- Hintergrund des Programms
- Wer kann eine Förderung beantragen?
- Die Eckpunkte der Förderung auf einen Blick
- Was wird konkret gefördert?
- Wie hoch sind die Zuschüsse?
- Fristen und Ablauf
- Bedingungen für die Umsetzung
- Warum ist dieser Aufruf besonders?
- Welche Produkte können interessant sein?
- Fazit
- Quellen
Hintergrund des Programms
Die Elektrifizierung des Güterverkehrs ist eine besondere Herausforderung. Transportunternehmen wollen den E-Lkw oft dort laden, wo er sowieso steht – auf dem Betriebshof oder im Depot. Genau hier setzt das bayerische Förderprogramm an. Mit insgesamt 2,5 Millionen Euro unterstützt der Freistaat den Aufbau von Ladeinfrastruktur für elektrische Lkw.
Der aktuelle Aufruf ist bereits der dritte seiner Art. In den beiden vorherigen Runden wurden zusammen über 180 Ladepunkte bewilligt. Die Zahlen zeigen: Das Interesse ist da, doch die Investitionen sind hoch. Deshalb übernimmt Bayern einen Teil der Kosten.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Das Programm richtet sich an Unternehmen, die im Güterverkehr tätig sind und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Bayern haben. Besonders interessant ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent, während größere Unternehmen mit 40 Prozent rechnen können.
Die Eckpunkte der Förderung auf einen Blick
Name des Programms: 3. Förderaufruf „E-Straßengüterverkehr Bayern“
Zielgruppe: Unternehmen des Straßengüterverkehrs mit Sitz in Bayern
Fördersatz: 40 % der zuwendungsfähigen Kosten (KMU: 50 %)
Maximalbeträge pro Ladepunkt:
- bis 100 kW: 10.000 €
- 100–500 kW: 20.000 €
- ab 500 kW: 60.000 €
Zusätzlich: Netzanschluss förderfähig
- Niederspannungsnetz: max. 10.000 €
- Mittel- oder Hochspannungsnetz: max. 75.000 €
- Ins Lademanagement integrierter Pufferspeicher ebenfalls förderfähig
Zusatzförderung: bis zu 20.000 € möglich, wenn ein innovatives Zusatzkriterium erfüllt wird
Förderhöchstgrenze: 250.000 € je Standort, 500.000 € je Unternehmen pro Aufruf
Fristen: Antragstellung 29.09.–31.10.2025, Umsetzung binnen 18 Monaten, Betriebspflicht mind. 3 Jahre
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Ladepunkte, die nicht öffentlich zugänglich sind. Das heißt: Die Lkw laden an Ladestationen, die nur für den Betrieb selbst gedacht sind. Bezuschusst werden unter anderem:
- DC-Schnellladepunkte mit CCS- oder MCS-Anschluss, die für den Einsatz im Straßengüterverkehr geeignet sind.
- Netzanschlüsse, egal ob Niederspannung oder Mittelspannung – in Abhängigkeit von der Größe des Projekts.
- Pufferspeicher, wenn sie für den Betrieb erforderlich sind.
- Installations- und Montagekosten, die durch ein Fachunternehmen umgesetzt werden müssen.
Damit deckt das Programm fast alle Kosten ab, die beim Aufbau einer Depot-Ladeinfrastruktur anfallen – vom Kabelgraben bis zur fertigen Ladestation.
Wie hoch sind die Zuschüsse?
Die Förderung orientiert sich an der Leistung der Ladepunkte. Je stärker die Ladeleistung, desto höher der maximale Zuschuss.
- Ladepunkte unter 100 kW: bis zu 10.000 Euro
- Ladepunkte zwischen 100 und 500 kW: bis zu 20.000 Euro
- Ladepunkte ab 500 kW: bis zu 60.000 Euro
Für Netzanschlüsse gibt es zusätzliche Unterstützung. Bei einem einfachen Anschluss im Niederspannungsnetz sind es bis zu 10.000 Euro, bei größeren Projekten mit Mittelspannung oder Pufferspeicher können deutlich höhere Beträge hinzukommen.
