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Alle Stellplätze ladebereit
Ab 0,- €*

Dank einer Bundesförderung von bis zu 1.500 € je Stellplatz können Wohnanlagen mit vielen Parteien ihre gesamte Tiefgarage vorverkabeln – ohne Kosten für die Gemeinschaft.

Jetzt Beratung anfragen →
E-Mobilität für WEGs

Ein Konzept, das alle überzeugt:
Flexible E-Mobilität für Ihre WEG.

So profitieren alle: Die Gemeinschaft schafft die Grundlage für die gesamte Tiefgarage, jeder Stellplatznutzer bestimmt selbst, wann und ob er einen eigenen Ladepunkt möchte. Gleichzeitig steigt der Wert der Immobilie.
Grundinstallation

1. Grundinstallation

Das Prinzip funktioniert in zwei Schritten: Zunächst wird an jedem Stellplatz eine einmalige Vorverkabelung (auch Grundinstallation genannt) verlegt. Damit ist die Tiefgarage vollständig für das Laden von E-Autos vorbereitet, ohne dass sofort eine Wallbox installiert werden muss.

DLM = Dynamisches Lastmanagement (Dynamic Load Management)

Endinstallation

2. Endinstallation

Benötigt ein Eigentümer oder Mieter zu einem späteren Zeitpunkt einen eigenen Ladepunkt, wird die Wallbox einfach an den bestehenden Anschluss montiert – ein erneuter, aufwändiger Handwerkereinsatz entfällt.

ab 0 €*

Das passende Ladesystem für Ihre WEG

Damit das Stromnetz Ihrer Immobilie nie überlastet wird, sorgt ein intelligentes Lastmanagement für die automatische Stromverteilung auf alle Fahrzeuge. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Wege: eine Herstellerlösung mit einem System aus einer Hand oder eine herstellerunabhängige Lösung mit freier Komponentenwahl.
Herstellerlösung

Ab 0 €*

A) Herstellerlösung

(z.B. Easee oder Zaptec)

  • Günstiger – Lastmanagement oft im System integriert oder mit günstiger Lizenz erweiterbar
  • Einfache, aufeinander abgestimmte Inbetriebnahme – Plug-and-Play innerhalb der Produktwelt
  • Komfortable Zusatzfunktionen wie Nutzer-App oder vormontierte Rückplatten
  • Geringeres Interoperabilitätsrisiko – alle Komponenten getestet und aufeinander abgestimmt

→ Einfacher und oft günstiger.

offene Lösung

Alternative

B) Offene Lösung

  • Freie Wahl der Ladestationen – auch Mischbetrieb verschiedener Hersteller möglich
  • Keine Abhängigkeit von einem Anbieter – spätere Erweiterung mit anderen Fabrikaten machbar
  • Lösungen für beliebig komplexe Szenarien mit Energiemanagement (PV, Speicher, Kaskaden)
  • Sicheres Vorgehen für große Anlagen mit komplexen Eigentumsverhältnissen

→ Herstellerunabhängig und maximal flexibel.

* Im Rahmen der Förderung Laden im Mehrparteienhaus. Die konkreten Projektkosten hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab.


Unser Rundum-Service

Wie wir Sie unterstützen

Von der ersten Frage bis zum laufenden Betrieb – energielösung begleitet Sie als modularer Komplettanbieter durch alle Phasen Ihres Projekts.

Planung

Planung

Technische Analyse, Förderantrag sowie Infomaterial und Unterlagen für die Eigentümerversammlung – wir bereiten das Projekt so vor, dass die WEG-Abstimmung reibungslos läuft.

Jetzt kostenlos beraten lassen →
Ladeinfrastruktur

Installation

Normgerechte Grundinstallation durch zertifizierte Elektrofachbetriebe – Kabeltrassen, Lastmanagement und Rückplatten für alle Stellplätze.
 

Partnerportal für Elektriker →
Hardware

Betrieb

Monitoring, Wartung und auto­matische Nutzer­abrechnung nach Verbrauch – wir über­nehmen den dauer­haften Betrieb. Kein hän­disches Ablesen, kein Abrechnungs­aufwand für die Haus­verwaltung.

