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Ladepunkte in Mehrparteienhäusern fördern lassen

Das Bundesministerium für Verkehr fördert den Aufbau von Ladeinfrastruktur am Wohngebäude mit bis zu 2.000 € je Stellplatz. Antragsstart: 15. April 2026.
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Diese Informationsseite wird laufend aktualisiert, sobald neue Details zur Förderung bekannt werden.

500 Millionen Euro für Ladeinfrastruktur am Wohngebäude

Der Aufbau von Ladeinfrastruktur am Wohngebäude zählt zu den zentralen Herausforderungen der Verkehrswende. Rund 9 Millionen Stellplätze außerhalb des Straßenraums – in Tiefgaragen, Höfen und Carports – bieten nach Einschätzung des BMV ein erhebliches Potenzial für den Ausbau nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur.

Genau hier setzt das neue Bundesprogramm an: Es setzt eine konkrete Maßnahme aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 um und stellt dafür insgesamt 500 Mio. Euro bereit.

Bundesförderung Ladeinfrastruktur – im Überblick


Förderbetrag (Vorverkabelung) bis 1.300 €

Förderbetrag (mit Wallbox) bis 1.500 €

Förderbetrag (bidirektionales Laden) bis 2.000 €

Antragsberechtigt WEG, KMU, private Vermieter, Wohnungsunternehmen

Projektgröße mind. 20 % Vorverkabelung oder mind. 6 Stellplätze

Antragsstart 15. April 2026

Antragsfrist WEG / KMU / private Vermieter 10. November 2026

Antragsfrist Wohnungsunternehmen 15. Oktober 2026

„Egal ob Eigentümer, Bewohner, Unternehmen oder Elektriker – wir begleiten Sie von der ersten Orientierung über die Planung und Produktauswahl bis hin zur passenden Umsetzung. So kommen Sie schneller zu einer förderfähigen und praxistauglichen Ladelösung.“

Christoph Sturm, Key Account Management Immobilien

Förderberechtigte

Wer kann profitieren?

Eigentümergemeinschaften (WEG)
Eigentümergemeinschaften können direkt Anträge stellen. Antragstellung bis 10. November 2026.
KMU & private Vermieter
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Privateigentümer von Wohneigentum zur Vermietung. Antragstellung bis 10. November 2026.
Wohnungsbaugesellschaften & Immobilienunternehmen
Unternehmen mit größerem Wohnungsbestand. Wettbewerbliches Verfahren, Antragstellung bis 15. Oktober 2026.

 

Förderhöhe & Bedingungen

Was wird gefördert und wie viel?

Das Programm deckt die gesamte Bandbreite ab: von der reinen Vorverkabelung über Wallboxen bis zur bidirektionalen Ladetechnik – inklusive aller notwendigen Baumaßnahmen wie Kabelverlegung und Netzanschluss.

Maßnahme Förderfähige Leistungen Förderbetrag je Stellplatz
Vorverkabelung Technische Ausrüstung, Netzanschluss oder notwendige Baumaßnahmen – ohne Wallbox bis 1.300 €
Wallbox (AC) Alles aus Vorverkabelung + Wallbox mit Wechselstrom-Ladeleistung bis 1.500 €
Bidirektionale Wallbox Alles aus Wallbox + Ladepunkt mit bidirektionaler Ladefähigkeit bis 2.000 €

Hinweis für Wohnungsbauunternehmen: hier gelten die genannten Förderhöchstbeträge je Stellplatz ebenfalls, zusätzlich ist die Förderung jedoch auf maximal 70 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt. Ausgezahlt wird somit der niedrigere Wert aus Förderhöchstbetrag und 70 % der tatsächlich nachgewiesenen förderfähigen Kosten.


Wichtige Voraussetzungen

Mindestanzahl Stellplätze
Mindestens 6 Stellplätze bzw. 20 % der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden.
Förderantrag zuerst
Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt und bewilligt sein.
Ladeleistung
Die maximale Ladeleistung je Ladepunkt beträgt max. 22 kW (Wechselstromladen / AC).
Erneuerbarer Ladestrom
Der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Energien bezogen werden.

Antragstellung

Alle Anträge werden digital über das Förderportal des Projektträgers PwC eingereicht.

