Neue Methoden der Wartung eines Fahrzeugs bringen neue Probleme oder zumindest Aspekte, derer man sich bewusst sein sollte. Ein solcher Aspekt bei der Nutzung eines Elektroautos ist die sogenannte „Blockiergebühr“. Eine solche erheben manche Anbieter von öffentlichen Ladestationen, wenn man mit seinem Fahrzeug eine solche länger blockiert als es eigentlich nötig wäre. Einen Fall, den wir hier mittels dabei angefallener konkreter Kosten kurz im Detail vorstellen wollen, bringt ein wenig Licht in diese neue Art von Strafzahlung, die beim Laden eines Elektroautos anfallen kann.
Was ist eine Blockiergebühr?
Ein Nutzer eines Elektroautos hatte kürzlich seinen Wagen in der Hamburger Innenstadt an eine Ladesäule gehängt. Über die Nacht ließ er seine Batterien laden, kehrte erst zwölf Stunden nach Beginn des Vorgangs zu seinem Fahrzeug zurück. Praktisch den Wagen über Nacht geladen und dann wieder mit vollen Akkus unterwegs sein, so hatte sich jener Nutzer die Abwicklung des eigentlich simplen Vorgangs vorgestellt.
Doch bei der Abrechnung traf ihn ein kleiner Schock. Statt der eigentlich für die Energie zu zahlenden 3,73 Euro wies seine Rechnung fürs Laden insgesamt 40,11 Euro auf. Was war geschehen? Der Anbieter hatte ganz offensichtlich eine sogenannte Blockiergebühr auf die reinen Energiekosten draufgeschlagen.
Warum gibt es die Blockiergebühr?
Damit soll verhindert werden, dass eine Ladesäule nicht mehr zur Verfügung steht, weil Nutzer, deren Fahrzeuge schon längst vollgeladen sind, die Ladesäule blockieren.
Eine öffentliche Ladesäule ist schließlich kein Parkplatz. Dem Anbieter entgehen zudem mögliche Einnahmen von folgenden Kunden, wenn ein Fahrzeug eine Ladesäule länger als nötig in Anspruch nimmt.
Und diese Gebühr fürs Blockieren erreicht schnell enorme Höhen, wofür man nicht einmal wie im Beispiel gleich zwölf Stunden als Nutzung wie bei einem Parkplatz veranschlagen muss. So sind es beim Energieversorger EnBW gleich zehn Cent pro Minute, die fürs Blockieren fällig werden.
Wird die Blockiergebühr überall erhoben?
Aktuell fällt diese Blockiergebühr automatisch nach vier Stunden Ladezeit an. Bei Schnell-Ladesäulen greift diese Gebühr sogar schon nach 30 Minuten. Bei Ladesäulen auf einem P+R-Parkplatz hingegen wird sie gar nicht erhoben.
Manche Anbieter deckeln immerhin diese Gebühr, die dann nur bis zu einem Höchstwert anfallen kann, bei EnBW beispielsweise 12 Euro. Tesla und andere Anbieter kennen eine solche Deckelung hingegen nicht und erheben deutlich höhere Gebühren fürs Blockieren. Da kann das Laden über Nacht schnell mal sehr teuer werden, wenn man eine Ladesäule als Parkplatz verwendet.