Kostenloser Standardversand & Retoure
Kauf auf Rechnung
Expertenberatung, auch nach dem Kauf
Schnelle Lieferung & hohe Verfügbarkeit
+49 941 201 77 00

§14a EnWG - konforme Wallbox

Filter
Alle zurücksetzen
83 Treffer anzeigen Filter schließen
83 Ergebnisse
Alle Filter zurücksetzen
Vestel EVC04-AC11SW-T2P Wallbox (bis 11kW) mit Typ 2-Ladekabel
Sale
§14a konform
Vestel EVC04-AC11SW-T2P Wallbox (bis 11kW) mit Typ 2-Ladekabel
359,95 € -58%
Normalpreis: 849,95 €*
easee Home Wallbox (bis 22 kW) mit Ladesteckdose
Sale
easee Home Wallbox (bis 22 kW) mit Ladesteckdose
737,94 € -13%
Normalpreis: 848,47 €*
Wallbox Pulsar Plus (bis 11 kW) mit Typ-2-Ladekabel
Sale
Wallbox Pulsar Plus (bis 11 kW) mit Typ-2-Ladekabel
649,95 € -25%
Normalpreis: 861,56 €*
easee Charge Black Wallbox (bis 22 kW) mit Ladesteckdose
Sale
easee Charge Black Wallbox (bis 22 kW) mit Ladesteckdose
799,95 € -6%
Normalpreis: 848,47 €*
Webasto Next Wallbox (bis 11 kW) mit Typ 2-Ladekabel
Sale
Webasto Next Wallbox (bis 11 kW) mit Typ 2-Ladekabel
697,95 € -30%
Normalpreis: 999,01 €*
EVBox Elvi WLAN + MID Wallbox (bis 11 kW) mit Typ 2-Ladekabel
Sale
EVBox Elvi WLAN + MID Wallbox (bis 11 kW) mit Typ 2-Ladekabel
778,95 € -27%
Normalpreis: 1.071,00 €*
Vestel EVC04-AC11-T2P Wallbox (bis 11 kW) mit Typ 2-Ladekabel
Sale
Vestel EVC04-AC11-T2P Wallbox (bis 11 kW) mit Typ 2-Ladekabel
329,94 € -53%
Normalpreis: 698,99 €*
Wallbox Pulsar Plus (bis 22 kW) mit Typ-2-Ladekabel
Sale
Wallbox Pulsar Plus (bis 22 kW) mit Typ-2-Ladekabel
689,95 € -21%
Normalpreis: 873,46 €*
Vestel EVC04-AC22 Wallbox (bis 22 kW) mit Ladesteckdose
Sale
Vestel EVC04-AC22 Wallbox (bis 22 kW) mit Ladesteckdose
424,95 € -35%
Normalpreis: 649,00 €*

§14a EnWG-konforme Wallboxen

Elektromobilität im Wandel

Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und mit ihr die steigende Nachfrage nach effizienten Ladelösungen wie Wallboxen. Doch mit den neuen Vorschriften gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stehen Wallbox-Besitzer vor neuen Herausforderungen und Möglichkeiten. Diese Vorschriften, seit Januar 2024 in Kraft, sollen die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie privaten Ladeeinrichtungen für Elektroautos bzw. Wallboxen ins Stromnetz verbessern. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Wallbox zukunftssicher machen und von den aktuellen Änderungen profitieren können. 

Neue Vorschriften gemäß §14a EnWG: Was hat sich geändert? 

Die Überlastung des Stromnetzes ist eine zunehmende Herausforderung, der mit den neuen Vorschriften des §14a EnWG begegnet wird. Um den Kernpunkt des §14a EnWG – die Stromnetzstabilisierung – sicherzustellen, haben Netzbetreiber im Falle einer drohenden Netzüberlastung, die Möglichkeit die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuVE), temporär zu reduzieren. Diese Regelungen, die seit Januar 2024 gelten, betreffen unter anderem private Ladestationen für Elektroautos (Wallboxen). Diese und weitere steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie z.B. Wärmepumpen, Speicher mit Netzbezug oder Klimageräte stellen die Anwendungsgebiete des §14a EnWG dar. 

§14a EnWG – Was bedeutet das für Wallbox-Besitzer? 

Besitzer von Wallboxen müssen sich auf einige wichtige Änderungen einstellen. Der §14a EnWG wird primär in Notfällen angewendet, um die Sicherheit des Stromnetzes zu gewährleisten. Die Netzbetreiber können die Wallboxen nicht komplett abschalten – die Steuerung der Wallboxen ist auf das "Dimmen", also die Reduzierung der Leistung, beschränkt und zeitlich begrenzt. Als Kompensation können Wallbox-Besitzer von finanziellen Vorteilen profitieren und haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung für Einschränkungen durch die Steuerung des Netzbetreibers in Form von reduzierten Netzentgelten. Die Möglichkeiten der Netzentgeltreduzierung reichen von pauschalen Minderungen bis hin zu prozentualen Einsparungen, je nach individuellem Bedarf und Stromverbrauch Ihrer Wallbox

Wie können Sie Ihre Wallbox zukunftssicher machen? 

Um Ihre Wallbox zukunftssicher zu machen und den Anforderungen des §14a EnWG gerecht zu werden, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Ihre Wallbox die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit der ferngesteuerten Leistungsreduzierung durch den Netzbetreiber. Überprüfen Sie daher, ob Ihre Wallbox über die erforderlichen Schnittstellen und Funktionen verfügt, um in Zukunft steuerbar zu sein. Anlagen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, genießen Bestandsschutz und dürfen ohne Änderungen weiter betrieben werden. Nur Anlagen, die bereits vorher als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG angemeldet wurden, müssen bis Ende 2028 in das neue System überführt werden. 

Zukünftige Steuerungsmöglichkeiten für Wallboxen

Derzeit werden Wallboxen hauptsächlich durch Rundsteuerempfänger gesteuert. Diese Technologie ermöglicht es Energieversorgungsunternehmen, Signale über das Stromnetz zu senden und so Verbraucher und Erzeuger fernzusteuern, insbesondere im Rahmen des Lastmanagements. Zukünftig könnten jedoch FNN-Steuerboxen eine wichtige Rolle spielen, um eine Integration in intelligente Messsysteme und Smart-Grid-Technologien zu ermöglichen.

§14a EnWG – Fazit 

Insgesamt verdeutlichen die neuen Vorschriften gemäß §14a EnWG die wachsende Bedeutung der Elektromobilität und die Notwendigkeit, das Stromnetz entsprechend anzupassen. Wallbox-Besitzer stehen vor neuen Herausforderungen, aber auch Möglichkeiten, um ihre Ladestationen zukunftssicher zu machen. Die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen zielt darauf ab, die Netzstabilität zu verbessern und Überlastungen vorzubeugen. Durch eine rechtzeitige Anpassung an die neuen Regelungen können Wallbox-Besitzer nicht nur zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen, sondern auch von finanziellen Anreizen profitieren. Die Zukunft der Steuerungsmöglichkeiten für Wallboxen verspricht eine noch effizientere und intelligente Nutzung von Elektrofahrzeugen und erneuerbaren Energien im Stromnetz.

Bitte fügen Sie ein weiteres Produkt zum Vergleich hinzu.
Product Compare added Product Compare