Elektroauto und Verbrenner im Vergleich
Wer über Elektromobilität spricht oder sich damit auseinandersetzt, kommt früher oder später an dem Thema „Brandgefahr von Elektrofahrzeugen“ nicht vorbei. Schnell entsteht dabei der Eindruck, dass Akkus häufiger in Brand geraten. Häufig ist auch von aufwendigen Löschmaßnahmen und damit verbundenen enormen Kosten zu lesen. Expertenmeinungen bestätigen aber immer wieder, dass dies nicht zutreffend ist:
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft etwa stellt fest, dass aus statistischen Erhebungen keinerlei Hinweise vorliegen, Elektrofahrzeuge häufiger brennen würden als Autos mit Verbrennungsmotor. Vermutlich liegen manche dieser Schreckensvorstellungen eben an der relativen Neuheit der Technologie und den spektakulären Bildern, die bei einem Brand bestehen. Dafür, dass von Akkus eine höhere Brandgefahr ausgeht liegen keine Erhebungen vor. Dennoch gibt es im allgemeinen Straßenverkehr Situationen, in denen ein Fahrzeug, sei es nun ein Verbrenner oder ein E-Auto, in Brand geraten kann. Wer in einem solchen Fall die Kosten übernehmen muss, ist bei E-Autos in manchen Teilen noch juristisches Neuland.
Wer zahlt bei einem Brand nach einem selbstverschuldeteten Unfall?
Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem Elektroauto bezahlt den Schaden in der Regel ihre Kfz-Vollkaskoversicherung. Sollte das Elektroauto durch einen anschließenden Brand, der im Zuge des Unfalls ausgelöst wurde, weiter beschädigt werden, kommt eventuell die Teilkasko-Versicherung auf, wenn sie beispielsweise keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Diese übernimmt den Brandschaden allerdings ausschließlich als Folgeschaden unter der Bedingung, dass das Fahrzeug keinen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten hat.
Anders sieht die Angelegenheit aus, wenn es um Sachmängel geht. Sollte beispielsweise ein Kurzschlussdefekt an Akku oder Elektronik auftreten und dadurch einen Schmorschaden verursachen, gibt es möglicherweise einen Anspruch auf Produkthaftung gegen den Hersteller. Experten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft zufolge haftet eine Zusatzversicherung, falls die Schmorschäden am Akku entstehen sollten.
Wenn der Brand während der Ladung entstehen sollte
Beizeiten wird von Bränden während des Ladevorgangs berichtet. Solange die Ursache hierfür nicht bestimmt werden kann, haftet die Kfz-Teilkaskoversicherung für den entstandenen Schaden am Elektroauto. Wenn auch eine öffentliche Ladesäule davon betroffen ist, muss im Einzelfall eruiert werden, wer für den Schaden haftet. Hierfür gibt es bisher keine einheitliche Regelung, da die Teilkasko-Versicherung grundsätzlich erst einmal nur den eigenen Schaden abdeckt.
Für den Fall dass die Ladesäule nachweislich den Schaden verursacht hat, ist es naheliegend, dass deren Betreiber beziehungsweise dessen Betriebshaftpflichtversicherung die Kosten tragen muss.
Im Falle eines Defekts innerhalb der Autoelektronik wird hingegen der Hersteller des Wagens zur Kasse gebeten. Dies wird durch die ermittelnden Sachverständigen der Polizei im Zweifelsfall herausgestellt. Sollten Sie einmal in diese Situation kommen, kann es allerdings sein, dass Sie günstiger davon kommen, wenn dafür Ihre Teilkasko-Versicherung aufkommt. Sie zahlen dann zwar eine Selbstbeteiligung, allerdings verändert sich dadurch nicht Ihr Schadenssatz innerhalb der Versicherung. Dafür müssen Sie sich nicht mit dem Hersteller Ihrer Fahrzeugs über die Kostenübernahme streiten. Falls Ihre Teilkasko-Versicherung nämlich für den Schaden aufkommen sollte, wird sich deren Rechtsabteilung die Kosten vom Elektroauto-Hersteller zurückholen und Sie als Privatperson müssen nichts weiter tun.
