Ist die Entscheidung pro Wallbox gefallen, geht es auch schon an die Installation bzw. Planung. Um diese und den Betrieb der Wallbox möglichst sicher zu machen, gilt es bestehende Normen einzuhalten. Wir wollen mit diesem Artikel Licht ins Dunkle der VDE-Norm bringen und zeigen, worauf es bei der Installation der Wallbox ankommt.
Prinzipiell ist eine Wallbox ein Teil der Niederspannungsanlage, also ein Teil der Gebäudeinstallation. Geregelt ist die Installation der Wallbox in der Norm DIN VDE 0100-722. Diese wurde 2016 neu überarbeitet und mit einer Übergangsfrist bis 2019 versehen. Das heißt, dass sämtliche Vorgaben mittlerweile bei einer Installation anzuwenden sind. Die Normen werden vom VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) erarbeitet und publiziert und sind für jeden Installateur, aber auch Betreiber, verpflichtend.
In der besagten Norm DIN VDE 0100-722 regeln die „Technischen Anschlussregeln Niederspannung (TAR-Niederspannung) den Anschluss und den Betrieb von Bezugsanlagen im Niederspannungsnetz. Man könnte also sagen, dass mit der Norm alles geregelt wird, was nach der Hausanschlusssicherung kommt – zumindest, wenn man auf die Auswirkungen für den Anwender blickt.
Installation und Schutzeinrichtungen
Die Norm besagt, dass Elektrofahrzeuge immer über eine geeignete Ladeeinrichtung zu laden sind. Schutzkontaktsteckdosen (1-phasiger Anschluss) eignen sich demnach nicht für dauerhaftes Laden mit hoher Leistung. Die Stromstärke muss reduziert werden und somit leidet auch die Ladeleistung und letztendlich die Ladezeit darunter. Idealerweise wird eine Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge also 3-phasig betrieben. Wichtig: Laut VDE-Norm liegt der Gleichzeitigkeitsfaktor einer Wallbox bei 1, was bedeutet, dass der Stromkreis mit einer Wallbox zu 100% ausgelastet ist. Das heißt, für die Wallbox muss ein separater Stromkreis geschaffen werden – es darf kein weiterer Verbraucher (wie etwa eine Steckdose) in besagtem Stromkreis integriert sein.
Ein solcher Stromkreis muss laut DIN VDE 0100-722 mit einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung abgesichert werden. Der Bemessungsstrom darf dabei nicht größer als 30mA sein. Zudem muss für eine Schutzvorrichtung gegen Gleichstromfehler gesorgt werden, wenn dieser nicht in der Wallbox verbaut ist. Glücklicherweise gehört ein solcher DC-Fehlerstromschutz mittlerweile zum Standard oder zur Option bei vielen Wallboxen. Fehlt der DC-Fehlerstromschutz muss ein „RCD Typ B (allstromsensitive Schutzkomponente)“ oder ein „RCD Typ A mit einer geeigneten Einrichtung zur Abschaltung der Versorgung im Fall von Gleichfehlerströmen >6mA“ vorgeschalten werden.
Unser Tipp: Achten Sie bei der Auswahl der Wallbox darauf, dass der DC-Fehlerstromschutz bereits in der Wallbox integriert wird. Sie sparen sich so gut und gerne an die 200 bis 300 Euro.
Neben dem Fehlerstromschutz muss auch auf einen Überlastschutz geachtet werden. Für diesen Schutz sorgt ein Leitungsschutzschalter. Auf den Einsatz von NH- oder Schraubsicherungen soll nach der DIN VDE Norm verzichtet werden.
Ein weiterer Punkt, der in der Norm geregelt ist, ist der Brandschutz. Dies geschieht zum einen durch den FI-Schutzschalter (Fehlerstromschutzschalter) aber auch durch die korrekte Auswahl des Leitungsquerschnitts und der korrekten Art der Anbringung der Wallbox. Hier sind auf jeden Fall die örtlichen Verordnungen zu beachten. Hauptsächlich geht es darin meist darum, dass in der direkten Umgebung zur Wallbox keine leicht entzündlichen Materialien lagern. Zudem wird oft das Errichten einer Brandmeldeanlage empfohlen. Von der Verwendung von Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln und Reiseadaptern rät der VDE übrigens ab.
Empfehlungen des VDE
Im eigens verfassten Technischen Leitfaden „Ladeinfrastruktur Elektromobilität“ (Version 4) empfiehlt der VDE eine regelmäßige Prüfung einer Ladeeinrichtung im privaten Bereich und schreibt diese im Bereich der öffentlich zugänglichen Ladestationen vor. Wie diese Prüfung auszusehen hat und wann diese sicherzustellen sind, ist übrigens nicht durch den Leitfaden festgelegt:
„Die Inhalte der Prüfungen und die Prüffristen ergeben sich aus Normen, Hersteller- und Errichterhinweisen und je nach Installationsort und Nutzungsart auch aus gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3).“
In Punkto Bedienung empfiehlt der VDE eine möglichst einfache und intuitive Bedienung, eine gute Ablesbarkeit etwaiger Anzeigen und eine gute Be- und Ausleuchtung des Ladeplatzes inkl. Station. Im (halb)öffentlichen Bereich kommt zudem eine Bedienbarkeit für Links- und Rechtshänder sowie eine gute Erreichbarkeit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen hinzu.
Zudem sind im öffentlichen Bereich weitere Punkte wichtig. Besonders der Zugang ist durch die Ladesäulenverordnung (LSV) geregelt. So heißt es in der Verordnung: „Alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte müssen den Nutzern von Elektrofahrzeugen auch das punktuelle Aufladen ermöglichen, ohne dass ein Vertrag mit dem betreffenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen oder Betreiber geschlossen werden muss.“ Zudem sollen die einzelnen Schritte, welche zum Laden notwendig sind, klar und deutlich erkennbar sein und der Zugang durch ein Authentifizierungsverfahren wie zum Beispiel RFID, Kreditkarte, App oder Handy-SMS ermöglicht werden.“
Im Punkt 4.3 des Leitfadens finden Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur Antworten auf Fragen rund um die Abrechnung und Verwaltung der Ladepunkte. Es wird beim Betrieb einer „komplexen Infrastruktur“ empfohlen auf entsprechende Maßnahmen zur Überwachung, Auswertung und Abrechnung der Ladevorgänge zu achten. Grob gesagt ist damit gemeint, dass darauf geachtet werden soll, dass die Wallboxen per Internet an ein Backend anbindbar sind. Dies geschieht meist über OCPP, einem Standard zur Kommunikation von Wallboxen. Ein öffentlich betriebener Ladepunkt muss also eichrechtskonform, vernetzt und an ein Backend angebunden sein.
DIN VDE – Hilfe statt Schikane
Mit der steigenden Beliebtheit der Elektromobilität und dem dazugehörigen Installationsaufkommen ist eine Vereinheitlichung der Installation und beim Betrieb von Ladelösungen wichtig geworden. Mit dem Leitfaden und den dazugehörigen Normen gibt es für alle Beteiligten einen Rahmen, so dass Abweichungen möglichst gering gehalten werden können.