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Laden in Immobilien

Mehr als 65 % aller Ladevorgänge finden zuhause oder am Arbeitsplatz statt und jetzt pumpt der Bund 500 Mio. € Fördergelder in Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser. Doch Projekte in Wohnanlagen stellen Elektrobetriebe vor besondere Herausforderungen. Dieser Ratgeber für Elektrobetriebe begleitet Sie von den technischen Grundlagen über den WEG-Prozess bis zur Förderung.
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Diese Informationsseite wird laufend aktualisiert, sobald neue Details zur Förderung bekannt werden.
Was Elektrobetriebe über das Laden in Mehrparteienhäusern wissen müssen

Die Förderung bringt Aufträge – aber auch neue Komplexität.

Die Folge: viele Anfragen gleichzeitig, komplexere Projekte als gewohnt und Erwartungen, die über die reine Installation hinausgehen. Denn WEG-Projekte stellen Elektrobetriebe vor spezifische technische und organisatorische Hürden:

Begrenzte Leistung & NetzanschlussDer bestehende Netzanschluss eines Mehrparteienhauses ist selten auf simultanes Laden ausgelegt. Ohne Lastmanagement drohen Überlastung oder ein teurer Netzanschlussausbau — beides muss von Anfang an im Konzept berücksichtigt werden.
Zeitpunkt & Investition — wer zahlt wann?Grundinstallation (Unterverteilung, Leitungsinfrastruktur) und Endinstallation (Wallbox am Stellplatz) fallen oft zeitlich auseinander und auf unterschiedliche Kostenträger. Dazu kommen komplexe Eigentumsverhältnisse: Was finanziert die WEG gemeinschaftlich, was der einzelne Eigentümer?
Bauliche Voraussetzungen & ZählerstandortWo befindet sich der Zählerschrank — im Keller, im Treppenhaus, weit entfernt von den Stellplätzen? Der Standort bestimmt die Kabellängen, das Messkonzept und damit maßgeblich den Installationsaufwand. Dazu kommen Fragen zu Brandschutz, vorhandenen Kabeltrassen und den baulichen Gegebenheiten der Tiefgarage oder des Außenbereichs.

Bundesförderung Ladeinfrastruktur für Mehrparteienhäuser


Förderbetrag (Vorverkabelung) bis 1.300 €

Förderbetrag (mit Wallbox) bis 1.500 €

Förderbetrag (bidirektionales Laden) bis 2.000 €

Antrags­berechtigt WEG, KMU, private Vermieter, Wohnungs­unternehmen

Antrags­start 15. April 2026

Antragsfrist je nach Empfänger­gruppe 15. Oktober 2026 bzw. 10. November 2026
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Planung: Schritt für Schritt

Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern planen

Ein Ladeinfrastruktur-Projekt in einem Mehrparteienhaus ist kein Standardauftrag — es durchläuft mehrere Planungsebenen, bei denen frühe Entscheidungen alle späteren Schritte beeinflussen. Dieser Abschnitt gibt Ihnen die nötige Orientierung: von der richtigen Stromerfassung über die Verteilung bis zum laufenden Betrieb.

Schritt 1

Messkonzept

Die Wahl des Messkonzepts bestimmt, wie der Ladestrom erfasst und abgerechnet wird — und hat direkte Auswirkungen auf Systemaufbau, Kosten und Flexibilität. Es gibt zwei grundlegende Ansätze, die je nach baulicher Voraussetzung realisiert werden können:​

Einzelne EVU-Messungen

über Stromzähler der Wohneinheiten oder eine neue, separate Zähleranlage für die Tiefgarage.​

Planung
  • Freie Stromanbieterwahl für jeden Stellplatz über Haushaltsstrom möglich
  • Gute Option in (kleineren) WEGs mit guter Möglichkeit der Anbindung der Wohnungszähler

  • -Dauerhafte Kopplung bestimmter Stellplätze an einzelne Wohnungen
  • -Eingeschränkte Funktion des Energiemanagements und begrenzte Ladeleistung
  • -Häufig komplexe Umbauten in der Zähleranlage oder teure zusätzliche Zähleranlage erforderlich
  • -Häufig lange Kabelwege bei Nutzung einer bestehenden Zähleranlage

Zentrale EVU-Messung​

mit der alle Ladestationen mit Strom versorgt werden. Die Abrechnung findet anhand der Stromzähler in der Wallbox statt.