Mehr zum Betriebsservice →
Förderberatung & Antrag
Standortprüfung, Aufrufzuordnung, vollständige Antragstellung inkl. aller Anlagen und Erklärungen.
Technische Planung
Auslegung Ladepunkte, Netzanschluss, Batteriespeicher, Last- und Energiemanagement — herstellerneutral.
Schlüsselfertige Errichtung
Tiefbau, Netzanschluss, Hardware-Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme aus einer Hand.
Betrieb & Service
Abrechnung, Eichrecht, Störfallmanagement, Wartung und förderkonformes Reporting über die Bindefrist.

FALLBEISPIEL

Wohnanlage mit 30 Tiefgaragenstellplätzen

Die Eigentümergemeinschaft möchte alle Stellplätze ladebereit machen – zwei Eigentümer haben bereits E-Autos, die meisten wollen für die Zukunft gerüstet sein. Die WEG entscheidet sich für die Herstellerlösung mit Easee – alle Stellplätze werden vorverkabelt, Rückplatten montiert und das Lastmanagement zentral eingerichtet.

Mit der Bundesförderung von bis zu 1.300 € je Stellplatz stehen bis zu 39.000 € Fördermittel zur Verfügung – das deckt in vielen Fällen die gesamte Grundinstallation.

Ergebnis: Die Gemeinschaft zahlt ab 0 €* aus dem Hausgeld. Jeder Eigentümer kann jederzeit eine Easee-Wallbox einhängen.

30
Stellplätze vorverkabelt
bis 39.000 €
Förderung gesamt
ab 0 €*
Kosten für Gemeinschaft
jederzeit
Wallbox nachrüstbar

* Im Rahmen der Förderung Laden im Mehrparteienhaus. Die konkreten Projektkosten hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab.

Wohnanlage mit 30 Tiefgaragenstellplätzen

Die Eigentümergemeinschaft möchte alle Stellplätze ladebereit machen – zwei Eigentümer haben bereits E-Autos, die meisten wollen für die Zukunft gerüstet sein. Die WEG entscheidet sich für die Herstellerlösung mit Easee – alle Stellplätze werden vorverkabelt, Rückplatten montiert und das Lastmanagement zentral eingerichtet.

Mit der Bundesförderung von bis zu 1.300 € je Stellplatz stehen bis zu 39.000 € Fördermittel zur Verfügung – das deckt in vielen Fällen die gesamte Grundinstallation.

Ergebnis: Die Gemeinschaft zahlt ab 0 €* aus dem Hausgeld. Jeder Eigentümer kann jederzeit eine Easee-Wallbox einhängen.

30
Stellplätze vorverkabelt
bis 39.000 €
Förderung gesamt
ab 0 €*
Kosten für Gemeinschaft
jederzeit
Wallbox nachrüstbar

* Im Rahmen der Förderung Laden im Mehrparteienhaus. Die konkreten Projektkosten hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab.

In 5 Schritten zur fertigen Ladeinfrastruktur

1
Kostenlose Erstberatung
Wir analysieren Ihr Objekt und prüfen die Förderfähigkeit.
2
Konzept & WEG-Unterlagen
Technisches Konzept, Angebot und fertige Beschlussvorlage.
3
Förderantrag stellen
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung – vollständig und fristgerecht.
4
Installation & Abnahme
Grundinstallation durch unsere Fachbetriebe – normgerecht.
5
Betrieb & Abrechnung
Laufender Betrieb und automatische Nutzerabrechnung.

Bundesförderung Ladeinfrastruktur – im Überblick

Förderbetrag (Vorverkabelung) bis 1.300 €
Förderbetrag (mit Wallbox) bis 1.500 €
Förderbetrag (bidirektionales Laden) bis 2.000 €
Antragsfrist WEG & private Vermieter 10.11.2026
Zur Förderung

Wichtige Voraussetzungen

Ladestandort Bayern

Der Ladestandort muss sich in Bayern befinden.

Erneuerbarer Ladestrom

Der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Energien bezogen werden.

Förderantrag zuerst

Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt und bewilligt sein.

Neue Ware

Gefördert wird ausschließlich der Neubau mit fabrikneuer Ladeinfrastruktur. Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung sind nicht förderfähig.
Ladestandort Bayern
Der Ladestandort muss sich in Bayern befinden.
Erneuerbarer Ladestrom
Der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Energien bezogen werden.
Förderantrag zuerst
Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt und bewilligt sein.
Neue Ware
Gefördert wird ausschließlich der Neubau mit fabrikneuer Ladeinfrastruktur. Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung sind nicht förderfähig.