Antragstart 15. April 2026

Antragsfrist WEG / KMU / private Vermieter 10. November 2026

Antragsfrist Wohnungsunternehmen15. Oktober 2026

Vergabeverfahren WohnungsunternehmenWettbewerbliches Verfahren

Einstufiges Förderverfahren – so läuft es ab:

1
Förderantrag über Förderportal einreichen
2
Förderbescheid erhalten
3
Fachbetrieb beauftragen & installieren
4
Verwendungsnachweis einreichen & Förderung abrufen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bereiten Sie diese Unterlagen vor Ihrer Antragstellung vor. Je nach Antragstellergruppe unterscheiden sich die erforderlichen Nachweise.

Angaben zur Person & Organisation
  • Kontaktdaten:
    • der antragstellenden Person (Name, Telefon, E-Mail, Adresse)
    • der Organisation – nur WEG & Verwaltung
    • der zeichnungsberechtigten Person
  • Zeichnungsbefugnis als PDF-Datei – entfällt, wenn nur ein Wohnungseigentümer antragstellt
  • Teilungserklärung oder aktueller Grundbuchauszug
  • Bankverbindung des Zuwendungsempfängers
  • De-minimis-Angaben der letzten 3 Jahre

Technische & rechtliche Unterlagen
  • Objektliste mit Adressen, Wohneinheiten, Stellplätzen und Ladeinfrastruktur-Details – Excel-Datei möglich
  • Kostenvoranschlag für Ladepunkte, Vorverkabelung und Baumaßnahmen als PDF-Datei
  • WEG-Beschluss zur Zulässigkeit der Maßnahme als PDF-Datei – kann bis zu 6 Monate nach Bescheiddatum nachgereicht werden
  • Identitätsnachweis (via Link, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung)
Angaben zur Person & Organisation
  • Kontaktdaten der antragstellenden Person (Name, Telefon, E-Mail, Adresse)
  • Bankverbindung des Zuwendungsempfängers
  • De-minimis-Angaben der letzten 3 Jahre
Nur KMU
  • Kontaktdaten:
    • der Organisation
    • der zeichnungsberechtigten Person
  • Handelsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug (max. 6 Monate alt) als PDF-Datei
  • KMU-Erklärung nach EU-Definition als PDF-Datei
  • Liste verbundener Unternehmen (sofern vorhanden) als PDF-Datei
  • Zeichnungsbefugnis als PDF-Datei

Technische Unterlagen
  • Objektliste mit Adressen, Wohneinheiten, Stellplätzen und Ladeinfrastruktur-Details – Excel-Datei möglich
  • Kostenvoranschlag für Ladepunkte, Vorverkabelung und Bau­maßnahmen als PDF-Datei
  • Identitätsnachweis (via Link, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung)
Angaben zur Person & Organisation
  • Kontaktdaten:
    • der antragstellenden Person (Name, Telefon, E-Mail, Adresse)
    • der Organisation
    • der zeichnungsberechtigten Person
  • Handelsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug (max. 6 Monate alt) als PDF-Datei
  • Liste verbundener Unternehmen (sofern vorhanden) als PDF-Datei
  • Zeichnungsbefugnis als PDF-Datei
  • Bankverbindung des Zuwendungsempfängers

Technische Unterlagen
  • Objektliste mit Adressen, Wohneinheiten, Stellplätzen und Ladeinfrastruktur-Details – Excel-Datei möglich
  • Kostenvoranschlag für Ladepunkte, Vorverkabelung und Baumaßnahmen als PDF-Datei
  • Identitätsnachweis (via Link, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung)
Unser Service

Wie wir Sie unterstützen

Von der ersten Frage bis zum laufenden Betrieb – energielösung begleitet Sie als modularer Komplettanbieter durch alle Phasen Ihres Projekts.

Planung

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Messkonzept, Lastverteilung, Netzanschluss – wir entwickeln das technische Gesamtkonzept passgenau für Ihre Liegenschaft und die Anforderungen des Förderprogramms.

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Ladeinfrastruktur

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Wallboxen, Lademanagement-Systeme, Schutzeinrichtungen und mehr aus unserem Fachshop mit persönlicher Expertenberatung.
 

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Hardware

Betrieb

Monitoring, Wartung und Nutzerabrechnung – wir übernehmen den dauerhaften Betrieb Ihrer Ladeinfrastruktur nach der Übergabe.
 

