Was wird gefördert – und wie viel?
Dieser 2. Förderaufruf ist Teil des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029" und richtet sich speziell an nicht öffentlich zugängliche Depotladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr.
Gefördert werden stationäre, nicht öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte mit CCS-Stecker oder leistungsstärkeren EU-Norm-Steckern (z. B. MCS) für E-Gütertransportfahrzeuge, inklusive des dafür nötigen Netzanschlusses. Der Fördersatz liegt bei 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; die maximale Förderhöhe richtet sich nach Ladeleistung bzw. Art des Netzanschlusses.
Ladepunkte
| Max. Ladeleistung | Fördersatz | Max. je Ladepunkt |
| < 250 kW | 40 % | 10.000 € |
| ≥ 250 kW und < 600 kW | 40 % | 20.000 € |
| ≥ 600 kW | 40 % | 60.000 € |
Netzanschluss
| Art des Anschlusses | Fördersatz | Max. je Antrag |
| Niederspannungsnetz | 40 % | 10.000 € |
| Niederspannung + Pufferspeicher | 40 % | 75.000 € |
| Mittel-/Hochspannungsnetz | 40 % | 75.000 € |
Wichtig: In diesem Förderaufruf ist ausschließlich der Neuaufbau förderfähig. Eine Modernisierung oder Ersatzbeschaffung bereits bestehender Ladeinfrastruktur wird nicht gefördert.
Wichtige Voraussetzungen
Ladestandort Bayern
Fest definierter Nutzerkreis
Förderantrag zuerst
Nur Neuaufbau
Unsere Empfehlung
Das enge Einreichungsfenster vom 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr lässt wenig Spielraum. Wer gut vorbereitet ist, hat einen echten Vorteil — vor allem beim Vergleichsangebot und bei der realistischen Ermittlung der für die Antragsreihung relevanten Kennzahlen. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Standort und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.Förderberatung & Umsetzung aus einer Hand
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Ladeinfrastruktur
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Betrieb & Nachweis
Wir unterstützen Sie bei der Berichterstattung während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer und beim Verwendungsnachweis.
In fünf Schritten zur Förderung
Ablauf
| 1 |
Vorbereitung
Standort, Ladepunkt-Anzahl und Nutzerkreis festlegen, Kennzahlen zur Umweltentlastung ermitteln, unverbindliche Angebote einholen. |
| 2 |
Antrag stellen
Digitale Einreichung über das Formular der Bayern Innovativ GmbH – mit Elster-Zertifikat. Nur zwischen 14.09.2026 und 16.10.2026. |
| 3 |
Bewilligung abwarten
Anträge werden nach prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro gereiht. Kein Baubeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheids. |
| 4 |
Umsetzen & installieren
Beschaffung und Installation der Ladepunkte innerhalb der Vorhabenlaufzeit von bis zu 24 Monaten ab Bescheidung. |
| 5 |
Betrieb & Nachweis
Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren, Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme. |
Wie werden Anträge bewertet?
Da das Förderbudget begrenzt ist, werden die eingereichten Anträge nach Ende des Antragsfensters gereiht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet — es handelt sich nicht um ein Windhundverfahren.
FAQs – Ihre Fragen, unsere Antworten
Wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind — nicht nur klassische Logistikbetriebe, sondern alle Unternehmen, die mit eigenem Fuhrpark Güter auf öffentlichen Straßen transportieren.
Während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer ausschließlich eigene, gekaufte oder geleaste Fahrzeuge des Antragstellers sowie Fahrzeuge fester Transportpartner, beauftragter Unternehmen oder Lieferanten. Der Nutzerkreis muss eindeutig festgelegt und für jeden Nutzer namentlich bestimmbar sein — ein offener Nutzerkreis ist nicht zulässig.
