Neue Bundesförderung: Bis zu 500 Euro pro kW für Ladeinfrastruktur schwerer Nutzfahrzeuge
Die drei Förderaufrufe im Überblick
Das Förderprogramm umfasst drei Förderaufrufe, die sich nach Zielgruppe, Art der Ladeinfrastruktur sowie Fördermittelvergabe unterscheiden.
- Förderaufruf A richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition und fördert den Aufbau nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur auf betrieblich genutzten Flächen – etwa auf Betriebshöfen und in Depots.
- Förderaufruf B adressiert dasselbe Anwendungsfeld, steht aber Unternehmen jeder Größe, Verbänden, gemeinnützigen Einrichtungen (z.B. Vereine) sowie Gebietskörperschaften offen.
- Förderaufruf C fördert den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur – also Standorte, die ohne Einschränkung auf einen bestimmten Nutzerkreis genutzt werden können, etwa an Rastanlagen oder Logistik-Hubs. Antragsberechtigt sind hier Unternehmen jeder Größe, Verbände und gemeinnützige Einrichtungen, nicht jedoch Gebietskörperschaften.
Förderhöhe und förderfähige Maßnahmen
Die Förderhöhe richtet sich in allen drei Aufrufen nicht nach den tatsächlichen Investitionskosten, sondern nach der installierten Ladeleistung: Der Zuwendungsbetrag ergibt sich aus der Formel Förderintensität × Gesamtladeleistung (in kW). Liegen die nachgewiesenen förderfähigen Ausgaben am Ende unter dem bewilligten Betrag, wird nur der tatsächliche Ausgabenbetrag erstattet.
Förderaufruf A (KMU, nicht-öffentlich)
Der Festbetrag beträgt 500 Euro netto pro kW und ist nicht verhandelbar. Wer Ladepunkte mit insgesamt 1.000 kW installiert, erhält also maximal 500.000 Euro – pro Antrag sind es höchstens 1 Mio. Euro, für verbundene Unternehmen maximal 10 Mio. Euro. Technische Mindestanforderung: mindestens 50 kW pro Ladepunkt, geeignet für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3.
Förderaufruf B (alle Unternehmen, nicht-öffentlich)
Die Förderintensität ist frei wählbar, darf aber maximal 500 Euro netto pro kW betragen. Pro Antrag sind bis zu 5 Mio. Euro möglich, für verbundene Unternehmen bis zu 30 Mio. Euro. Technische Mindestanforderung: mindestens 50 kW pro Ladepunkt, geeignet für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3. Wer weniger beantragt, erhöht seine Chancen im wettbewerblichen Auswahlverfahren – mehr dazu im Abschnitt zur Antragstellung.
Förderaufruf C (alle Unternehmen, öffentlich)
Auch hier ist die Förderintensität frei wählbar bei maximal 500 Euro netto pro kW, mit denselben Obergrenzen wie Aufruf B. Die technischen Anforderungen sind deutlich höher: mindestens 100 kW pro Ladepunkt, mindestens 1.500 kW Gesamtladeleistung je Standort, davon mindestens ein Ladepunkt mit 350 kW oder mehr. Die Ladeinfrastruktur muss jederzeit diskriminierungsfrei und öffentlich zugänglich sein. Auch hier verbessert eine geringere Förderintensität die Position im Auswahlverfahren (siehe Abschnitt Antragstellung).
Förderfähig sind in allen Aufrufen die Anschaffung und Errichtung neuer DC-Ladeinfrastruktur, der erforderliche Netzanschluss, Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme sowie Batteriespeicher – jeweils sofern technisch notwendig.
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Fördervoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen gelten für alle drei Förderaufrufe:
- Fabrikneue Ladeinfrastruktur: Weder Eigenbau, Prototyp, Reparatur noch Ersatzbeschaffung.
- Gleichstromladen (DC): CCS oder MCS, Lademodus 4.
- Ökostrom: Der Ladestrom muss durchgehend aus erneuerbaren Energien stammen.
- Netzanschlussbegehren: Muss vor Antragstellung beim zuständigen Netzbetreiber gestellt worden sein.
- Kein vorzeitiger Vorhabenbeginn: Auftragsvergaben dürfen erst nach Bewilligung erfolgen.
- Kein Kumulierungsverbot: Eine Kombination mit anderen Fördermitteln von EU, Bund oder Ländern für dieselben förderfähigen Ausgaben ist nicht zulässig.
Antragstellung und wettbewerbliche Verfahren
Förderaufruf A (KMU, nicht-öffentlich)
Antragstellung ab 05.06.2026, spätestens bis 30.09.2026 – oder früher, sobald die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Es gibt kein Auswahlverfahren: Vollständige Anträge werden in Eingangsreihenfolge bewilligt (First come, first served).
Förderaufruf B (alle Unternehmen, nicht-öffentlich)
Antragstellung vom 26.05.2026 bis 07.07.2026. Die Vergabe erfolgt über ein wettbewerbliches Verfahren nach einem einzigen Kriterium:
- Förderintensität in Euro (netto) pro kW: Wer weniger Förderung pro kW beantragt, wird besser priorisiert.
- Bei Gleichstand entscheidet zuerst die höhere Gesamtladeleistung, dann der frühere Einreichungszeitpunkt.
Förderaufruf C (alle Unternehmen, öffentlich)
Antragstellung vom 26.05.2026 bis 07.07.2026. Hier gilt ein Punktesystem mit drei Kriterien:
- Förderintensität (70 %): Niedrigere Förderintensität ergibt mehr Punkte.
- AFIR-Standort (20 %): Standorte am europäischen Kernstraßennetz werden bevorzugt.
- Durchleitungsmodell (10 %): Wer Endkunden ermöglicht, ihren Ladestrom über einen frei gewählten Stromlieferanten zu beziehen, erhält 10 Punkte.
- Bei Punktegleichstand entscheidet zuerst die höhere Gesamtladeleistung, dann der frühere Einreichungszeitpunkt.
Alle drei Aufrufe werden über das easy-Online Portal des Projektträgers Jülich (PtJ) abgewickelt. Das Antragsportal wird ab dem 26.05.2026 geöffnet.
Fazit: Ein starker Impuls für das E-LKW-Schnellladenetz
Mit bis zu 500 Euro pro kW und einem Gesamtbudget von 1 Mrd. Euro in den aktuellen Aufrufen setzt das BMV ein deutliches Signal: Der Aufbau eines flächendeckenden Ladenetzes für schwere Nutzfahrzeuge wird aktiv vorangetrieben. Für Logistikunternehmen, Spediteure und Betreiber öffentlicher Ladestandorte bietet das Programm eine seltene Gelegenheit, notwendige Investitionen erheblich zu entlasten. Wer plant, in E-LKW-Ladeinfrastruktur zu investieren, sollte die laufenden Fristen im Blick behalten.
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Weitere Informationen und Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag fasst zentrale Programminhalte zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien und die Informationen des Projektträgers.
Laura Amann
