Neue Förderung für öffentliche Ladeinfrastruktur in Bayern: Bis zu 25.000 Euro pro Ladepunkt
Ziel: Lücken im öffentlichen Ladenetz schließen
Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Regionen in Bayern, in denen die öffentliche Ladeinfrastruktur noch unterdurchschnittlich ausgebaut ist. Antragsberechtigt sind im ersten Aufruf juristische Personen – darunter insbesondere Gebietskörperschaften und Verwaltungsgemeinschaften, also Kommunen, Landkreise und Städte. Weitere Förderaufrufe folgen bis 2029.
Gefördert wird ausschließlich der Neubau öffentlich zugänglicher AC- und DC-Ladepunkte inkl. Beschaffung, Installation, Netzanschluss und Inbetriebnahme. Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bestehender Infrastruktur ist in diesem Aufruf nicht förderfähig. Die Ladepunkte müssen rund um die Uhr – also 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche – öffentlich zugänglich sein.
Förderhöhe: Je nach Ladeleistung bis zu 25.000 Euro pro Ladepunkt
Die Zuschüsse richten sich nach der Ladeleistung und danach, ob der Ladepunkt barrierefrei errichtet wird. Barrierefreie Ladepunkte werden höher gefördert:
- Normal-LP (11 – 22 kW, Kategorie A): 3.000 € (barrierefrei) / 2.000 € (nicht barrierefrei)
- Schnell-LP bis 100 kW (Kategorie B): 10.000 € (barrierefrei) / 7.000 € (nicht barrierefrei)
- Schnell-LP bis 250 kW (Kategorie C): 15.000 € (barrierefrei) / 10.000 € (nicht barrierefrei)
- Schnell-LP über 250 kW (Kategorie D): 25.000 € (barrierefrei) / 17.000 € (nicht barrierefrei)
Pro Antrag bzw. Standort sind mindestens 1 Schnell- oder 4 Normal-Ladepunkte erforderlich; maximal förderfähig sind 2 Schnell- und 20 Normal-Ladepunkte. Die maximale Fördersumme pro Antragsteller in diesem Aufruf beträgt 250.000 €. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Mitteln ist ausgeschlossen.
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Voraussetzungen und Auswahlverfahren
Förderfähig sind ausschließlich Vorhaben mit geringem Wirtschaftlichkeitspotenzial: Ladepunkte, die innerhalb von drei Jahren auch ohne Förderung gebaut würden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Ranking der Anträge erfolgt nach dem Verhältnis von Pkw-Bestand zu öffentlich zugänglichen Ladepunkten in der jeweiligen Region (Landkreis oder kreisfreie Stadt): Regionen mit schlechterem Versorgungsgrad werden bevorzugt. Bei gleichem Verhältnis gilt das Windhundprinzip – wer zuerst einreicht, kommt zuerst zum Zug. Die Rangfolge der Landkreise wird vorab auf der Programmseite des Projektträgers veröffentlicht.
Als Voraussetzungen gelten: Der Ladestandort muss in Bayern liegen, und der bezogene Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Zudem muss es sich um fabrikneue Ladeinfrastruktur handeln.
Antragstellung: 6. bis 17. Juli 2026
Anträge können ausschließlich digital über das Formular der Bewilligungsstelle Bayern Innovativ GmbH eingereicht werden. Für eine vollständig digitale Einreichung ist ein Elster-Zertifikat erforderlich. Ohne Elster-Authentifizierung muss der Antrag zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von vier Wochen postalisch eingegangen sein.
Mit der Antragstellung ist eine Kostenabschätzung durch mindestens ein Vergleichsangebot oder einschlägige Referenzen mit vergleichbaren Ladeinfrastrukturvorhaben einzureichen. Pro Antragsteller ist maximal ein Antrag pro Ladeort möglich.
Was nach der Bewilligung gilt
Mit dem Vorhaben darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden – eine Beauftragung vor Bewilligung schließt die Förderung aus.
Für die Umsetzung gelten folgende Anforderungen:
- Förderhinweis: An der Ladestation muss ein sichtbarer Aufkleber mit dem Logo des Fördermittelgebers angebracht sein; dieser wird mit dem Förderbescheid zugesandt.
- Bodenmarkierung: Stellplätze sind vollflächig mit dem weißen Elektroauto-Symbol nach StVO zu kennzeichnen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen und nach Abstimmung mit der Bewilligungsstelle möglich.
- Auffindbarkeit: Die Ladepunkte müssen in mindestens einem elektronischen Ladesäulenfinder (z.B. Ladeatlas Bayern) eingetragen sein, inklusive Echtzeit-Statusinformation.
- Berichterstattung: Während der fünfjährigen Mindestbetriebsdauer ist jährlich zum 1. Februar ein Bericht mit Nutzungsdaten (Anzahl Ladevorgänge, durchschnittliche Ladedauer, geladene Strommenge) digital einzureichen.
Fazit: Kurzes Zeitfenster – jetzt handeln
Das Programm bietet Kommunen und anderen juristischen Personen in Bayern einen konkreten finanziellen Hebel, um öffentliche Ladeinfrastruktur schnell und kosteneffizient auszubauen. Da das Budget auf 2 Mio. Euro begrenzt ist, lohnt es sich, die Antragstellung sorgfältig und rechtzeitig vorzubereiten. Das Einreichungsfenster vom 6. bis 17. Juli 2026 lässt keinen langen Vorlauf.
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Weitere Informationen und Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag fasst zentrale Programminhalte zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien und die Informationen des Projektträgers.
Laura Amann