Planung
  • Zukunftssichere und erweiterbare Ladelösung für die Tiefgarage​
  • Optimaler Einsatz von Energiemanagement
    → Nutzbarkeit von Leistungsreserven der Immobilie für die Ladeinfrastruktur​
  • Umsetzung in den meisten Immobilien ​ohne große Aufwände möglich
    → Nutzbarkeit von Schienenverteilern​
  • Änderungen in der Stellplatzzuweisung zwischen den Parteien jederzeit möglich​
  • Keine zusätzlichen Grundgebühren für ​die Stromversorgung​​

  • -Abrechnung über Ladestationen oder ​MID-Zähler nötig
Schritt 2

Stromverteilung

Das Messkonzept bestimmt, wie Strom gemessen, abgerechnet und den Nutzern zugeordnet wird – und beeinflusst damit direkt Installationsaufwand, Betriebskosten und Flexibilität der Anlage. Je nach Gebäudestruktur und Anzahl der Stellplätze stehen zwei grundlegende Ansätze zur Wahl.​

Kabel vom Unterverteiler für jede Ladestation​

über Stromzähler der Wohneinheiten oder eine neue, separate Zähleranlage für die Tiefgarage.​

Planung
  • Meistens geeignet für kleine Anlagen (bis ca. 6 Ladestationen)​
  • Einfache, direkte Absicherung pro Station​
  • Bekannte, standardisierte Installationspraxis

  • -Hoher Installationsaufwand & lange Kabelwege​
  • -Kabelkanal bei vielen Stationen schnell überfüllt​
  • -Hohe Materialkosten (Kabel, Schutzrohr, Kabelkanal)​
  • -Spätere Erweiterung aufwändig & teuer​
  • -Schwierige Umplanung bei Stellplatzwechsel​​

Stromschiene mit Abgangskästen​

mit der alle Ladestationen mit Strom versorgt werden. Die Abrechnung findet anhand der Stromzähler in der Wallbox statt.

Planung
  • Stromschiene muss nur einmalig verlegt​​
  • Flexibel erweiterbar: Abgangskasten einfach hinzufügen​
  • Geringes Kabelvolumen – aufgeräumte Kabelführung​​
  • Stellplatzzuweisung jederzeit änderbar​​
  • Optimal für Energiemanagement & Laststeuerung​
  • Zukunftssicher: skalierbar für weitere Ladepunkte​​

  • -Nur in Verbindung mit dem Messkonzept „Zentrale EVU-Messung“ möglich​
  • -Höhere Anfangsinvestition für das Schienensystem​​
  • -Abrechnung erfordert Abgangskästen mit MID-Zähler​​
Schritt 3

Energiemanagement

Mit vielen Ladepunkten würde die verfügbare Anschlussleistung in Mehrparteienhäusern oft nicht mehr ausreichen. Ein Energiemanagementsystem verteilt die verfügbare Anschlussleistung dynamisch auf alle Ladepunkte — und nutzt Leistungsreserven der Immobilie optimal aus.

  • Je nach Netzanschluss kann ein statisches Lastmanagement genügen – oder ein dynamisches Energiemanagement, das den Verbrauch der Immobilie berücksichtigt, sinnvoll sein.
  • Herstellerunabhängige Systeme ermöglichen die Anbindung von Ladestationen verschiedener Hersteller über standardisierte Schnittstellen (z.B. Modbus TCP oder OCPP). Herstellersysteme sind oft etwas einfacher in der Konfiguration, schränken aber die Auswahl der Wallbox stark ein.
  • In einem zentralen Netzwerkschrank laufen alle Netzwerkleitungen mit dem Energiemanagementcontroller und der optionalen Messung des Hausverbrauchs zusammen.
Planung
Schritt 4

Wallbox-Auswahl​

Die passende Wallbox hängt vom gewählten Lastmanagement und dem Messkonzept bzw. Abrechnungsmodell, sowie der geplanten Nutzung ab. Im Kontext der Förderung ist es wichtig, dass die Wallbox auf der Liste der förderfähigen Wallboxen steht.

