Die Förderung 442 „Solarstrom für Elektroautos“ steht in den Startlöchern und stößt auf großes Interesse. Kein Wunder also, dass uns unter unserem YouTube Video, über LinkedIn und direkt per E-Mail ständig neue Fragen zum 10.200-Euro-Zuschuss für PV, Speicher und Wallbox erreichen. Wir haben die Fragen gesammelt und den Fördergebern geschickt. Mit diesem Artikel geben wir dir die Antworten der KfW und NOW GmbH weiter, so dass du wieder auf dem aktuellen Stand bist.
Wenn du künftig mehr Informationen zur Förderung, zu aktuellen Wallboxen und zu Ladeinfrastruktur allgemein erhalten möchtest, dann melde dich am besten über diesen Link zu unserem Newsletter an.
KfW442: Neue Infos auf der offiziellen Webseite
Die KfW aktualisiert die Seite zur Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ ständig. Die nächsten beiden Fragen und Antworten sind also keine „exklusiven“ Informationen, sondern ganz öffentlich für jedermann zugängig.
Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung?
Für die Antragstellung benötigst du einen Kostenvoranschlag deines oder deiner Fachunternehmen, also der beteiligten Installationsbetriebe und Lieferanten. Solltest du also deine Wallbox gesondert von der PV-Anlage bestellen, benötigst du jeweils einen Kostenvoranschlag. Das gilt auch für die Installation oder für zusätzliche förderfähige Komponenten, wie zum Beispiel ein Energiemanagementsystem, welches das Gesamtsystem steuern kann.
Hast du im laufenden oder in den vergangen zwei Jahren De-minimis-Beihilfen, erhalten haben, musst du zudem die relevanten Unterlagen hochladen.
Kann eine WEG den Antrag auf die KfW442-Förderung stellen?
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, gehen leider leer aus, denn sie können keinen Förderantrag stellen. Antragsberechtigt sind nämlich ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.
Wie lange muss ich das Elektroauto nutzen?
Die Nutzungsdauer des Elektroautos liegt bei mindestens drei Jahren ab der Inbetriebnahme des geförderten Gesamtsystems aus Wallbox, PV-Anlage und Stromspeicher. In diesen drei Jahren darfst du das Elektroauto wechseln, wichtig ist aber, dass es sich weiterhin um ein Elektroauto handelt und dieses auf ein Haushaltsmitglied zugelassen ist.
Da auch vor der Antragstellung bestellte Fahrzeuge als Voraussetzung für die KfW442-Förderung gelten, kann es sein, dass du dein Elektroauto erst nach der Fertigstellung der Installation des geförderten Gesamtsystems erhältst. Die drei Jahre zählen dann ab dem Zeitpunkt der Zulassung.
Wenn du ein Elektroauto privat least, muss der Leasingvertrag über mindestens 12 Monate laufen. Ein Firmen- oder. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
Jede Menge Kommentare haben uns über unser erstes Video zur Förderung erreicht. Viele Antworten ergeben sich aus dem Merkblatt der KfW oder über die häufig gestellten Fragen auf der Seite der KfW442-Förderung. Im nächsten Abschnitt beantworten wir die häufigsten Fragen der Zuschauer oder Leser.
Kann die KfW442-Förderung mit der 0%-Besteuerung von PV-Anlagen gekoppelt werden?
Die Antwort, die wir hier von der KfW erhalten haben, hat uns extrem überrascht. Die lautet nämlich ja. Es ist also bei den PV-Anlagen und PV-Komponenten die Anwendung des 0%-Steuersatzes möglich. Das würde dann heißen, dass du tatsächlich doppelt sparen kannst, da zum einen 19 Prozent bei der Steuer auf PV-Komponenten wegfallen und zeitgleich bis zu 10.200 Euro Zuschuss bekommst. Wenn du mehr zum 0%-Steuersatz auf PV-Komponenten wissen willst, empfehle ich dir unseren Artikel im Onlinemagazin.
Kann der KfW442-Zuschuss auch gewährt werden, wenn bereits eine Wallbox gefördert wurde?
Ganz klar, ja. Hast du zum Beispiel mit der abgelaufenen KfW440 Förderung einen Zuschuss von 900 Euro erhalten, kannst du trotzdem den KfW442 Zuschuss beantragen. Du musst aber auf jeden Fall eine neue Wallbox als Komplettsystem mit PV-Anlage und dem Stromspeicher installieren lassen. Das würde heißen, dass du am Ende entweder zwei Wallboxen hast oder die ältere Wallbox abbauen lässt.
Werden auch Leicht-Pkw in der KfW442-Förderung berücksichtigt bzw. erfüllen diese die Bedingungen für die Förderung?
Für die Förderung werden nur rein batteriebetriebene Elektroautos im Sinne des Paragraph 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 akzeptiert. Wenn ein „Leicht-PKW“ diese Anforderung erfüllt, ist eine Förderung möglich. Am Besten trägst du direkt beim Hersteller eines Leicht-PKWs nach, ob das Fahrzeug der Klasse M1 oder N1 entspricht.
Reicht es aus, wenn eine dauerhaft unter der Adresse gemeldete Person ein Elektroauto besitzt oder geleast hat?
Das Elektroauto muss auf eine im Haushalt lebende Person zugelassen sein. Das kann also dein Lebenspartner oder deine Lebenspartnerin sein, aber auch dein Nachwuchs. Wichtig ist, dass ihr beide an dem Installationsort gemeldet sind.
Über LinkedIn haben uns einige sehr spezifische Fachfragen erreicht. Diese beziehen sich auf die Anschaffung und Einbindung des Energiemanagementsystems. Konkret wurde folgendes gefragt:
- Wird es zu den Energiemanagementsystemen auch eine Liste der zugelassenen Hersteller geben?
- Sind reine Cloud Lösungen erlaubt?
- Muss ein Nachweis erbracht werden, dass auch vorrangig solar geladen wurde?
- Wenn ja, wie soll dieser Nachweis erbracht werden?
Leider haben wir dazu keine aussagekräftige Antwort von der KfW erhalten. „Die technischen Detailfragen können nur durch die NOW GmbH beantwortet werden“, hieß es in der E-Mail von der KfW. Allerdings verwies uns die NOW GmbH in ihrer Antwortmail wiederum auf die Infoseite der KfW und darauf, dass Fragen über die KfW beantwortet werden.
Dasselbe Problem haben wir bei der Frage wie sich die Anwendung von bidirektionalem Laden und EEG-Förderung vereinbaren lässt? Da das bidirektionale Laden nicht geregelt ist und wir nicht wissen, welche birektionalen Wallboxen auf der Liste der förderfähigen Wallboxen stehen, haben wir der KfW und der NOW GmbH die Frage gestellt. Auch hier drehten wir uns im Kreis und hoffen spätestens mit der Liste der förderfähigen Wallboxen Antworten zu bekommen.
Wir bleiben weiter dran und beantworten eure Fragen auch auf YouTube, LinkedIn, unseren anderen Social Media Kanälen oder direkt per E-Mail. Wenn du Fragen hast, dann schreib einfach an unser Supportteam ([email protected]) oder ruftunter 0941-2017700 für ein persönliches Beratungsgespräch an.