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Ihr Einstieg – je nach Ihrer Rolle

Elektriker & Installationsbetriebe

WEG-Projekte haben ihre eigene Komplexität. Bevor etwas beauftragt werden darf, braucht es einen formellen WEG-Beschluss. Das passende Messkonzept für Energiemessung und Abrechnung muss ebenfalls vor der Installation feststehen. Und nach der Übergabe beginnt der Betrieb – Monitoring, Abrechnung, Wartung – der dauerhaft organisiert sein will.

energielösung begleitet Elektrofachbetriebe durch den gesamten Prozess. Wir unterstützen beim Technikkonzept, liefern die passende Hardware und können auf Wunsch auch den laufenden Betrieb übernehmen.

Ratgeber für Elektrofachbetriebe →

WEG, Hausverwaltung & Immobilienunternehmen

1 Bedarf abfragen: Die Verwaltung erfasst das Ladeinteresse in der WEG. In eigengenutzten Objekten bei den Eigentümern, in vermieteten Objekten über die Eigentümer auch den Bedarf der Mieter.
2 Vorbereitenden Beschluss fassen: Die WEG gibt grünes Licht für das weitere Vorgehen – insbesondere zur Klärung von Finanzierung, Fördermöglichkeiten und zur Einholung erster Angebote.
3 Angebote einholen: Die Verwaltung holt ein oder mehrere Angebote bzw. ein Gesamtkonzept ein. Bei Bedarf wird zusätzlich eine Lastgangmessung vorbereitet.
4 WEG-Beschluss vorbereiten und fassen: Die Eigentümerversammlung entscheidet über die Umsetzung, Kostenverteilung und Regelungen zu Zugang und Abrechnung – mit dem Hinweis „vorbehaltlich der Förderzusage“.
5 Förderantrag stellen: Die Verwaltung oder eine bevollmächtigte Person reicht den Antrag über das Förderportal ein – Antragstellung und Bewilligung müssen vor der Beauftragung förderfähiger Leistungen erfolgen.
6 Installation & Umsetzung: Nach der Förderzusage wird der Fachbetrieb beauftragt, die Anlage umgesetzt, abgenommen und anschließend der Verwendungsnachweis eingereicht.

Hinweis: Der WEG-Beschluss kann auch nach dem Förderantrag nachgereicht werden – spätestens 6 Monate nach positivem Förderbescheid.
WEGweiser der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung speziell für Mehrparteienhäuser – von der Bedarfsermittlung bis zum laufenden Betrieb. → PDF herunterladen

Wohnungseigentümer & Mieter

1 Ladebedarf melden: Interesse an einem Ladepunkt bei der Hausverwaltung oder dem Vermieter anmelden – die Verwaltung erfasst den Ladebedarf in der WEG.
2 Ihr Recht als Mieter: Als Mieter haben Sie nach § 554 BGB das Recht, die Erlaubnis zur Installation einer Wallbox vom Vermieter zu verlangen.
3 WEG entscheidet: Die Verwaltung bringt das Thema auf die Eigentümerversammlung. Dort wird über die Umsetzung entschieden – entweder als gemeinschaftliche Lösung oder für einzelne Eigentümer bzw. Gruppen.
4 Antrag & Installation: Die Verwaltung oder eine bevollmächtigte Person stellt den Förderantrag über das Förderportal. Wichtig: Antragstellung und Bewilligung müssen vor der Beauftragung förderfähiger Leistungen erfolgen.
5 Laden im Alltag: Nach Übergabe laden Sie direkt an Ihrem Stellplatz.

Hinweis: Der WEG-Beschluss kann auch nach dem Förderantrag nachgereicht werden – spätestens 6 Monate nach positivem Förderbescheid.
WEGweiser der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung speziell für Mehrparteienhäuser – von der Bedarfsermittlung bis zum laufenden Betrieb. → PDF herunterladen

Ihre Anfrage zur Förderung des Aufbaus von Ladeinfrastruktur am Wohngebäude

Beratung & Hilfe

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Wir sind für Sie erreichbar:
Technischer Support
Mo-Do: 08-17 Uhr | Fr: 08-15 Uhr
Oder

Hinweis: Wir sind keine offizielle Anlaufstelle und keine Förderstelle. Alle Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengefasst, können sich jedoch ändern und sind ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschließlich die Informationen und Förderbedingungen der zuständigen Stellen. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
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