Je nach Messkonzept und Nutzung der Wallbox muss eine passende Messung verbaut sein:

  • Einfache Wallboxen ohne oder mit einfacher elektronischer Messung – genügen wenn jede Wallbox an einem eigenen EVU-Zähler hängt und keine Abrechnung über die Wallbox stattfindet.​
  • MID-konforme Wallboxen — Messen auf ±0,5 % genau. Ausreichend, solange eine Ladestation 1:1 von einer Partei genutzt wird (z. B. ein Haushalt in einer WEG).
  • Eichrechtskonforme Wallboxen — Zusätzlich PTB-zertifiziert. Nötig, wenn Ladestrom an mehrere Parteien oder öffentlich abgerechnet werden soll. Sinnvoll z.B., wenn an einer Wallbox ein Privat-Pkw und ein Dienstwagen geladen werden wollen. ​

Die gewählte Wallbox muss mit dem verbauten Lastmanagementsystem kompatibel sein:​

  • Hersteller-Lastmanagementsysteme erlauben meist nur die Integration von Wallboxen des gleichen Herstellers​
  • Herstellerunabhängige Systeme ermöglichen die Integration von Wallboxen verschiedener Hersteller, die mit dem System kompatibel sind.​
Planung
Schritt 5

Betrieb & Abrechnung​

Betrieb und Abrechnung sind nur relevant, wenn das Messkonzept einen zentralen Energiezähler vorsieht, andernfalls wird jede Wallbox über einen eigenen Stromvertrag versorgt.

Abrechnung durch energielösung​

  • energielösung übernimmt Betrieb und Abrechnung per Gestattungsvertrag.
  • Professioneller Betrieb und monatliche, automatisierte Abrechnung.

Selbstständige Abrechnung (z.B. Hausverwaltung)​​

  • -Die Immobilienverwaltung oder WEG rechnet den verladenen Strom selbst ab.
  • -Freie Stromanbieter-Wahl, aber eigener Aufwand für die Abrechnung.​

Zum Mitnehmen

Planungsleitfaden: Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Die fünf Planungsschritte kompakt auf einer Seite — als strukturierte Entscheidungshilfe für Ihre nächste Kundenanfrage. Behalten Sie den Überblick, stellen Sie die richtigen Fragen und treffen Sie fundierte Empfehlungen — auch bei komplexen Projekten.

Planungsleitfaden: Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern

Die mit einem Stern (*) markierten Felder sind Pflichtfelder.

PRAXISBEISPIEL 1

Ladeinfrastruktur für 8 Wohnungen:
einfach und unkompliziert mit LOBAS

Wie lässt sich eine Ladeinfrastruktur für acht Wohnungen konkret umsetzen? Dieses Praxisbeispiel zeigt den Weg von Messkonzept und Netzwerkverteilung bis zum intelligenten Energiemanagement mit LOBAS – inklusive kompatibler und förderfähiger Wallboxen.

Zum Praxisbeispiel →

PRAXISBEISPIEL 2

Ladeinfrastruktur für 40 Stellplätze:
zentrale EVU-Messung mit LOBAS

Dieses Praxisbeispiel zeigt, wie zentrale EVU-Messung, Stromverteilung über Schienenverteiler und intelligentes Energiemanagement mit LOBAS in einer Wohnimmobilie mit 40 Stellplätzen zusammenspielen.

Zum Praxisbeispiel →

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Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihr Projekt im Mehrparteienhaus

Egal ob Eigentümer, Bewohner, Unternehmen oder Elektriker – wir begleiten Sie von der ersten Orientierung über die Planung und Produktauswahl bis hin zur passenden Umsetzung. So kommen Sie schneller zu einer förderfähigen und praxistauglichen Ladelösung.

Christoph Sturm

Elektromeister, Planungsexperte für Ladeinfrastruktur in Immobilien

„Jedes Projekt im Mehrparteienhaus ist anders. Wir begleiten Sie von der ersten Orientierung bis zur passenden Lösung und unterstützen dort, wo Sie uns brauchen.“

Gemeinsam das Potenzial erschließen.

Jedes Projekt in Mehrparteienhäusern ist individuell. Wir finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung — von der ersten Anfrage bis zur Inbetriebnahme.

FAQs – Ihre Fragen, unsere Antworten

Antragsberechtigt sind ausschließlich Eigentümer – keine Mieter. Je nach Eigentümerstruktur gilt der passende Förderaufruf:
  • WEG-Aufruf (Aufruf 1): Wohnungseigentümergemeinschaften und deren einzelne Mitglieder. Die Antragstellung kann durch eine vertretungsberechtigte Hausverwaltung erfolgen.
  • KMU-Aufruf (Aufruf 2): Natürliche Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen (gemäß EU-KMU-Definition), die Eigentümer eines Mehrparteienhauses oder zugehöriger Stellplätze sind. Ob ein Unternehmen als KMU gilt, richtet sich nach der EU‑KMU‑Definition.
  • Wettbewerblicher Aufruf (Aufruf 3): Richtet sich vorrangig an Unternehmen mit größeren Wohnbeständen – steht aber auch KMU, WEG und Privateigentümern offen.
Mieter, die eine Lademöglichkeit wünschen, sollten sich an ihre Vermieter oder die WEG wenden.

