Die neue KfW442-Förderung stößt auf ein hohes Interesse. Kein Wunder, schließlich wartet auf den Antragsteller ein Zuschuss in Höhe von bis zu 10.200 Euro. In unserem ersten Artikel und in unserem YouTube-Video haben wir die ersten Infos aufbereitet und im Anschluss haben uns viele Fragen von den Nutzern erreicht. Wir haben direkt bei der KfW und der NOW GmbH nachgefragt und exklusive Antworten erhalten.
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Kauf der Komponenten bei verschiedenen Anbietern
Die Anschaffung eines „Komplettsystems aus PV, Speicher und Wallbox“ verwirrte nicht nur uns als Händler, sondern auch viele Interessenten. Viele wollten wissen, ob der Kauf bzw. die Lieferung aus einer Hand erfolgen muss. Kurz und knapp: es ist möglich, dass die einzelnen Komponenten bei verschiedenen Fachhändlern bestellt und verschiedene Installateure beauftragt werden können. Zu beachten ist, dass alle technischen Anforderungen aus der Förderrichtlinie an das Gesamtsystem erfüllt werden müssen!
KfW442 – Welche Wallboxen sind förderfähig?
Eine der spannendsten Fragen dürfte sein, welche Wallboxen förderfähig sind. Wir haben die Verantwortlichen der KfW442-Förderung darauf hingewiesen, dass es auch Systeme gibt, die auch unabhängig von der PV-Anlage oder ohne Home Energy Management System (HEMS) das PV-Überschussladen beherrschen (Beispiele: myenergi Zappi, ABL eMH1 mit eMShome, go-eCharger mit go-eController).
Am Ende sind nur Wallboxen förderfähig, die auf der „Liste der förderfähigen Wallboxen“ der KfW aufgeführt sind. Die Liste erscheint im September und wir verlinken diese auf unserer Infoseite zur KfW442-Förderung. Zudem werden wir uns in einem weiteren Artikel und Video die förderfähigen Wallboxen ansehen, sobald wir diese kennen. Erfahrungsgemäß werden anfangs nicht alle Wallboxen die am Ende auch förderfähig sind auf dieser Liste auftauchen, da die Hersteller ihre eigenen Modelle einreichen können bzw. müssen. Spätestens zum Start der Förderung am 26. September sollte aber ein Großteil der passenden Wallboxen auf der Liste vorhanden sein.
Was ist, wenn ich bereits eine PV-Anlage besitze und von der Förderung profitieren will?
Grundlegend ist es möglich ein bestehendes System in ein mit der KfW442 gefördertes neues Komplettsystem zu integrieren. Dazu muss die vorhanden PV-Anlage um mindesten 5kWp erweitert werden und über einen fabrikneuen Wechselrichter eingebunden werden. Zudem muss ein neuer Speicher angeschafft werden, da die Erweiterung eines bestehenden Speichers nicht die Förderbedingungen erfüllt.
Es ist aber auch möglich ein eigenes, neues System zu schaffen. Das heißt, dass alle Komponenten also Ladestation (min. 11kW), PV-Anlage (min. 5kWp) und Solarspeicher (min 5kWh) neu angeschafft und installiert werden müssen und diese getrennt vom bisherigen System laufen müssen. Das heißt auch, dass ein neuer Wechselrichter mit verbaut werden muss und gegebenenfalls auch ein weitere Energiemanagementsystem angeschafft werden muss, welches das neue Gesamtsystem steuert.
Ich habe bereits eine Wallbox – kann ich den KfW442-Zuschuss trotzdem erhalten?
Ähnlich wie bei der vorherigen Frage verhält es sich, wenn bereits eine Wallbox vorhanden ist. Die bestehende Wallbox kann nicht verwendet werden um die Bedingungen für die KfW442 zu erfüllen. Es muss ein Komplettsystem aus PV-Anlage, Solarspeicher und neuer Wallbox gemäß der „Liste der förderfähigen Wallboxen“ angeschafft werden.
Wie sehen die Anforderungen an das Elektrofahrzeug aus, das ein Antragsteller besitzen muss?
Der Antragsteller muss ein eigenes batteriebetriebenes Fahrzeug (BEV) besitzen. Plugin-Hybride (PHEV) oder Hybrid-Fahrzeuge (HEV) erfüllen nicht die Voraussetzung für die KfW442-Förderung.
Auch Dienstwagenfahrer gehen bei der KfW442-Förderung leer aus. Dafür gelten auch Leasingfahrzeuge als Voraussetzung für die Förderung. Einzige Bedingung: Es muss ein Leasingvertrag der auf den Namen des Antragstellers läuft vorhanden sein.
Darf ich die elektrischen Arbeiten selbst realisieren?
Wenn der Zuschussempfänger selbst beruflich qualifiziert ist und in einem zugelassenen Fachunternehmen arbeitet, können die Arbeiten (z. B. Vorbereitung der PV-Installation inkl. Solarstromspeicher, Aufhängen der Ladestation, Kabel verlegen) von ihm selbst durchgeführt werden. Achtung: der Anschluss muss durch ein Unternehmen vorgenommen werden, welches diesen nach §13 Niederspannungsanschlussverordnung durchführen darf.
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Weitere interessante Links:
Magazin Artikel zur neuen KfW-Förderung: https:/magazin/kfw442-forderung-solarstrom-fur-elektroautos/
Infovideo zur KfW442-Förderung: https://youtu.be/6EPQ3NoGeq0?si=IcI5P3dCNVRPWFwP
Infoseite zur KfW442-Förderung: https:/service/infos-zur-foerderung-kfw442/
Seite der KfW zur Förderung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Förderprodukte/Solarstrom-für-Elektroautos-(442)/
Merkblatt der KfW zur Förderung: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000005085_M_442.pdf