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Neue Förderung: 500 Millionen Euro für Ladepunkte im Mehrparteienhaus

Das Bundesministerium für Verkehr fördert ab April 2026 den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit bis zu 500 Millionen Euro. Das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, KMU und Wohnungsunternehmen. Anträge können ab dem 15. April 2026 über ein Online-Portal gestellt werden. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über Förderbeträge, Voraussetzungen und den typischen Ablauf.

Hintergrund: Maßnahme aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

Der Aufbau von Ladeinfrastruktur im privaten Wohnbereich zählt zu den zentralen Herausforderungen der Verkehrswende. Rund 9 Millionen Stellplätze außerhalb des Straßenraums – in Tiefgaragen, Höfen und Carports – bieten nach Einschätzung des BMV ein erhebliches Potenzial für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur. Genau hier setzt das neue Bundesprogramm an: Es setzt eine konkrete Maßnahme aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 um – ein Thema, das wir in einem separaten Artikel bereits ausführlich beleuchtet haben. Die fachliche Betreuung des Programms liegt bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur (NOW GmbH).

Wer ist antragsberechtigt?

Das Programm läuft über drei separate Förderaufrufe:

  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • KMU und private Eigentümer von vermieteten Wohnobjekten
  • Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand

Für WEG, KMU und private Vermieter werden Anträge direkt nach Eingang bearbeitet. Große Wohnungsunternehmen durchlaufen dagegen ein wettbewerbliches Verfahren.

Förderhöhe und förderfähige Maßnahmen

Förderbeträge auf einen Blick

Je nach Ausstattung des Stellplatzes gelten folgende Förderhöhen:

  • Bis zu 1.300 Euro je Stellplatz mit Vorverkabelung (ohne Wallbox)
  • Bis zu 1.500 Euro je Stellplatz mit Wallbox
  • Bis zu 2.000 Euro je Stellplatz mit bidirektionalem Ladepunkt

Wer private Ladeinfrastruktur – etwa Wallboxen samt der dazugehörigen technischen Ausrüstung – anschaffen und installieren möchte, kann diese Kosten über das Programm fördern lassen. Auch Aufwendungen für den Netzanschluss sowie anfallende Bauarbeiten zählen zu den förderfähigen Maßnahmen.

Fördervoraussetzungen

Die wichtigsten Fördervoraussetzungen im Überblick:

  • Projektgröße: Mindestens sechs Stellplätze bzw. 20% der vorhandenen Stellplätze müssen vorverkabelt werden.
  • Maximale Ladeleistung: 22 kW je Ladepunkt (AC-Laden).
  • Die Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien ist verpflichtend.
  • Lastmanagementsystem: Da mehrere gleichzeitig ladende Fahrzeuge den Hausanschluss schnell belasten, wird ein Lastmanagementsystem von der Nationalen Leitstelle ausdrücklich empfohlen und ist in der Praxis faktisch Standard.

Antragstellung und Ablauf

Der Weg zur Förderung läuft in drei Schritten ab:

1. Anträge können ab dem 15. April 2026 über das Online-Portal des Projektträgers PricewaterhouseCoopers (PwC) eingereicht werden. Dort läuft der gesamte Prozess digital ab.

2. Bewilligung abwarten – erst danach darf der Fachbetrieb beauftragt und mit den Arbeiten begonnen werden.

3. Nach Abschluss der Maßnahmen werden Rechnungen und technische Nachweise als Verwendungsnachweis eingereicht, um den Förderbetrag abzurufen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick:

  • Antragsstart: 15. April 2026
  • Frist für WEG, KMU und private Vermieter: 10. November 2026
  • Frist für große Wohnungsunternehmen (Wettbewerbsaufruf): 15. Oktober 2026

Fazit – Jetzt ist der richtige Zeitpunkt

Das neue Förderprogramm setzt einen starken finanziellen Impuls, um die Ladeinfrastruktur im Mehrparteienhaus aus der Nische zu holen. Für Wohnungseigentümer und WEG-Mitglieder bedeutet das: Wer jetzt handelt, kann einen Großteil der Investitionskosten über Fördermittel abdecken. Da das Fördervolumen begrenzt ist und Anträge direkt nach Eingang bearbeitet werden, lohnt es sich, das Thema frühzeitig in der Eigentümerversammlung anzusprechen und die Antragstellung sorgfältig vorzubereiten.

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Weitere Informationen und Quellen


Hinweis:
Dieser Beitrag fasst zentrale Programminhalte zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien und die Informationen des Projektträgers.

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