Die Förderung wird als Pauschale je zu elektrifizierendem Stellplatz gewährt:

  • Nur Vorverkabelung (ohne Ladepunkt): bis zu 1.300 €
  • Inklusive Ladepunkt: bis zu 1.500 €
  • Inklusive bidirektionalem Ladepunkt: bis zu 2.000 €

Diese Beträge sind Höchstpauschalen. Weist der Kostenvoranschlag niedrigere förderfähige Ausgaben aus als die jeweilige Pauschale, wird nur der im KV ausgewiesene Betrag bewilligt.

Im WEG- und KMU-Aufruf handelt es sich um eine Festbetragsförderung auf Basis der De-minimis-Verordnung (Obergrenze 300.000 € über drei Steuerjahre).

Im wettbewerblichen Aufruf gilt zusätzlich eine maximale Förderquote von 70 % der förderfähigen Ausgaben – ausgezahlt wird immer der niedrigere der beiden Werte.

Die Auszahlung erfolgt in allen Aufrufen nachschüssig, also erst nach Abschluss des Vorhabens und Einreichung des Verwendungsnachweises. Liegen die tatsächlichen Kosten nach Abschluss des Vorhabens unter dem bewilligten Förderbetrag, wird die Auszahlung entsprechend reduziert – es wird also immer nur der tatsächlich nachgewiesene Betrag ausgezahlt.

Förderfähig sind alle unmittelbaren Kosten rund um die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur: Ladepunkte (Hardware), technische Ausrüstung wie Stromverteil- und Zähleranlagen, Energiemanagementsysteme, Netzanschluss, Elektroinstallation, notwendige Bau- und Erdarbeiten sowie die Vorverkabelung von Stellplätzen.

Wichtig: Die Vorverkabelung ist auch alleinstehend förderfähig – also auch dann, wenn noch kein Ladepunkt installiert wird.

Nicht förderfähig sind Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten sowie Leasing- oder Mietraten. Eine Förderung ist außerdem grundsätzlich ausgeschlossen, wenn:

  • für das Gebäude bereits eine gesetzliche Nachrüstpflicht nach dem GEIG gilt – etwa bei Neubauten mit Baugenehmigung ab dem 24. März 2021 oder bei größeren Renovierungen gemäß §§ 8–9 GEIG,
  • die Mindestanforderungen an den Elektrifizierungsumfang nicht erfüllt werden können (weniger als sechs Stellplätze oder unter 20 % des Gesamtbestands),
  • Verträge oder Bauarbeiten bereits vor der Förderbewilligung in Auftrag gegeben wurden,
  • sich das antragstellende Unternehmen in einer wirtschaftlichen Notlage befindet – etwa im Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs- oder Vermögensauskunftsverfahren,

Die genannten Ausschlussgründe sind nicht abschließend.

Als „Objekt" im Sinne des Förderprogramms gilt ein einzelnes Mehrparteienhaus – also ein Gebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, das überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird, einschließlich aller ihm zugeordneten Stellplätze (z.B. Tiefgarage, Außenparkplatz). Die Stellplätze müssen von den Bewohnern genutzt werden. Auch Stellplätze, die sich nicht direkt am Gebäude befinden, können dazugehören, sofern sie eine physische, technische oder funktionale Verbindung zum Haus haben.

Für jedes Objekt gilt: Es müssen mindestens sechs Stellplätze und gleichzeitig mindestens 20 % aller vorhandenen Wohnstellplätze elektrifiziert werden (Vorverkabelung ist ausreichend). Es gilt immer die höhere der beiden Anforderungen:

  • Objekt mit 10 Stellplätzen → mindestens 6 elektrifizieren (20 % wären nur 2)
  • Objekt mit 100 Stellplätzen → mindestens 20 elektrifizieren (6 wären zu wenig)

Objekte mit weniger als 6 Stellplätzen sind nicht förderfähig.

