler, die beispielsweise die Erlöse spenden. Es gibt auch Bonusaktionen für jene, die andere Personen anwerben. Auch die Vertragsverlängerung verspricht in Einzelfällen verschiedene Zusatzoptionen.
Fazit
Das Thema THG-Quote ist bei eingesessenen und neuen E-Autokäufern und E-Autokäuferinnen gerade in aller Munde. Die Quote verspricht, dass man pro Jahr einen Betrag von durchschnittlich 300 Euro durch den Handel mit CO2-Zertifikaten verdienen kann. Man verkauft die virtuell eingesparten CO2-Emissionen an Unternehmen, die diese dafür real in die Umwelt blasen dürfen, als wäre nichts geschehen. Da dies meist Mineralölkonzerne sind, so das Ziel des entsprechenden Gesetzes, sollen diese anschließend die Preise für Benzin oder Diesel in die Höhe treiben. Durch die höheren Preise würden die Menschen sanft in Richtung Wechsel hin zu einem E-Auto gebracht.
Wichtig für Sie als Nutzerin oder Nutzer eines E-Autos ist, um den Handel mit CO2-Zertifikaten durchzuziehen, müssen Sie der Besitzer oder die Besitzerin sein. Achten Sie darauf, dass bei einem Gebrauchtwagen der Vorbesitzer bereits die Prämie beantragt haben kann. Ist das der Fall, können Sie diese nicht erneut für dieses Fahrzeug in Anspruch nehmen. Beachten Sie bei der Wahl Ihres Vermittlers, dass alles, speziell die Prozente für die Vermittlung sowie die Laufzeit des Vertrages, transparent einsehbar sind.