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Kreditkartenterminals an öffentlichen Ladesäulen: Pflicht, Potenzial und Praxis

Seit dem 13. April 2024 gilt in der EU: Neue öffentliche Schnellladesäulen ab 50 kW müssen mindestens eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit mit Debit- oder Kreditkarte anbieten. Diese Vorgabe der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) soll das spontane Laden erleichtern und die Nutzerfreundlichkeit erhöhen. Bestehende Ladesäulen ab 50 kW müssen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet werden.

Hinweis: Einen kleinen Trick, wie man die Terminalpflicht in bestimmten Fällen umgehen kann, haben wir vor einigen Wochen bereits hier im Magazin vorgestellt.

Doch jenseits der regulatorischen Pflicht stellt sich für viele Betreiber die Frage: Welche konkreten Vorteile bringt ein Kreditkartenterminal – und wie lässt sich die Integration effizient und zukunftssicher gestalten?

Ein Plus an Komfort – für alle Beteiligten

Für viele E-Auto-Fahrerinnen und -Fahrer ist die Vielzahl an Apps, Ladekarten und Roaminganbietern ein echtes Hindernis. Wer unterwegs laden will, ohne sich vorher zu registrieren, wünscht sich einfache und vertraute Bezahlmöglichkeiten. Genau hier setzen Kreditkartenterminals an: Sie ermöglichen kontaktlose Zahlungen mit gängigen Karten oder digitalen Wallets – unkompliziert, barrierefrei und ohne zusätzliche Hürden.

Auch aus Betreibersicht ist das Terminal ein starkes Signal: für Offenheit, Transparenz und Kundenorientierung. In einem zunehmend wettbewerbsintensiven Umfeld – etwa an stark frequentierten Standorten – kann genau das den entscheidenden Unterschied machen. Zudem erschließen sich Betreiber neue Zielgruppen, wie Touristen oder Gelegenheitsnutzer, die sich nicht dauerhaft an einen Anbieter binden möchten.

Mehr Flexibilität beim Ladepreis

Ein wesentlicher Vorteil für Betreiber ist die direkte Preisgestaltung. Bei klassischen Ladekartenmodellen sind oft Roaming- oder White-Label-Anbieter zwischengeschaltet, was bedeutet: Der Betreiber gibt zwar einen Preis vor – hat aber kaum Einfluss darauf, was am Ende beim Kunden ankommt.

Beim direkten Verkauf über das Kreditkartenterminal entfällt diese Zwischenschicht. Der Betreiber kann den Preis unmittelbar festlegen, bei Bedarf sogar tagesaktuell anpassen. Damit rückt auch die klassische Preisanzeige – wie von Tankstellen bekannt – wieder stärker in den Fokus. Gerade für Betreiber mit hoher Kundenfrequenz und mehreren Ladepunkten kann das ein attraktives Modell sein.

Technische Integration: Mehr als nur „Karte rein – Strom raus“

Hinter dem Bezahlvorgang steckt ein komplexes Zusammenspiel technischer Systeme. Auf der einen Seite stehen die Ladestation und das OCPP-Backendsystem. Auf der anderen Seite das Kreditkartenterminal mit den beteiligten Rollen wie Payment Service Provider (PSP), Net Service Provider (NSP) und Acquirer.

Das zentrale Thema: die Schnittstelle. Die Autorisierung des Ladevorgangs kann entweder lokal direkt an der Station erfolgen (wie z. B. bei alpitronic) oder über eine Cloudschnittstelle zwischen PSP und OCPP-Backend. Lange Zeit war das ein Engpass, doch mittlerweile gibt es erste standardisierte Lösungen – etwa über erweiterte OCPI-Versionen (z.B. be.energised) oder herstellerspezifische APIs (z.B. Hectronic).

Ein weiteres Thema ist die Belegpflicht: Auch beim Kartenzahlvorgang muss für jede Transaktion ein Beleg verfügbar sein. Da viele Terminals keinen Drucker besitzen, erfolgt die Bereitstellung digital – z. B. über Belegserver wie hyc.cash, den alpitronic für seine hypercharger-Lösungen betreibt.

Der Markt bewegt sich in Richtung offener Schnittstellen und interoperabler Lösungen. Für Betreiber bedeutet das: mehr Wahlfreiheit, bessere Integrationsmöglichkeiten – und weniger Aufwand bei Betrieb und Wartung. In unserer Systemwelt Payment-Lösungen geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Lösungen und passende Produkte. [LINK]

Ein Terminal - mehrere Ladepunkt

Moderne, zentralisierte Bezahllösungen bieten einen weiteren Vorteil: Ein einzelnes Terminal kann mehrere Ladepunkte bedienen. Das senkt nicht nur die Hardwarekosten pro Ladepunkt, sondern ermöglicht auch ein vertrautes Nutzungserlebnis – vergleichbar mit klassischen 24-Stunden-Tankstellen. Der Kunde wählt am Terminal seinen Ladepunkt, autorisiert den Ladevorgang und lädt wie gewohnt.

Gerade bei Ladeparks oder an Unternehmensstandorten ist diese Form der Integration besonders effizient – sowohl technisch als auch wirtschaftlich.

Fazit: Pflicht mit Mehrwert

Die gesetzliche Vorgabe zum Kreditkartenterminal ist für viele Betreiber zunächst ein zusätzlicher Aufwand – sie bietet aber auch enormes Potenzial. Wer frühzeitig auf zukunftssichere Systeme setzt, profitiert nicht nur von Rechtssicherheit, sondern gestaltet die Ladeinfrastruktur aktiv kundenfreundlicher.

Das Ergebnis: ein transparenter, unkomplizierter Ladeprozess – für alle Nutzergruppen. Und ein klarer Wettbewerbsvorteil für Betreiber, die den Wandel als Chance begreifen.

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