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5. Förderaufruf für öffentliche Ladeinfrastruktur in Bayern - bis zu 250.000 Euro Förderung möglich

Mit dem 5. Förderaufruf unterstützt der Freistaat Bayern erneut den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Wer jetzt investiert, kann sich attraktive Zuschüsse sichern. Besonders gut sind die Chancen auf die stark limitierte Förderung, wenn bestimmte Zusatzkriterien erfüllt werden.

Wer darf einen Antrag stellen? 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen – also beispielsweise Stadtwerke, Planungsbüros, Wohnungsbaugesellschaften oder Elektrobetriebe. Wichtig ist: Es muss sich um öffentlich zugängliche Ladepunkte handeln. Nicht förderfähig sind Antragsteller, die rechtlich ohnehin zum Aufbau verpflichtet sind, etwa Tankstellen mit Markenbindung oder Neubauten, die unter das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz fallen. 

Was wird gefördert – und wie viel? 

Die Förderung deckt 40% der Investitionskosten ab. Dabei gelten Höchstbeträge je Ladepunkt und Komponente: 

Förderfähige Ladepunkte 

  • AC-Ladepunkt (bis 22 kW): bis zu 2.500€ pro Ladepunkt 
  • DC-Ladepunkt (ab 22 kW bis <100 kW): bis zu 10.000€ pro Ladepunkt 
  • DC-Ladepunkt (ab 100 kW): bis zu 20.000€ pro Ladepunkt 
  • DC-Ladepunkt (ab 100 kW mit Pufferspeicher ≥75 kWh): bis zu 25.000€ pro Ladepunkt 

Förderfähiger Netzanschluss 

  • Niederspannung: bis zu 10.000€ je Standort 
  • Mittelspannung oder mit Pufferspeicher: bis zu 20.000€ je Standort 

Maximale Fördersumme je Antragsteller 

Insgesamt bis zu 250.000 

Nicht bezuschusst werden: 

  • Planung, Genehmigungen oder Standortanalysen 
  • Bau oder Neugestaltung von Stellplätzen (z.B. Carports, Zufahrten) 
  • Betriebskosten der Ladeinfrastruktur 
  • Eigene Arbeitsleistungen 
  • Leasing- oder Mietkosten für Ladehardware 

Die Zusatzkriterien - wer mehr leistet, hat bessere Chancen 

Zentrales Element der fünften Runde des Förderaufrufs sind die sogenannten Zusatzkriterien. Wer eines oder mehrere davon erfüllt, kann seinen Fördersatz einmalig um zehn Prozentpunkte erhöhen. Besonders spannend: Einige dieser Kriterien lassen sich bereits mit wenig Aufwand umsetzen. Andere erfordern besondere Voraussetzungen. 

Unser Tipp: Versuchen Sie so viele Zusatzkriterien wie möglich zu erfüllen. Erfahrungsgemäß steigert das nicht nur die Fördersumme sondern auch die grundlegende Bewilligung des Förderantrags. Je mehr dieser Kriterien erfüllt sind, desto höher die Priorität bei der Bewilligung. Besonders hervorzuheben: Bei gleicher Förderquote entscheidet die Anzahl erfüllter Zusatzkriterien über den Zuschlag. Anträge mit erfüllten Zusatzkriterien werden zuerst bearbeitet, danach folgen wirtschaftlich besonders effiziente Projekte – gemessen an den Förderkosten pro kW Ladeleistung. 

Kriterien, die fast jeder erfüllen kann

  • Komfort am Ladepunkt 
    Bei Schnellladepunkten reicht bereits ein Getränkeautomat, eine Toilette oder ein Kiosk in bis zu 100 Metern Entfernung – geöffnet werktags für je zwölf Stunden. Bei AC-Ladepunkten genügt sogar ein fest angeschlagenes Ladekabel je Ladepunkt. 
  • Barrierefreiheit
    Hier kommt es auf gut erreichbare Bedienfelder, ausreichend große Stellflächen und eine gute Befahrbarkeit an. Alternativ reicht auch ein ausgewiesener Behindertenparkplatz mit Beschilderung. 
  • XL-Stellplatz
    Ideal für Standorte, an denen E-Transporter, Wohnmobile oder kleine E-Busse laden sollen: Ein Stellplatz von mindestens 3 × 8Metern kann als XL-Stellplatz gewertet werden – vorausgesetzt, er ist barrierefrei befahrbar und blockiert keine Verkehrsströme. 

