+++ Dieser Artikel zur Wallbox Förderung wird laufend aktualisiert +++
Am 24.11.2020 ist es endlich soweit! Genau vier Wochen vor Weihnachten startet das (am 06. Oktober von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgestellte) Förderprogramm privater Ladestationen (Wallbox Förderung). Dann können Anträge gestellt werden. Insgesamt stehen 200 Millionen Euro Subventionsgelder bzw. pauschale 900 Euro pro Ladepunkt zur Verfügung. Die mit der Förderung beauftragten KFW-Bank veröffentlichte am Freitag den 06.11.2020 eine vorläufige Liste mit förderfähigen Wallboxen. Wir geben Ihnen einen übersichtlichen Überblick, welche Kriterien es zur Förderung zu beachten gilt und welche Wallbox auch wirklich förderfähig ist.
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Was wird gefördert?
-- Der Erwerb und die Einrichtung…
-- …von fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestationen (Wallbox)
-- Der elektronische Anschluss (Netzanschluss)
-- Notwendige Nebenarbeiten an Stellplätzen…
-- …von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland
Wichtig zu beachten: Derzeitige Bauvorhaben fallen aus der Förderung heraus! Der Antragsteller muss im Gebäude bereits wohnen und gemeldet sein.
Wer kann Anträge stellen?
-- Privatpersonen
-- Wohnungseigentümergemeinschaften
-- Wohnungsunternehmen
-- Wohnungsgenossenschaften
-- Bauträger
Welche Kriterien muss eine förderfähige Wallbox erfüllen?
Ladeleistung von 11 kW
Im Förderprogramm sind ausschließlich Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW (pro Ladepunkt) zugelassen. Wallboxen mit einer niedrigeren Leistung (z.B. 4,6 kW) fallen aus dem Förderungstopf heraus. Wallboxen mit einer Ladeleistung von 22 kW sind nur dann förderfähig, wenn diese auf 11 kW gedrosselt werden. Eine anschließende Erhöhung der Ladeleistung (der Wallbox) auf 22 kW ist damit untersagt. Die Einstellung der Ladeleistung darf daher nur von autorisiertem Fachpersonal getätigt werden und muss technisch durch den Endnutzer ausgeschlossen werden können.
Wichtig zu beachten: Die geförderte Wallbox / Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Wallbox / Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird.
Hier erklären wir den Unterschied zwischen 11-kW und 22-kW-Wallboxen!
Strom aus 100% erneuerbaren Energien
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn der Strom für den Ladevorgang aus 100% erneuerbaren Energien stammt. Dabei sind insbesondere zwei Varianten zu bedenken:
-- Der Strom stammt aus einem entsprechenden Stromliefervertrag (Ökostromvertrag)
-- Der Strom stammt aus der Eigenerzeugung vor Ort (z.B. Photovoltaik-Anlagen)
Wichtig zu beachten: Photovoltaik-Anlagen müssen mindestens 11 kWp erreichen.
Schnittstelle zum Netzbetreiber
Eine förderfähige Wallbox / Ladestation muss so beschaffen sein, dass sie auf Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- und Energiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte reagieren kann. Anders gesagt: Der Netzbetreiber darf auf Anforderung die Steuerung der Wallbox / Ladestation übernehmen. Die Wallbox / Ladestation wird dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG behandelt.
„Smarte“ Wallbox
Förderfähige Wallboxen / Ladestationen müssen über eine sichere digitale Kommunikationsschnittstelle verfügen und angesteuert werden können. Die Wallboxen müssen also mit anderen Komponenten des Energiesystems kommunizieren können.
Liste der förderfähigen Ladestationen
Die von der Förderung eingeschlossenen Wallboxen / Ladestationen sind nachfolgend aufgelistet.
