Kostenloser Standardversand & Retoure
Kauf auf Rechnung
Expertenberatung, auch nach dem Kauf
Schnelle Lieferung & hohe Verfügbarkeit
+49 941 201 77 00

Depotladeinfrastruktur
für Ihre E-Lkw-Flotte
in Bayern fördern lassen

Der Freistaat Bayern stellt für diesen Förderaufruf bis zu 2,5 Mio. Euro für den Aufbau von nicht öffentlich zugänglichen DC-Schnellladepunkten und Netzanschlüssen an Ihrem Betriebsstandort bereit.

Antragsfrist: 14.9. bis 16.10.2026

Jetzt Beratung anfragen →

25.000 €

Max. pro Ladepunkt

2 Mio. €

Gesamtbudget

5 Jahre

Mindestbetriebsdauer

12 Tage

Einreichungsfenster

bis 60.000 €
Max. Förderung je Ladepunkt
2,5 Mio. €
Gesamtbudget
3 Jahre
Mindestbetriebsdauer
14.09. – 16.10.2026
Einreichungsfenster
Antragstellung: 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr
Förderhöhe

Was wird gefördert – und wie viel?

Dieser 2. Förderaufruf ist Teil des Förderprogramms „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029" und richtet sich speziell an nicht öffentlich zugängliche Depotladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr.

Gefördert werden stationäre, nicht öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte mit CCS-Stecker oder leistungsstärkeren EU-Norm-Steckern (z. B. MCS) für E-Gütertransportfahrzeuge, inklusive des dafür nötigen Netzanschlusses. Der Fördersatz liegt bei 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; die maximale Förderhöhe richtet sich nach Ladeleistung bzw. Art des Netzanschlusses.

Ladepunkte

Max. Ladeleistung Fördersatz Max. je Ladepunkt
< 250 kW 40 % 10.000 €
≥ 250 kW und < 600 kW 40 % 20.000 €
≥ 600 kW 40 % 60.000 €

Netzanschluss

Art des Anschlusses Fördersatz Max. je Antrag
Niederspannungsnetz 40 % 10.000 €
Niederspannung + Pufferspeicher 40 % 75.000 €
Mittel-/Hochspannungsnetz 40 % 75.000 €
KMU-Bonus
Für kleine und mittlere Unternehmen (Anhang I AGVO) erhöht sich der Fördersatz um +10 Prozentpunkte. Die maximalen Förderhöhen je Ladepunkt/Netzanschluss bleiben unverändert.
Innovatives Zusatzkriterium
Bei einem innovativen Ladekonzept (z. B. Kopplung an Wetter-/Netzlastprognosen) zusätzlich +10 % der förderfähigen Kosten, max. 20.000 €. Erfordert mind. einjährige fachliche Begleitung und Abschlussbericht.
Förderobergrenzen
Max. 250.000 € je Antrag, max. 500.000 € je Antragsteller über alle Anträge in diesem Aufruf. Verbundene Unternehmen gelten als ein Antragsteller.
KMU-Bonus
Für kleine und mittlere Unternehmen erhöht sich der Fördersatz um +10 Prozentpunkte. Die maximalen Förderhöhen je Ladepunkt/Netzanschluss bleiben unverändert.
Innovatives Zusatzkriterium
Bei einem innovativen Ladekonzept (z. B. Kopplung an Wetter-/Netzlastprognosen) zusätzlich +10 % der förderfähigen Kosten, max. 20.000 €. Erfordert mind. einjährige fachliche Begleitung und Abschlussbericht.
Förderobergrenzen
Max. 250.000 € je Antrag, max. 500.000 € je Antragsteller über alle Anträge in diesem Aufruf. Verbundene Unternehmen gelten als ein Antragsteller.

Wichtig: In diesem Förderaufruf ist ausschließlich der Neuaufbau förderfähig. Eine Modernisierung oder Ersatzbeschaffung bereits bestehender Ladeinfrastruktur wird nicht gefördert.

Wichtige Voraussetzungen

Ladestandort Bayern

Der Standort der Depotladeinfrastruktur muss in Bayern liegen.

Fest definierter Nutzerkreis

Laden dürfen nur eigene Fahrzeuge sowie feste, namentlich bekannte Partner.

Förderantrag zuerst

Der Förderantrag muss vor Be­auf­tragung des Fachbetriebs gestellt und bewilligt sein.

Nur Neuaufbau

Gefördert wird nur der Neuaufbau — keine Modernisierung oder Ersatzbeschaffung.
Ladestandort Bayern
Der Ladestandort muss sich in Bayern befinden.
Erneuerbarer Ladestrom
Der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Energien bezogen werden.
Förderantrag zuerst
Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt und bewilligt sein.
Neue Ware
Gefördert wird ausschließlich der Neubau mit fabrikneuer Ladeinfrastruktur. Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung sind nicht förderfähig.

