Etwa 618.500 E-Autos waren Anfang Januar 2022 lt. Statistik auf Deutschlands Straßen unterwegs. Die Tendenz ist steigend. Immer mehr Interessenten unter den Autofahrern möchten auf die klimafreundliche Elektromobilität umsteigen. Neben der Frage nach dem richtigen Fahrzeug machen sich E-Autobesitzer vor allem Gedanken darüber, wo und wie sie ihr E-Auto komfortabel mit Strom betanken können. Ist die Ladesäule im Ort oder unterwegs die Lösung oder sollten Sie sich doch lieber eine eigene Wallbox zulegen, um unabhängig zu bleiben und jeden Tag mit einem ausreichend mit Strom beladenen E-Auto bereits ab Ihrem Zuhause in den Tag zu starten. Immer mehr Menschen setzen dabei auf die eigene Wallbox. Doch diese verursacht auch Kosten, die Sie auf einfache Weise reduzieren können.
Fährt Ihr guter Nachbar auch ein E-Fahrzeug? Dann könnte Wallbox-Sharing die Lösung für Sie sein. Sie teilen sämtliche Kosten, die im Rahmen Ihrer Wallbox-Anschaffung und -Nutzung entstehen, einfach mit Ihrem Nachbarn und sparen dabei enorme Kosten. Wallbox-Sharing steckt noch in den Anfängen, könnte jedoch schon bald zu einer echten Strömung unter den E-Auto-Fans werden. Was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.
Lohnt sich Wallbox-Sharing tatsächlich?
Fakt ist: Die Anschaffung einer Ladebox für das eigene E-Auto ist teuer. Der damit verbundene Stromverbrauch ebenfalls. Wenn Sie Ihre Stromkosten mit anderen teilen, gleichen sich die hohen Kosten aus. Daher lässt sich mit Sicherheit feststellen, dass Wallbox-Sharing durchaus eine lohnende Möglichkeit des kostenreduzierten Stromtankens ist. Das gilt für Sie insbesondere dann, wenn Sie nicht unbedingt zu den Vielfahrern gehören, die die eigene Ladebox häufig nutzen. Warum sollten andere Ihre Wallbox nicht nutzen können, wenn diese die meiste Zeit des Tages durch Sie ungenutzt bleibt?
Machen Sie Ihre private Wallbox einfach öffentlich zugänglich oder bestimmen Sie selbst, wer diese nutzen darf. Am besten gelingt Wallbox-Sharing, wenn Ihr direkter Nachbar oder ein guter Freund Interesse an einer ‚Wallbox-Partnerschaft‘ zeigt. Teilen gilt als das neue Haben. Schon längst teilen viele Wallbox-Nutzer ihren Wallbox-Strom mit der Nachbarschaft. Bleiben Wallboxen über längere Zeit ungenutzt, wie das oftmals der Fall ist, rentieren sich möglicherweise die Anschaffungskosten nicht.
Insgesamt können Sie das Wallbox-Sharing auch auf weitere Privatpersonen mit E-Auto aus Ihrer Nähe ausweiten. Sie, Ihr Nachbar und möglicherweise einige E-Autofahrer aus Ihrer Umgebung profitieren alle davon. Inzwischen gibt es einige Internetseiten, auf denen Sie sich zum Wallbox-Sharing registrieren und Ihre eigene Ladestation der Öffentlichkeit anbieten können.
Die wichtigsten Vorteile des Wallbox-Sharings
Die zwei wichtigsten Gründe, Ihre Wallbox mit Nachbarn zu teilen, für Sie zusammengefasst:
1. Sie holen sich auf elegante Weise einen Teil Ihrer Investitionskosten zurück.
2. Für den Nachbarn und andere Autofahrer aus Ihrer Umgebung bietet sich in der vielerorts immer noch löchrigen Ladeinfrastruktur eine weitere gute Möglichkeit, ihr E-Auto mit Strom zu versorgen.
