Einreichung des Antrags für die Wallbox-Förderung vor dem Kauf
Um sich unnötigen Ärger über entgangene Fördergelder zu ersparen, müssen Sie einen Förderantrag für eine Wallbox unbedingt rechtzeitig stellen. Es ist laut den aktuellen Vorgaben in Deutschland zunächst entscheidend, dass Sie den Antrag vor der Bestellung und somit logischerweise auch vor der Installation der Ladestation einreichen. Nachdem Sie ohne einen gestellten Förderantrag einfach eine Wallbox gekauft haben, ist hierfür eine finanzielle KfW-Unterstützung in der Regel ausgeschlossen. Daher sollten Sie vor dem Abschluss eines Kaufvertrags sicherstellen, dass Ihr Antrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau pünktlich und formgerecht eingegangen ist.
Sicherstellung der vollständigen Versorgung mit Ökostrom
Wer die Stromversorgung des geplanten Wallbox-Standorts nicht an die KfW-Förderbedingungen anpasst, läuft in eine weitere Falle. Denn eine Grundvoraussetzung für die Förderung besteht darin, dass Sie Ihr Elektroauto über die Ladestation ausschließlich mit Ökostrom versorgen. Sie können diese Bedingung auch bei der Stromversorgung über eine eigene Photovoltaik-Anlage erfüllen. Beim Aufladen über einen Stromanbieter ist es für die Auszahlung der KfW-Förderung aber auf jeden Fall zwingend erforderlich, dass Sie einen Ökostrom-Tarif nutzen.
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung diese Voraussetzung noch nicht erfüllen, bleibt ein Zuschuss trotzdem denkbar. Es genügt meistens, die Ökostrom-Nutzung bei der Einreichung der Rechnungen für die Wallbox und die Installation über das KfW-Portal nachzuweisen. Um Wartezeiten vor der Auszahlung der Förderung zu vermeiden, sollten Sie den Abschluss des richtigen Stromvertrags frühzeitig einleiten. Das gilt ganz besonders, falls ein Anbieterwechsel notwendig ist und somit Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen beachtenswert sind.
Entscheidung für ein förderberechtigtes Wallbox-Modell
Sie dürfen nie einfach eine beliebige Wallbox bestellen, insofern Sie die KfW-Förderung nicht gefährden wollen. Denn es ist entscheidend, dass die ausgewählte Station auf der offiziellen KfW-Liste unter den förderfähigen Modellen ausgelistet ist. Durch den frühzeitigen Blick auf diese Tabelle verhindern Sie unangenehme Überraschungen. Die Förderbank überprüft bei allen Wallbox-Modellen, ob die Technologie jede Zuschuss-Bedingung erfüllt. Nur steuerbare Ladestationen sind förderberechtigt. Die unverzichtbare Steuerbarkeit ermöglicht dem Stromversorger die Abschaltung der Anlage und vermeidet damit einen Zusammenbruch der Versorgung.
Unangenehme Überraschungen durch überdurchschnittliche Einsparungen
Insofern Sie bei der Schnäppchenjagd außergewöhnlich erfolgreich sind, kann die Sparsamkeit vor der erhofften Wallbox-Förderung theoretisch ebenfalls in eine Falle führen. Denn Sie müssen laut den derzeitigen Vorgaben normalerweise für die Ladestation und die Installation am Ende förderberechtigte Investitionen in Höhe von mindestens 900 Euro nachweisen.
Ein Extremfall ist denkbar, sobald Sie die Box zum Schnäppchenpreis bestellen und zudem kaum Installationsarbeiten am Standort notwendig sind. Außerdem gibt es Fälle, in denen der Förderberechtigte selbst ein zugelassener Elektriker ist oder in einer engen Verbindung zu einem Fachbetrieb steht. In derartigen Situationen ist es möglicherweise sinnvoll, doch ein bisschen mehr Geld auszugeben und dadurch mit den Aufwendungen den vorgeschriebenen Mindestbetrag zu erreichen.
Keine Förderung für Ladestationen auf Kundenparkplätzen
Falls Sie als Unternehmer eine Wallbox auf einem Kundenparkplatz betreiben möchten, besteht keine Hoffnung auf eine typische KfW-Förderung. Eine Ausnahme gilt jedoch für Vermieter. Sobald Sie in der Rolle eines Hauseigentümers Ihren Mietern Wallboxen für das Aufladen von Elektroautos zur Verfügung stellen, wäre dafür in vielen Fällen eine KfW-Förderung möglich. Entscheidend ist, dass die Ladestation sich auf einem Privatgrundstück befindet und der Kreis der Nutzer begrenzt bleibt. Die Station darf nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
Überprüfung und Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen
Um überraschende Zusatzkosten zu vermeiden, sollten Sie den Umfang der notwendigen Installationsarbeiten im Vorfeld des Wallbox-Kaufs überprüfen. Hohe Kosten drohen insbesondere, wenn Elektriker vor einem zulässigen Betrieb der Ladestation lange Erdkabel verlegen müssen und zudem Erweiterungen des Zählerschranks oder sogar komplette Neuinstallationen notwendig sind. Falls Ihr Budget begrenzt ist, können Sie einen Elektrofachbetrieb um ein konkretes Angebot für die Wallbox-Installation mit allen notwendigen Erweiterungen bitten. Dadurch profitieren Sie von mehr Planungssicherheit und geraten in keine unerwartete Kostenfalle.
Anmeldung beim Netzbetreiber und Prüfung der Genehmigungspflicht
Indem Sie frühzeitig den Netzbetreiber wegen Ihren Plänen für eine Wallbox kontaktieren, bleibt eine weitere Falle vermeidbar. Für Ladestationen mit einer Leistung über elf Kilowatt brauchen Sie in Deutschland üblicherweise eine Genehmigung. Aber auch bei Wallboxen unter diesem Leistungsgrenzwert ist es im Zweifelsfall ratsam, sich über regionale Genehmigungspflichten zu informieren. Das gilt genauso, wenn eventuell eine Zustimmung der Vermieter oder Mitbesitzer auf einem Grundstück erforderlich ist. Unabhängig von der Genehmigungspflicht ist die Anmeldung der Wallbox beim Netzbetreiber immer zwingend notwendig. Das ist häufig auf der Website des Betreibers möglich.
Fazit: Ersparter Ärger durch umfangreiche Vorbereitung
Eine umfangreiche Vorbereitung auf die Einrichtung einer Wallbox erspart Ihnen viele Schwierigkeiten. Für einen erfolgreichen KfW-Förderantrag sollten Sie insbesondere Fristen einhalten, reine Ökostrom-Tarife nutzen und die richtige Technik auswählen. Zudem bleiben die Förderberechtigung eines privaten Standorts, die Ermittlung der voraussichtlichen Installationskosten und die Anmeldepflichten beachtenswert.