Sie sind eine Hausverwaltung oder Eigentümer in einer WEG?

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall und klären, ob bei Ihrem Objekt eine Grundinstallation vollständig von der Förderung gedeckt werden kann – unverbindlich und kostenfrei.

Unsere Empfehlung

Das enge Einreichungsfenster lässt wenig Spielraum. Wer gut vorbereitet ist, hat einen echten Vorteil – vor allem beim Vergleichsangebot: Es muss mit dem Antrag eingereicht werden und zeigt, dass die Kosten realistisch kalkuliert sind. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Standort und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

„Das enge Einreichungsfenster lässt wenig Spielraum. Wer gut vorbereitet ist, hat einen echten Vorteil – vor allem beim Vergleichsangebot: Es muss mit dem Antrag eingereicht werden und zeigt, dass die Kosten realistisch kalkuliert sind. Wir erstellen Ihnen ein konkretes Angebot für Ihren Standort und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.“

Christoph Sturm, Key Account Management Ladeinfrastruktur

 

Auswahlverfahren

Wie werden Anträge bewertet?

Da das Förderbudget begrenzt ist, werden eingereichte Anträge nach einem mehrstufigen Verfahren gereiht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass der geplante Ladepunkt ohne Förderung innerhalb von drei Jahren voraussichtlich nicht gebaut würde. Vorhaben mit ausreichend eigenem Wirtschaftlichkeitspotenzial sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Bewertung erfolgt durch die Bewilligungsstelle.

Alle förderfähigen Anträge werden nach dem Verhältnis von Pkw-Bestand (Zulassungszahl) zur Anzahl öffentlich zugänglicher Ladepunkte in der Region (Landkreis oder kreisfreie Stadt) absteigend gereiht. Regionen mit unterdurchschnittlich ausgebauter Ladeinfrastruktur werden damit bevorzugt. Die Rangfolge der Landkreise wird vorab auf der Programmseite des Projektträgers veröffentlicht.

Liegen Anträge aus derselben Region bzw. mit gleichem Pkw-Ladepunkt-Verhältnis vor, entscheidet der Zeitstempel der digitalen Einreichung. Wer früher einreicht, wird zuerst bearbeitet.

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Jetzt Stellplätze ab 0€* elektrifizieren

Beratung & Hilfe

Sie benötigen Unterstützung?

Wir sind für Sie erreichbar:
Technischer Support
Mo-Do: 08-17 Uhr | Fr: 08-15 Uhr
Oder

FAQs – Ihre Fragen, unsere Antworten

Antragsberechtigt sind juristische Personen, insbesondere Gebietskörperschaften und Verwaltungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts – also Kommunen, Landkreise und Städte. Nicht antragsberechtigt sind Behörden des Bundes oder der Länder sowie Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).

Das Förderprogramm zielt darauf ab, Ladepunkte zu unterstützen, die ohne Förderung in absehbarer Zeit nicht gebaut würden. Konkret müssen die beantragten Ladepunkte innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmenbeginn zu Marktbedingungen voraussichtlich nicht aufgebaut werden. Vorhaben, die sich wirtschaftlich ohnehin rechnen würden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Bewertung des Wirtschaftlichkeitspotenzials nimmt die Bewilligungsstelle Bayern Innovativ GmbH vor.

Die Reihenfolge richtet sich zunächst nach dem Verhältnis von Pkw-Bestand zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Regionen mit schlechterem Versorgungsgrad werden bevorzugt behandelt. Bei gleichem Verhältnis entscheidet der Zeitstempel der Einreichung – wer früher einreicht, wird zuerst bearbeitet.

Förderfähige Kosten sind alle Ausgaben, die mit der Beschaffung, dem Aufbau und der Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur entstehen. Dazu zählen insbesondere:

  • Technische Ladepunktvorrichtung, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, abgesetzte Leistungseinheiten, Pufferspeicher und andere elektrische Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren
  • Tiefbau, Fundament, Installation und Inbetriebnahme
  • Kennzeichnung, Stellplatz-Markierung, Stellplatz-Sensoren, Anfahrschutz
  • Beleuchtung oder Wetterschutz für die Ladeeinrichtung (in einem angemessenen, finanziell untergeordneten Rahmen)
  • WLAN-Anbindung
  • Neuinstallation oder Ertüchtigung eines geeigneten Stromnetzanschlusses einschließlich nötiger Stromspeicherung

Förderfähig sind ausschließlich Kosten, die innerhalb des im Zuwendungsbescheid definierten Projektzeitraums angefallen und durch Rechnungen belegbar sind.

