Schutzmaßnahmen für Ihre Wallbox
Bei einer Wallbox außerhalb von Garagen und Carports sollten Sie den Zugriff darauf durch Schutzmaßnahmen begrenzen oder regulieren.
Sie sollten also darauf achten, dass nur Sie und von Ihnen autorisierte Elektrofahrzeuge auf die Wallbox zugreifen können. Eine Möglichkeit, den Zugang zu regulieren, sind Wallboxen mit Schlüssel. Nur Personen mit einem Freigabeschlüssel können die Wallbox aktivieren. Diese Methode hat sich bislang als sehr praktikabel herausgestellt.
Eine andere Möglichkeit bieten Wallboxen mit RFID-Karten. Die Karten schalten die Nutzung der Wallbox frei. Diese Methode ist vor allem in Mehr-Parteien-Wohnhäusern sinnvoll, bei denen auch verschiedene Personen autorisierten Zugang zur Wallbox haben.
Außerhalb der Garage zählt der richtige Standort
Wenn Sie eine Garage oder einen Carport besitzen, müssen Sie sich über den Standort Ihrer Wallbox keine Gedanken machen. Montieren und installieren Sie allerdings Ihre Wallbox außerhalb dieser geschützten Areale, sollten Sie verschiedene Punkte beachten:
Witterungsgeschützt: Installieren Sie Ihre Wallbox immer so, dass diese mindestens vor Spritzwasser geschützt ist.
Kleines Dach: Nutzen Sie eine kleine Überdachung, um Ihre Wallbox vor den heftigsten Auswirkungen von Schnee, Regen oder auch der direkten Sonneneinstrahlung zu schützen.
Richtige Seite: Achten Sie beim Standort Ihrer Wallbox außerhalb einer Garage darauf, wo an Ihrem E-Auto der Ladepunkt sitzt. Beides, die Wallbox und die Ladebuchse Ihres E-Autos, sollte also auf der gleichen Seite sein. Hier spielt die Länge des Ladekabels auch eine Rolle – vor allem, wenn Sie Gastautos aufladen lassen, deren Ladebuchse auf der anderen Fahrzeugseite liegt. Vier bis sechs Meter sollte ein Ladekabel hier lang sein.
Vor Schaden bewahren
Je offener zugänglich Ihre Wallbox ist, desto besser sollten Sie diese vor mutwilliger Beschädigung oder Diebstahl sichern. Ein absperrbarer Metallkasten ist hier geeignet.
Rechtliche Grundlage für eine Wallbox
Sind Sie Hausbesitzer oder Hausbesitzerin, müssen Sie eine Wallbox mit 11 kW auch außerhalb Ihrer Garage lediglich Ihrem Netzanbieter melden. Eine Wallbox mit 22 kW-Leistung muss von diesem genehmigt werden.
Wenn Sie Mieter oder Mieterin sind, muss auch bei einer Wallbox außerhalb der Tiefgarage der Vermieter oder die Vermieterin zustimmen, da eine Wallbox eine bauliche Maßnahme darstellt.