Kostenloser Standardversand & Retoure
Kauf auf Rechnung
Expertenberatung, auch nach dem Kauf
Schnelle Lieferung & hohe Verfügbarkeit
+49 941 201 77 00

Dienstwagen laden – Strom richtig abrechnen

Egal, ob Angestellter mit Dienstwagen oder Selbstständiger mit Firmenwagen – wer auf Unternehmenskosten elektrisch unterwegs ist, stellt sich früher oder später die Frage: Wie lässt sich der geladene Strom korrekt abrechnen, insbesondere, wenn der Dienstwagen zu Hause geladen wird? Denn dort fließt meist nicht nur Strom in das Firmenfahrzeug, sondern auch in das private E-Auto. Wir erklären, was technisch und steuerlich zu beachten ist und wann eine einfache Lösung nicht mehr ausreicht.
Hinweis: Der Artikel soll eine erste Orientierung bieten, er ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für konkrete Fragen empfehlen wir eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber bzw. – im Fall von Selbstständigen – eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt. 

Wann ist ein Fahrzeug ein Dienstwagen – und was bedeutet das für das Laden?

Ein klassischer Dienstwagen ist ein betriebliches Fahrzeug, das sich im Eigentum oder Leasingbestand des Arbeitgebers befindet und den Mitarbeitenden zur dienstlichen Nutzung überlassen wird. In vielen Fällen ist auch eine private Nutzung gestattet, entweder pauschal im Rahmen der 1-Prozent-Regelung oder durch ein geführtes Fahrtenbuch. Die Art der Nutzung hat nicht nur steuerliche Auswirkungen, sondern beeinflusst auch die Abrechnung und Dokumentation des für das Laden des Fahrzeugs bezogenen Stroms. 

In der Praxis wird der Dienstwagen an unterschiedlichen Orten geladen: zu Hause, unterwegs an öffentlichen Ladepunkten oder auf dem Betriebsgelände. Für eine korrekte und steuerlich anerkannte Abrechnung sind dabei vor allem zwei Faktoren entscheidend: Wer trägt die Stromkosten und wie wird der Stromverbrauch erfasst und nachgewiesen? >

Haben Sie Fragen zu Lösungen für das Laden eines Dienstwagens?

Gerne helfen wir Ihnen - egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - bei der Planung der Ladeinfrastruktur für das Laden von Dienstwägen. Unser Experten-Team freut sich auf Ihre Nachricht.

Jetzt kostenlose Beratung nutzen

Zuhause laden – aber wie korrekt abrechnen?

Wer seinen Dienstwagen zu Hause lädt, nutzt in der Regel seinen eigenen Stromanschluss. Die Stromkosten trägt der Mitarbeitende zunächst also selbst. Um die geladenen Kilowattstunden gegenüber dem Arbeitgeber – oder im Fall von Selbstständigen gegenüber dem Finanzamt – geltend zu machen, gibt es zwei Möglichkeiten: 

1. Pauschale Abrechnung 

Am einfachsten ist es, mit dem Arbeitgeber eine monatliche Pauschale zu vereinbaren. Das Bundesfinanzministerium (BMF) erlaubt folgende Werte (Stand: 2024): 

  • 30 Euro/Monat bei Nutzung einer privaten Wallbox
  • 15 Euro/Monat, wenn nur eine Haushaltssteckdose genutzt wird 

Diese Pauschalen gelten als steuerlich anerkannt und benötigen keinen Einzelnachweis.  

2. Abrechnung nach Verbrauch 

Wer genauer abrechnen muss, benötigt eine Wallbox, die den Stromverbrauch separat erfasst. Hier kommt es auf die verbaute Messtechnik und die Zulassung nach dem jeweiligen Standard an: 

  • MID-konforme Wallboxen reichen aus, wenn nur ein Fahrzeug geladen wird. Sie erfassen den Verbrauch genau und erfüllen die Anforderungen für die steuerliche Abrechnung. 
  • Eichrechtskonforme Wallboxen sind erforderlich, wenn mehrere E-Autos an derselben Wallbox geladen werden (z. B. Dienstwagen und privates Fahrzeug). Denn nur diese erfüllen die Vorgaben des Mess- und Eichrechts, sodass die geladene Energiemenge rechtssicher nach Fahrzeug getrennt werden kann. 

Tipp: Wer zuhause einen Dienstwagen lädt, sollte möglichst früh eine eichrechtskonforme Wallbox mit Nutzeridentifikation und dokumentierter Messung einplanen. 

Für Arbeitnehmer übernimmt in der Regel der Arbeitgeber die Auswahl und Anbindung an ein Abrechnungssystem (Backend). Hier sollte vor der Installation abgestimmt werden, welche technischen Anforderungen der Arbeitgeber stellt – insbesondere wenn eine Erstattung des Ladestroms vorgesehen ist. 

Selbstständige hingegen sind selbst verantwortlich für eine revisionssichere Erfassung der Ladedaten. Es gibt spezialisierte Wallboxen – etwa von KEBA oder Mennekes – die für diesen Zweck geeignet sind. Sie ermöglichen den lokalen Export der Ladedaten direkt am Gerät oder per Weboberfläche – auch ohne durchgängige Backend-Anbindung. Das spart Kosten und erfüllt zugleich die steuerlichen Anforderungen.  