Unsere Empfehlung

Das enge Einreichungsfenster vom 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr lässt wenig Spielraum. Wer gut vorbereitet ist, hat einen echten Vorteil — vor allem beim Vergleichsangebot und bei der realistischen Ermittlung der für die Antragsreihung relevanten Kennzahlen. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Standort und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

Unsere Empfehlung

Das enge Einreichungsfenster vom 14.09.2026, 10:00 Uhr bis 16.10.2026, 16:00 Uhr lässt wenig Spielraum. Wer gut vorbereitet ist, hat einen echten Vorteil — vor allem beim Vergleichsangebot und bei der realistischen Ermittlung der für die Antragsreihung relevanten Kennzahlen. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Standort und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

„Das enge Einreichungsfenster lässt wenig Spielraum. Wer gut vorbereitet ist, hat einen echten Vorteil – vor allem beim Vergleichsangebot: Es muss mit dem Antrag eingereicht werden und zeigt, dass die Kosten realistisch kalkuliert sind. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Standort und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.“

Christoph Sturm, Key Account Management Ladeinfrastruktur

Förderberatung & Umsetzung aus einer Hand

Von der ersten Frage bis zum laufenden Betrieb – energielösung begleitet Sie als modularer Komplettanbieter durch alle Phasen Ihres Projekts.

Planung

Planung

Messkonzept, Lastverteilung, Netzanschluss – wir entwickeln das technische Gesamtkonzept passgenau für Ihre Liegenschaft und die Anforderungen des Förderprogramms.

Jetzt kostenlos beraten lassen →
Ladeinfrastruktur

Ladeinfrastruktur

Wallboxen, Lademanagement-Systeme, Schutzeinrichtungen und mehr aus unserem Fachshop mit persönlicher Expertenberatung.
 

Partnerportal für Elektriker →
Hardware

Betrieb & Nachweis

Wir unterstützen Sie bei der Berichterstattung während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer und beim Verwendungsnachweis.
 

Mehr zum Betriebsservice →
Förderberatung & Antrag
Standortprüfung, Aufrufzuordnung, vollständige Antragstellung inkl. aller Anlagen und Erklärungen.
Technische Planung
Auslegung Ladepunkte, Netzanschluss, Batteriespeicher, Last- und Energiemanagement — herstellerneutral.
Schlüsselfertige Errichtung
Tiefbau, Netzanschluss, Hardware-Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme aus einer Hand.
Betrieb & Service
Abrechnung, Eichrecht, Störfallmanagement, Wartung und förderkonformes Reporting über die Bindefrist.

 

In fünf Schritten zur Förderung

Ablauf

1
Vorbereitung
Standort, Ladepunkt-Anzahl und Nutzerkreis festlegen, Kennzahlen zur Umweltentlastung ermitteln, unverbindliche Angebote einholen.
2
Antrag stellen
Digitale Einreichung über das Formular der Bayern Innovativ GmbH – mit Elster-Zertifikat. Nur zwischen 14.09.2026 und 16.10.2026.
3
Bewilligung abwarten
Anträge werden nach prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro gereiht. Kein Baubeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheids.
4
Umsetzen & installieren
Beschaffung und Installation der Ladepunkte innerhalb der Vorhabenlaufzeit von bis zu 24 Monaten ab Bescheidung.
5
Betrieb & Nachweis
Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren, Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme.
Auswahlverfahren

Wie werden Anträge bewertet?

Da das Förderbudget begrenzt ist, werden die eingereichten Anträge nach Ende des Antragsfensters gereiht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet — es handelt sich nicht um ein Windhundverfahren.

Maßgeblich ist die „prognostizierte Umweltentlastung pro Fördereuro": die eingesparte Dieselmenge durch neu angeschaffte oder zugelassene E-Gütertransportfahrzeuge (max. 12 Monate vor bzw. max. 6 Monate nach Inbetriebnahme), geteilt durch die beantragte Fördersumme.

Anzahl und Jahresfahrleistung der neuen E-Fahrzeuge sowie der Durchschnittsverbrauch der zuvor eingesetzten Dieselfahrzeuge.

Je niedriger die beantragte Fördersumme im Verhältnis zur prognostizierten Einsparung, desto höher der Reihungsparameter und desto größer die Chance auf einen Zuwendungsbescheid.

Bei gleichem Reihungsparameter entscheidet die Reihenfolge der digitalen Antragstellung.

Beratungsanfrage

Jetzt Beratung zur Förderung anfragen

FAQs – Ihre Fragen, unsere Antworten

Wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind — nicht nur klassische Logistikbetriebe, sondern alle Unternehmen, die mit eigenem Fuhrpark Güter auf öffentlichen Straßen transportieren.