Tipp:
Zu viele Nachbarn sollten Sie jedoch nicht am Wallbox-Sharing teilhaben lassen. Es soll verständlicherweise sichergestellt sein, dass Ihre eigene Wallbox im Rahmen des Wallbox-Sharing für Sie selbst bei Bedarf immer verfügbar ist.
Sind beim Wallbox-Sharing gesetzliche Vorgaben zu beachten?
Tragen Sie doch ganz einfach zur Nachbarschaftsförderung bei, indem Sie den Nachbarn mit E-Auto bei einem netten freundschaftlichen Plausch vom Wallbox-Sharing überzeugen. Ihr Nachbar wird es Ihnen danken, braucht er sich selbst nicht um die Anschaffung einer Wallbox zu bemühen. Auch die Fahrt zu einer möglicherweise weit entfernten Ladesäule bleibt ihm erspart. Machen Sie den Nachbarn als E-Auto-Fan zu Ihrem Partner beim Wallbox-Sharing. Zu zweit gestalten Sie einfach Ihren Ladealltag und genießen vor allem die Vorteile der gemeinschaftlichen Wallbox-Nutzung. [b]Der Gesetzgeber selbst begrüßt diese Form des nachbarschaftlichen Wallbox-Sharings.
Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre persönliche Ladebox mehreren Personen aus Ihrer Umgebung anbieten. Hier kann es gesetzliche Fallstricke geben.
Vorsicht: Sie stehen schnell mit einem Bein im Gewerbe
Wem Sie Zugang zu Ihrer örtlichen Ladestation einräumen, legen Sie selbst fest. Das gilt auch dann, wenn Sie die gemeinsame Nutzung mit einer Person, die ihre Wallbox neben Ihnen verwendet, auflösen möchten. Bedenken Sie immer, dass der Anbieter selbst den Strompreis vorgibt. Sollten Sie mit opulenten Preisaufschlägen liebäugeln, ist daher Vorsicht geboten. Das Finanzamt wittert dahinter schnell den Verkauf von Strom mit Gewinnabsicht.
Auch dann, wenn Sie Ihr Wallbox-Sharing nicht mit der Absicht betreiben, Gewinne zu erzielen, ist es ratsam, die abgegebene Strommenge akribisch zu protokollieren für den Fall, dass Rückfragen der Finanzbehörden (oder auch der Mitnutzer Ihrer Wallbox) folgen. Die Protokollierung der Strommenge sollte auch dann durchgeführt werden, wenn es nur Ihr direkter Nachbar ist, mit dem Sie sich Ihre Ladebox teilen. So können mögliche Unstimmigkeiten von Grund auf ausgeschlossen werden.
Nutzen Sie beim Wallbox-Sharing mit anderen E-Auto-Besitzern eine der moderneren Wallbox-Modelle, gestaltet sich die gemeinsame Nutzung Ihrer Wallbox etwas einfacher und das aus folgenden Gründen:
- Neuere Wallboxen bieten Ihnen einen integrierten Zähler oder eine RFID-Karte als Zugangskontrollsystem. Im Falle einer RFID-Karte muss sich jeder Nutzer mit einem Chip identifizieren, um an Ihrer Ladestation sein E-Auto zu betanken. Das ist die effektivste Möglichkeit, um einem Betrug vorzubeugen.
- Andernfalls bauen Sie einfach in Ihrem Hausnetz einen Unterzähler ein (ist auch nachträglich möglich). So lässt sich die Strommenge weiterer Nutzer Ihrer privaten Strom-Ladestation exakt erfassen. Der Unterzähler lohnt sich auch, wenn es nur der direkte Nachbar ist, mit dem Sie Ihre E-Ladebox teilen.
Wallbox-Sharing für ‚Neuzugänge‘ unter den E-Auto-Besitzern
Sie haben noch keine Wallbox für Ihr E-Auto und planen gerade eine Neuanschaffung, dann winkt reichlich Geld vom Staat. 900,00 EUR zahlt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), wenn der genutzte Strom aus dem Wallbox-Gerät zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammt. Fragen Sie doch noch vor der Anschaffung einer Wallbox, ob Ihr Nachbar Interesse am Wallbox-Sharing hat. Sie teilen sich die Anschaffungskosten und die 900,00 EUR aus der KfW-Zahlung freundschaftlich. Später nutzen Sie einfach gemeinsam den Strom aus Ihrem Wand-Ladegerät oder der eigenen Ladesäule, um das E-Auto verkehrstüchtig aufzuladen.