Hersteller | Förderfähige Wallbox / Ladestation |
ABB |
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ABL |
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Alfen |
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Alphatec Schranksysteme |
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Autoaid |
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Azzurro ZCS |
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Bauer |
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Car-go-electric |
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Cfos Software |
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Charge Amps |
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ChargeHere |
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Chargepoint |
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ChargeX |
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Circontrol |
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Compleo CS |
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Cupra |
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Dadacon |
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Dinitech |
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E3/DC |
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Easee |
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EAutoLader |
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Ebee |
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eCharge |
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Ecotap |
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Elexon |
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e-mobilityXX |
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Enel X |
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Energielösung |
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Ensto |
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Erfurt |
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ESL E-Mobility |
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Etrel |
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EV plug |
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EVBox |
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Flotteladen |
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Ford |
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Garo |
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Gebauer |
|
Go-e |
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GSAB |
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Hager |
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Heidelberger |
|
Hesotec electrify |
|
Homecharge |
|
Honda |
|
Hummel |
|
Hycube |
|
IFEU |
|
Innogy |
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Juice Technology |
|
Keba |
|
Kostad |
|
Mahle |
|
Mennekes |
|
myenergi |
|
My-Wallbox |
|
Neoom |
|
NewMotion |
|
OpenWB |
|
Powerjames |
|
Pion |
|
Pracht |
|
PSA |
|
RCT Power |
|
Scapo |
|
Schneider electric |
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Schrack Technik |
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Seat |
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Sedlbauer |
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Senec |
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ShortCutSolutions |
|
Siemens |
|
Skoda |
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SMA Solar Technology |
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Smartfox |
|
smartWB |
|
Sonnen |
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SSL Energie |
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Stark-in-Strom |
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Stöhr |
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Technagon |
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Tinkerforge |
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Ubitricity |
|
uesa EA |
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Vestel |
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Volkswagen |
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Wallbe |
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Wallbox Chargers |
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Walther-Werke |
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Webasto |
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Weidmüller Mobility Concepts |
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Wirelane |
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Zaptec |
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Wallbox Förderung; Stand: 24.11.2020 |
Wichtig zu beachten: Bitte lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb schriftlich bestätigen, dass die Wallbox / Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde bzw. nur über eine Ladeleistung von 11 kW verfügt!
Wir haben Ihnen ein Bestätigungsformular erstellt, dass Sie zusammen mit Ihrer Elektrofachkraft ganz einfach ausfüllen können! Das Bestätigungsformular finden Sie hier: Bestaetigungsschreiben-zur-KFW-Foerderung.
Die Liste aller förderfähigen Wallboxen / Ladestationen können Sie nochmals hier einsehen.
Besonderheit: Mieter
Wenn Wallboxen / Ladestationen auf einer Fläche errichtet werden, die nicht Eigentum des Antragsstellers sind, so ist eine Einverständniserklärung durch den Flächeneigentümer vor Antragsstellung einzuholen. Andernfalls findet der Antrag auf Förderung keine Zulassung.
Was wird nicht gefördert?
Wallboxen / Ladestationen…
-- an Ferienhäusern
-- an Ferienwohnungen
-- an Wochenendhäusern
Wer kann keine Anträge stellen?
-- Kommunale Gebietskörperschaften
-- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
-- Gemeindeverbände
-- Zweckverbände
-- Kirchen
Anforderungen Antrag/Rechnung
-- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer ausweisen
-- Ladestation: Hersteller und Modellbezeichnung ausweisen
-- Arbeitsleistung ausweisen
-- Adresse des Investitionsobjektes ausweisen
Wichtig zu beachten: Bei der Antragstellung / Beantragung (Wallbox Förderung) ist die vollständige, exakte wie lückenlose Angabe von persönlichen Daten vorgesehen (achten Sie deshalb beispielsweise bei der Antragstellung darauf, dass Sie (falls Vorhanden) Ihren 2. Vornamen und/oder Ihren Doppelnamen angeben)!
Wichtig zu beachten: Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur schlussendlichen Installation der förderfähigen Wallbox / Ladestation dürfen maximal neun Monate vergehen!
Die Rechnungen über die erbrachten förderfähigen Leistungen sind unbar zu begleichen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, Zulagen wie Zuschüssen ist nicht erlaubt!
Weitere Informationen zur KfW-Förderung
-- Liste der förderfähigen Wallboxen / Ladestationen
-- Förderungen privater Wallboxen / Ladestationen - ein umfassender Überblick
-- Förderung privater Wallboxen / Ladestationen - KFW-Förderbank
-- Merkblatt zur Förderung (Wallbox) privater Ladestationen
-- Unabhängige Förderdatenbank