Grundlegend für die Teilnahme an der „Förderung für Schnellladeinfrastruktur“ ist die Rechtsform des Antragstellers. Kommunale Verwaltungen (wie Gemeinden bzw. Kommunen) sind nicht förderfähig. Kommunale Unternehmen sind förderfähig, wenn die Rechtsform den Förderbedingungen entspricht.
Alles zur Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen
NEUE FÖRDERUNG FÜR UNTERNEHMEN
Seit dem 03. Juni 2024 können KMU und Großunternehmen wieder Anträge zur Förderung für den Aufbau von nicht öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für die betriebseigene Pkw- oder Lkw-Flotte stellen. Auf dieser Seite haben wir für Sie alle Informationen zur Förderung übersichtlich zusammengefasst.
Als energielösung-Fachpartner steht Ihnen in unserem Partner Portal ein breites Produktportfolio im Bereich DC-Ladestationen zur Verfügung, das Sie für förderfähige Projekte einsetzen können.
Die Förderung im Überblick
Mit einem Fördervolumen von 150 Millionen Euro unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) kleine, mittlere und große Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur auf dem betriebseigenen Gelände für gewerblich genutzte Pkw und Lkw. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Pro Antrag können beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, jedoch begrenzt sich die maximale Fördersumme auf 5 Mio. Euro pro Antrag.
Maximale Förderbeträge pro DC-Ladepunkt
Kleinere und mittlere Unternehmen
erhalten max. 40 % der förderfähigen Ausgaben, d.h.
- pro Ladepunkt bis 149 kW: max. 14.000 Euro
- pro Ladepunkt ab 150 kW: max. 30.000 Euro
Großunternehmen
erhalten max. 20 % der förderfähigen Ausgaben, d.h.
- pro Ladepunkt bis 149 kW: max. 7.000 Euro
- pro Ladepunkt ab 150 kW: max. 15.000 Euro
Schnelllader im Unternehmen
Mit dem neuen Förderprogramm werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte für Pkw und Lkw der betriebseigenen Fahrzeugflotte bezuschusst. Schnellladen mit DC-Ladestationen ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Standzeiten der elektrischen Fahrzeuge möglichst gering sein sollen und ein schnelles Nachladen, z. B. in der Mittagspause, erforderlich ist. So ist die Firmenflotte stets vollgeladen und auch kurzfristig wieder voll einsatzbereit.