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Planungs- und Verwaltungskosten
  • Kosten für die Einholung einschlägiger Genehmigungen
  • Kauf, Miete, Pachtung oder Anpassungen geeigneter Grundflächen oder Straßen
  • Gebäude, die nicht unmittelbar für den Betrieb der Ladeeinrichtung nötig sind
  • Neubau des Park- oder Stellplatzes oder nötige Verkehrsanbindung

Nein. Die Zuwendungen aus diesem Programm können nicht mit anderen staatlichen Mitteln des Freistaats Bayern kumuliert werden. Bundesmittel sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Die Vorhabenlaufzeit bis zur Inbetriebnahme der geförderten Ladepunkte soll nicht länger als 24 Monate betragen. Der genaue Zeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich – die Entscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsstelle. Nach der Inbetriebnahme müssen die Ladepunkte mindestens 5 Jahre in Betrieb bleiben.

Mit der Inbetriebnahme beginnen die Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid.

Im Überblick:

  • Mindestbetriebsdauer: Die geförderten Ladepunkte müssen mindestens 5 Jahre in Betrieb bleiben.
  • Förderhinweis: An der Ladestation muss ein sichtbarer Aufkleber mit dem Logo des Fördermittelgebers angebracht sein – dieser wird mit dem Förderbescheid zugesandt.
  • Bodenmarkierung: Der Stellplatz ist mit einer vollflächigen Bodenmarkierung mit dem weißen Elektroauto-Symbol nach StVO zu kennzeichnen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen nach Abstimmung mit der Bewilligungsstelle möglich.
  • Auffindbarkeit: Die Ladepunkte müssen in mindestens einem elektronischen Ladesäulenfinder (z.B. Ladeatlas Bayern) mit Echtzeit-Statusinformation (frei, belegt, defekt) eingetragen sein.
  • Jährliche Berichterstattung: Bis zum 1. Februar eines jeden Jahres ist ein Bericht mit Nutzungsdaten einzureichen – darunter Anzahl der Ladevorgänge, durchschnittliche Ladedauer und geladene Strommenge.

Anträge werden ausschließlich digital über das Formular der Bewilligungsstelle Bayern Innovativ GmbH eingereicht – nur im Zeitraum vom 6. bis 17. Juli 2026. Für eine vollständig digitale Einreichung ist ein Elster-Zertifikat erforderlich. Ohne Elster-Authentifizierung muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von vier Wochen postalisch eingegangen sein.

Eingereicht werden muss eine Kostenabschätzung, belegt durch mindestens ein Vergleichsangebot oder einschlägige Referenzen mit vergleichbaren Ladeinfrastrukturvorhaben.

Die genannten Beträge sind Obergrenzen – die tatsächliche Auszahlung kann geringer ausfallen. Entscheidend ist dabei, dass die Zuwendung die tatsächlichen förderfähigen Kosten nie übersteigen darf. Kostet ein Ladepunkt also weniger als die Förderobergrenze, wird nur der tatsächliche Kostenbetrag erstattet – nicht der maximal mögliche Förderbetrag.

Nach Ende des Förderaufrufes werden die Anträge gereiht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Etwa drei bis vier Monate nach dem Ende des Einreichungszeitraums sollten alle Förderbescheide versandt sein.

Den vollständigen Lebenszyklus: Förderberatung, Antragstellung, technische Planung, Vergabe, schlüsselfertige Errichtung, Inbetriebnahme sowie Betrieb und förderkonformes Reporting über die Bindefrist. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.

Die Beratung und die erste Fördereinschätzung sind kostenfrei und unverbindlich. Beauftragen Sie uns mit Antragstellung oder Errichtung, ist die Beratungsleistung in das Projekt eingepreist.


 
* Das Angebot gilt ausschließlich im Rahmen der Förderung Laden im Mehrparteienhaus.
Die konkreten Projektkosten hängen von den Gegebenheiten vor Ort ab.
Hinweis: Die Angaben zur Förderung haben wir sorgfältig recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr – wir sind keine offizielle Förderstelle.
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