Nein, es muss bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids gewartet werden. Beauftragungen, Bestellungen oder Beschaffungen sind erst ab dem im Bescheid definierten Projektzeitraum förderfähig, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Unverbindliche Angebote, Planungen oder nicht förderfähige Leistungen dürfen Sie schon vorher einholen.
Nein. Sinnvoll ist es, vorab unverbindliche Angebote einzuholen, um die zu erwartenden Projektkosten realistisch abzuschätzen — diese werden im Antrag abgefragt. Ein Nachweis der Angebote ist bei der Antragstellung selbst aber noch nicht erforderlich.
Nein, in diesem Förderaufruf werden ausschließlich neu zu errichtende Ladepunkte gefördert. Modernisierung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig.
Nein, weder vorhanden noch bestellt — die Anschaffung kann auch später erfolgen. Da die Reihung jedoch nach prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro erfolgt, lohnt sich eine realistische Planung der geplanten Fahrzeuganschaffungen. Fahrzeuge, die bereits im Rahmen der bayerischen Vorgänger-Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern" für die Umweltentlastung berücksichtigt wurden, dürfen hier nicht erneut angesetzt werden.
Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden gemeinsam betrachtet — überschreitet der Verbund als Ganzes diese Schwellenwerte, gilt das einzelne Unternehmen nicht als KMU und der Fördersatz-Bonus entfällt.
Unternehmen, die z. B. über finanzielle, rechtliche oder personelle Beziehungen einen beherrschenden Einfluss aufeinander ausüben.
Bei Umsetzung eines innovativen Ladekonzepts erhöht sich die Fördersumme um zusätzlich 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch um 20.000 €. Die Gesamtzuwendung pro Antrag bleibt aber auf 250.000 € begrenzt — diese Obergrenze kann auch durch das Zusatzkriterium nicht überschritten werden. Die Umsetzung muss während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer mindestens ein Jahr lang durch eine thematisch geeignete Einrichtung (z. B. Forschungseinrichtung, Ingenieurbüro, Hochschule) fachlich begleitet werden; ein Abschlussbericht ist danach vorzulegen. Etwaige Mehrkosten für diese Begleitung werden nicht separat gefördert, sondern sind durch den Förderbonus abgegolten.
Es gelten die Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung bzw. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) — u. a. sind vor Vergabe in der Regel mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und zu dokumentieren.
Nach Ende des Antragsfensters werden alle formal richtigen und vollständigen Anträge absteigend nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro" gereiht und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel bearbeitet — es handelt sich nicht primär um ein Windhundverfahren nach Einreichungsreihenfolge.
Grundlage sind drei Kennzahlen: die Anzahl neu angeschaffter oder zugelassener E-Gütertransportfahrzeuge (max. 12 Monate vor bzw. max. 6 Monate nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur), deren geplante Jahresfahrleistung sowie der Durchschnittsverbrauch der zuvor eingesetzten Dieselfahrzeuge. Daraus errechnet sich die während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer eingesparte Dieselmenge, geteilt durch die beantragte Fördersumme. Beispiel aus den Unterlagen des Fördergebers: Bei einer prognostizierten Einsparung von 340.000 Litern Diesel und einer beantragten Fördersumme von 195.000 € ergibt sich ein Reihungsparameter von rund 1,74 Litern Dieseleinsparung je Fördereuro — je niedriger die beantragte Summe im Verhältnis zur Einsparung, desto besser die Platzierung.
Ein Antragsteller kann mehrere Anträge mit je bis zu 250.000 € stellen, erhält über alle Anträge in diesem Aufruf hinweg aber maximal 500.000 €. Verbundene Unternehmen gelten als ein Antragsteller.
Die Bearbeitung — Sichtung, Prüfung und Reihung der Anträge — dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Ende des Antragsfensters. Danach werden Ablehnungs- bzw. Zuwendungsbescheide versendet.
Nein, eine Kumulierung (Mehrfachförderung) mit anderen öffentlichen Mitteln ist gemäß Förderrichtlinie ausgeschlossen.