Im Falle von Brandstiftung kommt es Sie bisweilen teuer zu stehen
Für den unwahrscheinlichen Fall dass Ihr Elektroauto Opfer eines Feuerteufels werden sollte, können Ihnen hohe Kosten entstehen, falls Sie nicht wenigstens eine Teilkasko-Versicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben. Falls der Täter nicht ermittelt werden kann müssen Sie, auch wenn Sie eine solche abgeschlossen haben, immerhin die vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. Für den Fall, dass Sie ausschließlich Ihr Auto haftpflichtversichert haben, müssen Sie den Schaden sogar vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Dieses Problem gilt allerdings nicht exklusiv für ein Elektroauto sondern auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Feuerwehreinsatz und weitere Kosten
Häufig treten über das beschädigte Fahrzeug noch weitere Kosten auf, die beglichen werden müssen. Muss durch den Brand Ihres E-Autos beispielsweise auch die Fahrbahn aufgrund von Brandschäden repariert werden, kommt hier Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung in die Haftung. Wenn ein Elektroauto tatsächlich einmal brennen sollte, hat dieses allerdings tatsächlich einen erhöhten Löschaufwand. Dadurch, dass die Akkus wasserdicht im Gehäuse verbaut sind, muss die Feuerwehr teilweise mit speziellen Wasser-Löschcontainern anrücken. Dies steigert die Kosten des Löscheinsatzes möglicherweise erheblich. Hier kommen die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für eine Haftung in Betracht, aber je nach Ursache auch die Kfz-Haftpflichtversicherung. Der beschädigte und unbrauchbar gewordene Akku muss innerhalb der gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung seitens des Herstellers zurückgenommen und entsorgt werden.
Wenn andere Fahrzeuge und Gebäude betroffen sind
Oft ist ein Fahrzeugbrand kein isoliertes Ereignis, sondern betrifft auch die unmittelbare Umgebung. Wer zahlt beispielsweise, wenn fremde Gegenstände, Fahrzeuge oder sogar Gebäude durch den Brand beschädigt werden?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung muss hier einspringen, falls Ihr Elektroauto oder dessen Zubehör (Ladekabel) der Brandverursacher sind. Falls der Brand nachweislich während des Ladevorgangs von einer sogenannten Wallbox ausgegangen sein sollte, ist die Rechtsprechung hier noch nicht zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen.
Bei Gebäudeschaden ist immer eine Fall-zu-Fall-Betrachtung von Nöten. Auch ist es wichtig, ob das Fahrzeug in Betrieb war, oder der Brand während des Ladevorgangs ausgelöst wurde. Bei Schäden an Immobilien haftet oftmals zuerst die Gebäudeversicherung, welche dann den Verursacher ermittelt und diesen in die Zahlungspflicht nimmt. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten in der Regel, wenn sich Ihr Stellplatz in der Nähe von Wohngebäuden oder in einer Tiefgarage befindet und durch den Standort Kollateralschäden entstanden sein sollten.
Risiko eines Brandes eher gering
Auch wenn immer wieder von Bränden in Parkhäusern die Rede ist: Elektroautos sind eine relativ neue Technologie. Dadurch verbreiten sich negative Meldungen schneller, als bei Verbrennungsmotoren.
Die verbauten Akkus sind durch diverse Schutzmechanismen abgesichert. Dadurch wird das Risiko eines Brandes minimiert. Der deutsche Feuerwehrverband sieht keine Hinweise darauf, dass Elektroautos eher zum Brennen neigen, als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Immerhin gibt es bei Elektroautos keine brennbaren Treibstoffe oder Betriebsflüssigkeiten wie Benzin, Diesel und Öl an Bord, die sich an heißen Fahrzeugteilen oder durch Kurzschlüsse entzünden können. Bei einem Defekt oder einer Verformung an der Batterie wird der Stromfluss innerhalb des E-Autos automatisch unterbrochen. Dadurch wird das Risiko eines Brandes grundsätzlich minimiert.
Beachten Sie allgemeine Verhaltensregeln
Jedoch sollten Sie im Falle eines Brandes am Elektroauto routinemäßig die Feuerwehr hinzuziehen. In der Regel wird dem Brand einer Antriebsbatterie durch diverse Sicherheitsmaßnahmen vorgebeugt. Sollte es doch einmal zu einem solchen kommen, ist es wichtig schnell zu handeln, damit keine chemische Reaktionskette entsteht, bei der giftige Gase durch den brennenden Akku entstehen.
Eine Rettungskarte zu Ihrem Fahrzeug hilft der Feuerwehr im Zweifelsfall, die an Bord befindlichen Systeme manuell auszuschalten, um weitere Folgen zu vereiteln. Bewahren Sie diese idealerweise stets hinter ihrer Sonnenblende auf.
Die Verhaltensregeln bei E-Autos und Autos mit Verbrennungsmotoren ähneln sich. Nehmen Sie einen geeigneten Sicherheitsabstand ein. Die Risiken eines Brandes bei einem Elektroauto sind entgegen vieler Behauptungen nicht größer, als bei Verbrennern. Es gibt eine Vielzahl interner Schutzmechanismen die einer Brandentwicklung vorbeugen. Viele der hier genannten Versicherungs-Beispiele greifen für einen Verbrenner wie für ein Elektroauto gleichermaßen.