Kriterien, die besondere Gegebenheiten voraussetzen: 

  • Touristische Attraktion
    Ladepunkte an Orten mit hohem Besucheraufkommen – etwa Thermen, Naturparks oder kulturellen Einrichtungen – erfüllen dieses Kriterium, sofern sie öffentlich zugänglich sind. 
  • Intermodale Angebote
    Gemeint sind Ladeorte, die direkt an Mobilitätsknoten liegen – also zum Beispiel Park-&-Ride-Parkplätze, Sammelparkplätze oder Parkhäuser mit ÖPNV-Anbindung. 
  • Dichtbesiedelte Wohnquartiere
    Hier wird der Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur gefördert, wenn private Ladelösungen kaum möglich sind. Das betrifft oft Wohnblöcke oder eng bebaute Stadtteile. 
  • Hoher Bedarf laut StandortTool
    Wer den Standort im offiziellen Planungstool standorttool.de nachweist und dieser dort als hochbedarfsstark markiert ist (orange bis dunkelrot), kann das Kriterium „hoher Bedarf“ erfüllen. 

    Netzwerkschrank

Welche Voraussetzungen müssen Ladepunkte erfüllen? 

Damit Ladepunkte förderfähig sind, müssen sie bestimmte technische, rechtliche und ökologische Anforderungen erfüllen: 

Öffentliche Zugänglichkeit 

Der Ladepunkt muss mindestens werktags (Montag bis Samstag) für je 12 Stunden öffentlich zugänglich sein. Die volle Förderung gibt es nur bei durchgehender öffentlicher Zugänglichkeit. Bei eingeschränktem Zugang reduziert sich der Fördersatz um 50Prozent 

Technische Anforderungen 

  • Verwendung von standardisierten Steckertypen: 
  • AC-Ladepunkte: Typ 2 (nach DIN EN 62196-2) 
  • DC-Ladepunkte: Combo 2 / CCS (nach DIN EN 62196-3) 
  • Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung (LSV) und der AFIR-Verordnung der EU (Alternative Fuel Infrastructure Regulation). 
  • Remotefähigkeit: Steuerung und Überwachung müssen auch aus der Ferne möglich sein. 
Digitale Sichtbarkeit 

Der Ladepunkt muss in mindestens einem Ladesäulenverzeichnis mit Echtzeitdaten gelistet sein, wie z.B. Ladeatlas Bayern, Plugsurfing, Lemnet, usw. 

Erneuerbare Energien 

Der Strom zum Laden muss aus regenerativen Quellen also entweder per zertifiziertem Ökostromvertrag (mit Herkunftsnachweis des Umweltbundesamts) oder durch eine eigene Stromerzeugung, z.B. aus einer Photovoltaikanlage mit Speicherlösung. Die Stromversorgung muss witterungs- und zeitunabhängig sichergestellt sein (z.B. durch Speicher). 

So funktioniert die Antragstellung 

Anträge können vom 02. Juni bis 04. Juli 2025 online eingereicht werden. Voraussetzung dafür ist ein Elster-Zertifikat, da der Antrag vollständig digital gestellt werden muss. Wer kein solches Zertifikat besitzt, kann den Antrag auch ausdrucken und per Post einsenden. Die endgültige Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch die Bayern Innovativ GmbH. 

Nach Bewilligung muss die Inbetriebnahme der Ladepunkte spätestens ein Jahr später erfolgen. 

Was sollten Planer und Betreiber jetzt tun? 

Ob Architekt, Energieversorger, Elektrobetrieb oder Kommune: Wer die Förderung nutzen will, sollte jetzt Standort, Bedarf und technische Machbarkeit prüfen. Dabei helfen Tools wie das StandortTool der Bundesregierung, aber auch Netzbetreiber, die bei der Anschlussfrage unterstützen können. 

Der Aufbau eines geförderten Ladepunktes lohnt sich nicht nur finanziell, sondern bringt auch Imagegewinn – besonders, wenn dabei Aspekte wie Barrierefreiheit, Komfort oder eine touristisch sinnvolle Lage berücksichtigt werden. 

Fazit: Förderung mit klaren Vorteilen – für alle, die mitdenken 

Der 5. Förderaufruf ist mehr als ein Zuschussprogramm. Er ist ein gezieltes Signal: Ladeinfrastruktur soll dort entstehen, wo sie gebraucht wird – und zwar intelligent umgesetzt. Wer über den Tellerrand hinausdenkt und die Zusatzkriterien clever nutzt, kann nicht nur mehr Förderung erhalten, sondern auch einen echten Beitrag zur Mobilitätswende leisten. 

 

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