Während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer ausschließlich eigene, gekaufte oder geleaste Fahrzeuge des Antragstellers sowie Fahrzeuge fester Transportpartner, beauftragter Unternehmen oder Lieferanten. Der Nutzerkreis muss eindeutig festgelegt und für jeden Nutzer namentlich bestimmbar sein — ein offener Nutzerkreis ist nicht zulässig.

Nein, es muss bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheids gewartet werden. Beauftragungen, Bestellungen oder Beschaffungen sind erst ab dem im Bescheid definierten Projektzeitraum förderfähig, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist förderschädlich. Unverbindliche Angebote, Planungen oder nicht förderfähige Leistungen dürfen Sie schon vorher einholen.

Nein. Sinnvoll ist es, vorab unverbindliche Angebote einzuholen, um die zu erwartenden Projektkosten realistisch abzuschätzen — diese werden im Antrag abgefragt. Ein Nachweis der Angebote ist bei der Antragstellung selbst aber noch nicht erforderlich.

Nein, in diesem Förderaufruf werden ausschließlich neu zu errichtende Ladepunkte gefördert. Modernisierung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig.

Nein, weder vorhanden noch bestellt — die Anschaffung kann auch später erfolgen. Da die Reihung jedoch nach prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro erfolgt, lohnt sich eine realistische Planung der geplanten Fahrzeuganschaffungen. Fahrzeuge, die bereits im Rahmen der bayerischen Vorgänger-Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern" für die Umweltentlastung berücksichtigt wurden, dürfen hier nicht erneut angesetzt werden.

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden gemeinsam betrachtet — überschreitet der Verbund als Ganzes diese Schwellenwerte, gilt das einzelne Unternehmen nicht als KMU und der Fördersatz-Bonus entfällt.

Unternehmen, die z. B. über finanzielle, rechtliche oder personelle Beziehungen einen beherrschenden Einfluss aufeinander ausüben.

Bei Umsetzung eines innovativen Ladekonzepts erhöht sich die Fördersumme um zusätzlich 10 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch um 20.000 €. Die Gesamtzuwendung pro Antrag bleibt aber auf 250.000 € begrenzt — diese Obergrenze kann auch durch das Zusatzkriterium nicht überschritten werden. Die Umsetzung muss während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer mindestens ein Jahr lang durch eine thematisch geeignete Einrichtung (z. B. Forschungseinrichtung, Ingenieurbüro, Hochschule) fachlich begleitet werden; ein Abschlussbericht ist danach vorzulegen. Etwaige Mehrkosten für diese Begleitung werden nicht separat gefördert, sondern sind durch den Förderbonus abgegolten.

Es gelten die Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung bzw. der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) — u. a. sind vor Vergabe in der Regel mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und zu dokumentieren.

Nach Ende des Antragsfensters werden alle formal richtigen und vollständigen Anträge absteigend nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro" gereiht und im Rahmen der verfügbaren Fördermittel bearbeitet — es handelt sich nicht primär um ein Windhundverfahren nach Einreichungsreihenfolge.

Grundlage sind drei Kennzahlen: die Anzahl neu angeschaffter oder zugelassener E-Gütertransportfahrzeuge (max. 12 Monate vor bzw. max. 6 Monate nach Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur), deren geplante Jahresfahrleistung sowie der Durchschnittsverbrauch der zuvor eingesetzten Dieselfahrzeuge. Daraus errechnet sich die während der dreijährigen Mindestbetriebsdauer eingesparte Dieselmenge, geteilt durch die beantragte Fördersumme. Beispiel aus den Unterlagen des Fördergebers: Bei einer prognostizierten Einsparung von 340.000 Litern Diesel und einer beantragten Fördersumme von 195.000 € ergibt sich ein Reihungsparameter von rund 1,74 Litern Dieseleinsparung je Fördereuro — je niedriger die beantragte Summe im Verhältnis zur Einsparung, desto besser die Platzierung.

Ein Antragsteller kann mehrere Anträge mit je bis zu 250.000 € stellen, erhält über alle Anträge in diesem Aufruf hinweg aber maximal 500.000 €. Verbundene Unternehmen gelten als ein Antragsteller.

Die Bearbeitung — Sichtung, Prüfung und Reihung der Anträge — dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Ende des Antragsfensters. Danach werden Ablehnungs- bzw. Zuwendungsbescheide versendet.

Nein, eine Kumulierung (Mehrfachförderung) mit anderen öffentlichen Mitteln ist gemäß Förderrichtlinie ausgeschlossen.

Beratung & Hilfe

Sie benötigen Unterstützung?

Wir sind für Sie erreichbar:
Technischer Support
Mo-Do: 08-17 Uhr | Fr: 08-15 Uhr
Oder

Hinweis: Wir sind keine offizielle Anlaufstelle und keine Förderstelle. Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst, können sich jedoch ändern und sind ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die Informationen und Förderbedingungen der zuständigen Stellen. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Bitte fügen Sie ein weiteres Produkt zum Vergleich hinzu.
Product Compare added Product Compare