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Dienstwagen zuhause laden: Neue steuerliche Regeln ab 2026

Das Laden von Dienstwagen zuhause ist längst Alltag. Bislang stand bei der Abrechnung vor allem die Vereinfachung im Vordergrund. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 11. November 2025 rücken dagegen Transparenz und nachvollziehbare Nachweise in den Fokus. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Januar 2026 und ersetzen die bisherigen Regelungen inklusive der bis dahin gültigen Pauschalen.

Diese Regelung läuft aus

Die bis 2025 gültigen Pauschalen können nur noch auf Lohnzahlungszeiträume angewendet werden, die vor dem 1. Januar 2026 enden. Eine pauschale und unkomplizierte Erstattung entfällt damit vollständig. Unternehmen müssen ihre bisherigen Abrechnungsmodelle daher verpflichtend umstellen und künftig genauer dokumentieren. Für Mitarbeitende kann die Erstattung je nach individuellem Strompreis und Fahrleistung künftig höher oder niedriger ausfallen.

Diese Änderungen treten ab 2026 in Kraft

Ab 2026 muss die tatsächlich geladene Strommenge verpflichtend nachgewiesen werden. Dafür ist ein separater stationärer oder mobiler Stromzähler erforderlich – also entweder ein fest in der Wallbox verbauter Zähler oder ein externes mobiles Messgerät, das den geladenen Strom exakt erfasst. Für maximale Nachvollziehbarkeit und Prüfungsfestigkeit empfehlen wir eine eichrechtskonforme Wallbox, auch wenn diese nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben ist (für mehr Informationen siehe Artikel zur Eichrechtskonformität). Private Nachweise wie Eigenbelege oder Schätzungen sind ausdrücklich nicht zulässig. Unternehmen müssen deshalb technische und organisatorische Voraussetzungen schaffen, um Messwerte und Berechnungsgrundlagen sauber zu dokumentieren.

Für die Ermittlung des zu erstattenden Strompreises stehen zwei Abrechnungsmodelle zur Wahl:

  • Individueller Haushaltstarif, einschließlich anteiligem Grundpreis des Mitarbeitenden, oder
  • der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte durchschnittliche Haushaltsstrompreis als Pauschalwert.

Dieses Wahlrecht gilt immer einheitlich für ein gesamtes Kalenderjahr. Die Entscheidung beeinflusst, ob Mitarbeitende oder Unternehmen finanziell profitieren: Liegen die tatsächlichen Stromkosten unter der Pauschale, profitieren Mitarbeitende; liegen sie darüber, profitieren Unternehmen.

Diese Regel stärkt Transparenz und steuerliche Sicherheit, erhöht aber die Komplexität.

Weiterhin gültige steuerliche Regelungen

Steuerfreiheit für das Laden betrieblicher Dienstwagen

Unverändert gilt: Wird ein betriebliches Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeug, das auch privat genutzt werden darf, zuhause geladen, kann die Erstattung der dabei entstandenen Stromkosten durch den Arbeitgeber steuerfrei als Auslagenersatz erfolgen. Für das Laden privater Fahrzeuge ist eine Erstattung hingegen steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Zuschüsse zur privaten Ladeinfrastruktur

Arbeitgeber können weiterhin Zuschüsse oder Kostenübernahmen für eine private Wallbox und deren Nutzungskosten (z. B. Installation, Wartung, Betrieb oder Zählermiete) gewähren und diese pauschal mit 25 % versteuern.

Nicht pauschal besteuerbar ist dagegen der Ladestrom selbst, der nach den Vorgaben des neuen Schreibens getrennt und auf Basis realer Kosten oder der Strompreispauschale abgerechnet werden muss.

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Um ab 2026 rechtssicher abzurechnen, sollten Unternehmen frühzeitig prüfen:

  • Welche Wallboxen verfügen über geeignete Mess- und Abrechnungsfunktionen?
  • Welches Erstattungsmodell passt zur Flotte und Nutzerstruktur?
  • Welche internen Prozesse und Softwarelösungen werden benötigt?
  • Wie werden Mitarbeitende informiert und eingebunden?

Wer früh professionell umstellt, vermeidet steuerliche Risiken und schafft einen modernen Benefit für Dienstwagenberechtigte.

Fazit

Ab 2026 gelten neue Regeln fürs Zuhause-Laden von Dienstwagen:

  • Pauschalen fallen weg.
  • Es zählen nur noch die echten Stromkosten.
  • Ein separater Stromzähler (stationär oder mobil) ist Pflicht.
  • Schätzungen oder eigene Notizen sind nicht mehr erlaubt.
  • Alternativ kann der bundesweite Durchschnittsstrompreis genutzt werden.

Was bleibt?

  • Strom für dienstliche E-Autos kann weiter steuerfrei erstattet werden.
  • Zuschüsse für private Wallboxen bleiben möglich.

Was bedeutet das?

  • Firmen müssen Abrechnung und Technik anpassen.
  • Mitarbeitende müssen Zählerdaten und Tarif sauber nachweisen.

Kurz:

Mehr Transparenz. Weniger Pauschalen. Ein eigener Zähler wird Pflicht.

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Weitere Informationen und Quellen

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Alle Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information.

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