Gut zu wissen: Die Mehrkosten für eine eichrechtskonforme Wallbox im Vergleich zu einer einfachen Lösung sind inzwischen überschaubar und liegen häufig unter 300 Euro. Wer plant, künftig neben dem Dienstwagen auch ein privates E-Auto zu laden, vermeidet so doppelte Investitionen. 

3. Abrechnung über intelligentes Ladekabel Locio Lösung  

Eine Alternative zur fest installierten Wallbox ist ein intelligentes Ladekabel mit integrierter Verbrauchserfassung, wie es z. B. das Locio LinkOne Ladekabel bietet. Das Kabel misst den geladenen Strom direkt während des Ladevorgangs MID-konform – unabhängig davon, ob an einer Haushaltssteckdose oder an einer Wallbox geladen wird. Die Verbrauchsdaten lassen sich anschließend digital auslesen und für die Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Finanzamt verwenden. Besonders für Besitzer ein Wallbox ohne MID-Zähler, Arbeitnehmer ohne eigene Wallbox oder für Selbstständige mit wechselnden Ladeorten kann das eine flexible und vergleichsweise kostengünstige Lösung sein.

Haben Sie Fragen zu Lösungen für das Laden eines Dienstwagens?

Gerne helfen wir Ihnen - egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - bei der Planung der Ladeinfrastruktur für das Laden von Dienstwägen. Unser Experten-Team freut sich auf Ihre Nachricht.

Jetzt kostenlose Beratung nutzen

Unterwegs laden – was zählt für die Abrechnung? 

Unterwegs werden Dienstwägen in der Regel an öffentlichen Ladepunkten, in Hotels oder bei Geschäftspartnern geladen. Damit diese Ladevorgänge erstattungsfähig sind, sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Ladekarte oder App mit Nutzerkonto verwenden, um den Strombezug eindeutig zuordnen zu können
  • Belege sammeln oder PDF-Abrechnung sichern (für Selbstständige relevant)
  • Fahrten dokumentieren, z. B. per Fahrtenbuch, um dienstliche Nutzung nachzuweisen

Am Arbeitsplatz laden 

Am Unternehmensstandort empfiehlt sich eine fest installierte Ladeinfrastruktur mit eichrechtskonformen Ladesystemen, RFID-Zugang und Nutzerverwaltung. So können Ladevorgänge erfasst, dem jeweiligen Dienstfahrzeug zugeordnet und korrekt abgerechnet werden – auch wenn verschiedene Nutzer Zugriff auf die Poolfahrzeuge haben. 

Beim Laden zuhause ist dagegen eine individuelle Lösung erforderlich – z. B. eine Wallbox mit Nutzeridentifikation und dokumentierter Verbrauchserfassung. Je nach Abrechnungsmodell (Pauschale oder Verbrauchsnachweis) sollte die Wallbox technisch zum vorgesehenen Abrechnungsweg passen. Auch hier kann eine eichrechtskonforme Lösung sinnvoll sein, insbesondere wenn neben dem Dienstwagen weitere Fahrzeuge geladen werden.  

Stellt der Arbeitgeber eine private Wallbox für das Laden des Dienstwagens zur Verfügung, gilt das nicht automatisch als geldwerter Vorteil. Unter bestimmten Bedingungen kann auch das steuerfrei bleiben. Hier lohnt sich eine Rücksprache mit der Lohnbuchhaltung oder dem Steuerberater. 

Selbstständig mit E-Auto – wie geht’s richtig? 

Für Selbstständige gelten andere Spielregeln. Der geladene Strom kann anteilig als Betriebsausgabe angesetzt werden, sofern das Fahrzeug auch betrieblich genutzt wird. Entscheidend ist die Dokumentation: 

  • Entweder ein Fahrtenbuch führen oder den prozentualen Nutzungsanteil nachweisen.
  • Ladevorgänge erfassen, z. B. mit einer App oder Software.
  • Private und geschäftliche Fahrzeuge trennen – idealerweise auch beim Laden (z. B. mit Nutzerprofilen an der Wallbox). 

Gerade hier ist eine eichrechtskonforme Wallbox mit Nutzerauthentifizierung die beste Lösung, da so auch mehrere Fahrzeuge sauber abgerechnet werden können. 

Fazit: Ladelösung und Abrechnung sollten zusammen gedacht werden 

Wer seinen Dienstwagen zu Hause lädt, sollte sich frühzeitig Gedanken über die passende Ladelösung machen – vor allem, wenn auch ein privates E-Auto im Spiel ist. In den meisten Fällen reicht dann eine einfache Wallbox nicht aus. Für eine rechtssichere Abrechnung ist Technik erforderlich, die den Anforderungen von Finanzamt, Arbeitgeber oder Betriebsprüfer gerecht wird.

Haben Sie Fragen zu Lösungen für das Laden eines Dienstwagens?

Gerne helfen wir Ihnen - egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - bei der Planung der Ladeinfrastruktur für das Laden von Dienstwägen. Unser Experten-Team freut sich auf Ihre Nachricht.

Jetzt kostenlose Beratung nutzen

Ähnliche Artikel
Bitte fügen Sie ein weiteres Produkt zum Vergleich hinzu.
Product Compare added Product Compare