Neue Förderung für die Mobilität in kleinen und mittleren Unternehmen
Ziel der Förderung
Das Förderprogramm „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ ist Teil einer Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) und dessen Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Ziel ist es, CO₂-Emissionen im Berufs- und Wirtschaftsverkehr nachhaltig zu reduzieren und klimafreundliche Alternativen zur klassischen Pendel- und Dienstwagenmobilität zu schaffen.
Im Fokus stehen vor allem Maßnahmen, die schnell und wirksam umsetzbar sind – wie der Aufbau von Ladeinfrastruktur auf Betriebsgeländen, die Elektrifizierung des Fuhrparks, Mikromobilität wie Pedelecs oder die Einführung digitaler Lösungen zur Steuerung betrieblicher Mobilität. Damit leistet das Programm nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitgeberattraktivität von KMU.
Was wird gefördert?
Gefördert werden praxisnahe Maßnahmen, die zur Umsetzung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts beitragen. Der Schwerpunkt liegt klar auf Investitionen in Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und ergänzende Mobilitätsangebote.
Konkret zählen dazu:
- Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge (AC- und DC-Lader) auf Betriebsparkplätzen oder in Mitarbeitergaragen.
- Installation von Ladeinfrastruktur für E-Pedelecs oder E-Roller, z. B. mit wettergeschützten Stellplätzen und Zugangskontrolle.
- Beschaffung von Elektrofahrzeugen, etwa E-Dienstwagen, Poolfahrzeuge oder Lieferfahrzeuge.
- Anbindung an Energiemanagementsysteme oder Lastmanagement-Software zur intelligenten Steuerung des Ladebetriebs.
Ergänzend: Fahrradabstellanlagen, (Lasten-)Pedelecs, digitale Mobilitätsplattformen oder Fahrgemeinschafts-Apps.
Das Förderprogramm zielt ausdrücklich darauf ab, dass mehr Ladeinfrastruktur dort entsteht, wo Fahrzeuge tatsächlich stehen – am Arbeitsplatz. Damit soll der Umstieg auf E-Mobilität im betrieblichen Alltag erleichtert werden.
Passende Ladeinfrastruktur-Lösungen
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zu passender Hardware? Sprechen Sie uns gerne an. Die Förderprofis der energielösung sind gerne für Sie da und helfen Ihnen schnell und zuverlässig weiter.
Förderquote und maximale Summe
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Unternehmensgröße:
- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine Unternehmen.
- Bis zu 50 % für mittlere Unternehmen.
- Maximaler Zuschuss: 60.000 Euro pro Vorhaben.
Beispiel: Ein Unternehmen, das eine Ladeinfrastruktur im Wert von 80.000 Euro errichtet, kann bei einem Fördersatz von 60 % bis zu 48.000 Euro Zuschuss erhalten.
Die restlichen 32.000 Euro verbleiben als Eigenanteil.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen:
- Mittlere Unternehmen (bis 250 Mitarbeitende; Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme bis 43 Millionen Euro)
- Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeitende und Jahresumsatz/Jahresbilanz bis 10 Millionen €)
- Kommunen, kommunale Betriebe und öffentliche Einrichtungen
- Vereine und gemeinnützige Organisationen
Voraussetzung für die Breitenförderung ist, dass bereits ein Konzept oder erste Überlegungen zum Mobilitätsmanagement vorliegen. Das heißt: Wer schon eine Ladeinfrastruktur-Planung oder ein E-Mobilitäts-Projekt vorbereitet, ist klar im Vorteil.
Großunternehmen sind in dieser Förderphase nicht antragsberechtigt.
Antragstellung und Verfahren
Die Anträge werden elektronisch über das Portal des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) eingereicht – bequem über das System easy-Online.
Das Verfahren ist einstufig und vergleichsweise unkompliziert:
- Förderfähigkeit prüfen (z. B. KMU-Status, keine Vorhabensdurchführung vor Bewilligung).
- Antrag digital einreichen mit Beschreibung der geplanten Maßnahmen, Kostenkalkulation und Eigenanteil.
- Bewilligung abwarten, anschließend Umsetzung und Nachweis der Verwendung.
Hinweis: Die folgenden Fristen basieren auf der Durchsicht der offiziellen Informationen. Diese sind derzeit widersprüchlich, weshalb wir direkt nachgefragt haben. Aktuell steht die Beantwortung unserer Fragen vom Fördergeber aus. Sobald wir hier gesicherte Informationen erhalten haben, werden wir diesen Artikel aktualisieren.
Die Antragsfrist läuft voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026. Eine frühzeitige Einreichung wird empfohlen, da die Mittel begrenzt sind. Nach der Bearbeitung des Antrags erhält der Einreicher einen Bewilligungsbescheid. Aktuell wird damit gerechnet, dass diese Bescheide nicht vor Mitte 2026 versendet werden. Geplante Projekte müssen dann innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden.
Die Anträge werden fortlaufend geprüft, solange Mittel verfügbar sind – ein früher Antrag erhöht die Chancen erheblich. Es gilt: „First come, first serve.“
Praxisnahe Unterstützung bietet die Website mobil-gewinnt.de, die Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Vorlagen zur Antragstellung bereithält.
Fazit: Gute Chance für kleine und mittlere Unternehmen
Mit dieser neuen Förderung können KMU endlich strukturiert in eine bessere Mobilität und die zugehörige Infrastruktur investieren, ohne das gesamte Risiko selbst tragen zu müssen. Der Zuschuss reduziert die Einstiegshürde spürbar und ermöglicht es, Ladepunkte, E-Fahrzeuge und digitale Mobilitätslösungen miteinander zu verknüpfen.
Gerade für Betriebe mit Dienstwagenflotte, Handwerker-, Kundendienst- oder Lieferfahrzeugen ist das Programm eine hervorragende Gelegenheit, E-Mobilität im Alltag zu verankern – von der Wallbox über das Lastmanagement bis zum Fuhrparkmonitoring.
Die Förderung bildet eine sehr gute Grundlage für alle, die sich für einen Ausbau des eigenen Fuhrparks sowie der dazugehörigen Ladeinfrastruktur interessieren. Zuschüsse von bis zu 60 % sorgen dafür, dass eine wesentliche Einstiegshürde fällt und eine Investition in Ladepunkte und Fahrzeuge für viele richtig attraktiv wird.
Passende Ladeinfrastruktur-Lösungen
Haben Sie Fragen zur Förderung oder zu passender Hardware? Sprechen Sie uns gerne an. Die Förderprofis der energielösung sind gerne für Sie da und helfen Ihnen schnell und zuverlässig weiter.
Weitere Informationen und Quellen
- Initiative „mobil gewinnt“ – Förderprogramm Betriebliches Mobilitätsmanagement:
https://www.mobil-gewinnt.de/Foerderprogramm/Breitenfoerderung
- BALM – Förderaufruf Breitenförderung 2025 (PDF):
https://www.balm.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Foerderprogramme/BMM/BMM_FA_Breitenfoerderung_2025.pdf
Markus Fryzel