Nein. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Eigentümerbeschluss über den Ausbau der Ladeinfrastruktur vorliegen. Er muss jedoch spätestens sechs Monate nach positiver Erstbescheidung des Förderprojekts nachgereicht werden. Ein Kostenvoranschlag hingegen muss bereits bei Antragstellung vorhanden sein.

Nein – das ist einer der häufigsten Fehler. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss verbindlicher Kauf- oder Werkverträge. Wer vor der Bewilligung beauftragt, verliert in der Regel den Förderanspruch.

Erlaubt sind hingegen: das Einholen von Kostenvoranschlägen (diese sind sogar Pflicht bei Antragstellung) sowie – bei WEG – der Eigentümerbeschluss über die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahme. Planungsleistungen können ebenfalls vorab durchgeführt werden, ohne dass dies als vorzeitiger Maßnahmenbeginn gilt – sie sind jedoch nicht förderfähig.

Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids kann sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Der Umsetzungszeitraum beträgt 24 Monate. Die verbindliche Beauftragung muss innerhalb von neun Monaten nach Bescheidung erfolgen.

Bidirektionale Wallboxen können Energie nicht nur ins Fahrzeug laden, sondern auch zurückspeisen – entweder ins Hausnetz (V2H, Vehicle-to-Home) oder ins öffentliche Netz (V2G, Vehicle-to-Grid). Das Fahrzeug wird damit zum mobilen Stromspeicher. Klingt attraktiv, setzt aber eine Kette technischer, regulatorischer und wirtschaftlicher Voraussetzungen voraus, die heute noch nicht erfüllt sind.

  • Unvollständige Normung: Die relevanten Normen (ISO 15118-20, IEC 61851-23) sind zwar verabschiedet, zertifizierte und interoperable Produkte bleiben aber noch die Ausnahme.
  • AC oder DC: Hinzu kommt eine offene Technologiefrage: Bidirektionales Laden ist heute primär im DC-Bereich realisiert, und ob sich AC-BiDi oder DC-BiDi als Standard durchsetzen wird, ist ungeklärt. Wer heute investiert, riskiert Fehlinvestitionen beim nächsten Gerätetausch.
  • Bisher nur OEM-Insellösungen: Funktionierende BiDi-Systeme existieren derzeit fast ausschließlich als geschlossene Herstellerökosysteme – herstellerunabhängige, förderfähige AC-BiDi-Wallboxen sind Mangelware.
  • Batterieverschleiß und Haftung ungeklärt: Regelmäßiges Zurückspeisen beschleunigt die Batteriedegradation. Verbindliche Haftungsregeln oder Kompensationsmodelle existieren nicht — für Bewohner fehlt jede wirtschaftliche Planungsgrundlage.
  • Geringe Fahrzeugdurchdringung: Da nur ein kleiner Teil der heute zugelassenen E-Fahrzeuge bidirektionales Laden überhaupt unterstützt, bleibt der ROI einer BiDi-Infrastruktur auf Jahre begrenzt.

Im Mehrparteienhaus kommt die Messkonzeptfrage erschwerend hinzu:

  • Ist die Wallbox direkt dem Wohnungszähler zugeordnet (V2H möglich), ist die Rückspeisung ins eigene Hausnetz theoretisch der einfachste Fall. Allerdings sind zusätzliche Schutzeinrichtungen nötig, und der Haushaltszähler muss bidirektional messen können, was bei älteren Geräten oft nicht der Fall ist.
  • Bei zentraler Messung mit Submetering (typisch für V2G) wird es grundlegend schwieriger: Die Rückspeisung einzelner Fahrzeuge müsste verursachergerecht und eichrechtskonform erfasst werden – standardisierte Lösungen hierfür gibt es nicht. V2G erfordert zudem eine Anmeldung als Erzeugungsanlage beim Netzbetreiber und wirft ungeklärte Eigentumsfragen auf. V2G im Mehrparteienhaus ist damit heute eher Forschungsthema als markttaugliche Lösung.

Unser Fazit: Die höhere Förderpauschale von 2.000 € für bidirektionale Ladepunkte klingt verlockend – der technische und regulatorische Reifegrad rechtfertigt heute jedoch noch keine Investition im Mehrparteienhaus. Wir empfehlen, zunächst mit smarter Vorverkabelung und bewährten AC-Wallboxen zu starten und die BiDi-Technologie im Blick zu behalten.

 


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