Ist der Nachbar ein guter Freund, können Sie Ihren Strom auch kostenlos teilen. Doch in der Regel legen Sie als alleiniger Besitzer Ihrer Ladestation den Preis für das Stromtanken an Ihrer Ladestation selbst fest. Noch ist es eher die Ausnahme, dass die Anschaffungskosten für eine Wallbox mit Nachbarn geteilt werden.
Recht auf eine eigene Wallbox in Mietshäusern
Wallbox-Sharing ist eine gute Sache, sofern der Nachbar, mit dem Sie Ihre Wallbox teilen, ein freundlicher und angenehmer Mensch ist. Doch in vielen Mietshäusern, vor allem in größeren Gebäuden, kennen sich die Nachbarn kaum oder es gibt den einen oder anderen Nachbarschaftsstreit. In diesem Fall kann jeder über seine eigene Ladebox für das E-Auto verfügen. Seit geraumer Zeit sieht das Gesetz den Anspruch auf eine eigene Ladestation für jeden Mieter vor. Die Ladestation wird meistens am mietereigenen Stellplatz errichtet. Vermieter können die Erlaubnis dazu nur noch im äußersten Ausnahmefall verweigern. Viele Vermieter begrüßen die Anschaffung der Ladebox sogar. Manchmal beteiligen sich Vermieter auch an den Kosten für das Wandladegerät.
Achten Sie auf folgende Klausel in Ihrem Mietvertrag:
Die Ausführung bestimmter baulicher Maßnahmen ist gestattet.
Ist das der Fall, dürfen Sie ohne weiteres Nachfragen Ihre eigene Wallbox an Ihrem Stellplatz aufbauen. Fehlt diese Klausel, ist der Vermieter dennoch an das Gesetz zum ‚Recht auf eine Wallbox‘ gebunden. Unabhängig von der Situation im Mietshaus, ist es eine Frage der Höflichkeit und des Respekts, dass Sie Ihren Vermieter vor der Anbringung einer Wand-Ladestation oder eigenen Ladesäule fragen.
Wallbox-Sharing im Mietshaus
Bietet Ihr Mietshaus Ihnen eine gute Nachbarschaft, so können Sie auch hier Ihr Wand-Ladegerät zum Wallbox-Sharing anbieten. Das funktioniert dann jedoch nur, wenn Ihr Nachbar für die Zeit des Ladens auch Ihren Stellplatz nutzen darf, auf dem Ihre eigene Ladestation befestigt ist.
Die wichtigsten Vorteile des Wallbox-Sharing am Schluss für Sie im Überblick:
- Investitionskosten aufteilen;
- verringerter Bedarf an Ressourcen;
- Aufwandsverringerung beim Netzausbau;
- begrüßenswerte soziale Komponenten (Teilen mit Nachbarn).
Fazit
Wie auch immer Sie zum Thema Wallbox-Sharing stehen: Beteiligt sich Ihr Nachbar an der Nutzung Ihrer Wallbox, entsteht auf beiden Seiten eine echte Win-Win-Situation. Ihr Nachbar spart, wie Sie selbst, den lästigen Weg zu einer weit entfernten Ladestation. Sie selbst holen sich einen Teil der Investitionskosten für Ihre Ladebox zurück. Mit einem kleinen Aufpreis beim Strom, der Sie jedoch nicht zum Gewerbetreibenden machen sollte, gewinnen Sie noch einmal zusätzlich. Möglicherweise hat Ihr Nachbar gleichzeitig andere technische Dinge zu bieten, die Sie gemeinsam mit ihm teilen können. Treffen Sie sich doch auf einen gemütlichen Plausch und checken das mal ab. So können Sie und auch Ihr Nachbar nur profitieren. Das Teilen von Besitz hat Zukunft.