Die Förderhöchstgrenzen liegen bei 250.000 Euro pro Standort und maximal 500.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Aufrufs. Damit bleibt die Förderung zwar gedeckelt, ermöglicht aber auch größere Vorhaben, die mehrere Ladepunkte umfassen.
Man kann sich das wie eine Kostenbeteiligung vorstellen: Der Staat zahlt fast die Hälfte der Rechnung, die andere Hälfte bleibt beim Unternehmen.
Fristen und Ablauf
Der dritte Förderaufruf startet am 29. September 2025. Anträge können bis zum 31. Oktober 2025 eingereicht werden. Danach ist das Antragsfenster geschlossen. Wichtig ist:
- Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung vorliegt.
- Nach Zusage müssen die Ladepunkte innerhalb von 18 Monaten in Betrieb genommen werden.
- Der Betrieb ist für mindestens drei Jahre sicherzustellen.
Die Antragstellung erfolgt über die Bayern Innovativ GmbH, die als Projektträger die Abwicklung übernimmt.
Bedingungen für die Umsetzung
Damit die Förderung ausgezahlt wird, müssen einige technische und organisatorische Vorgaben erfüllt sein:
- Die Ladepunkte müssen durch ein zertifiziertes Fachunternehmen installiert werden.
- Es gelten die jeweils aktuellen Normen und Vorschriften, zum Beispiel VDE-Richtlinien.
- Ein zuverlässiger Betrieb muss nachgewiesen werden können.
Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass die geförderten Anlagen langlebig sind und tatsächlich im Güterverkehr eingesetzt werden.
Warum ist dieser Aufruf besonders?
Im Unterschied zu den beiden vorherigen Aufrufen ist das Budget diesmal mit 2,5 Millionen Euro deutlich kleiner. Zum Vergleich: 2023 standen 4 Millionen Euro zur Verfügung, 2024 sogar 5 Millionen Euro. Das bedeutet: Die Fördermittel können schneller ausgeschöpft sein. Unternehmen, die ihre Projekte bereits in der Schublade haben, sollten die Frist deshalb unbedingt einhalten.
Welche Produkte können interessant sein?
Angesichts der Förderbedingungen können verschiedene Produkte besonders interessant sein:
Ladehardware
Für den Depotbetrieb von E-Lkw machen vor allem DC-Schnellladepunkte mit CCS- oder MCS-Anschluss Sinn. Ladeleistungen zwischen 150 und 500 Kilowatt (Bsp. Alpitronic HYC400 oder Compleo eTower) ermöglichen es, Fahrzeuge während Stand- oder Ruhezeiten zügig wieder einsatzbereit zu machen. Der HYC1000 von alpitronic ermöglicht dann sogar Ladeleistungen in der Klasse ab 500 kW und bringt den neuen – in der Förderung explizit erwähnten – Megawatt-Stecker (MCS) mit. Neben der höheren Ladeleistung handelt es sich dabei um ein Ladesystem, das bis zu 8 Ladepunkte bereitstellen kann. Bei bis zu 100.000 Euro Zuschuss je Ladepunkt könnten so bis zu 800.000 € zusammenkommen. Kleinere Varianten unter 100 Kilowatt (Bsp. alpitronic HYC50) können bei längeren Standzeiten ebenfalls sinnvoll sein – sie überzeugen zudem mit geringen Investitionskosten und reduzierten Kosten und Komplexität bei Netzanschluss und Infrastruktur.
Netz- und Energieanbindung
Damit Ladepunkte ihre volle Leistung entfalten, braucht es eine stabile Anbindung. Trafostationen und Netzanschluss-Komponenten sichern Mittelspannungsanschlüsse und schaffen so die Basis für Ladeleistungen im Bereich mehrerer Hundert Kilowatt. Ergänzend können Pufferspeicher helfen, Lastspitzen abzufangen und die Energie gleichmäßig zu verteilen. Werden sie ins Lastmanagement integriert, sind auch sie förderfähig. Ebenso zählen Ladesysteme mit bereits integrierten Pufferspeichern wie die ADS-TECH Energy ChargePost zu den förderfähigen Gesamtsystemen mit Pufferspeicher. Energiemanagementsysteme wie z.B. der ABB ASKI Controller steuern dann den Energiebedarf intelligent aus.
Infrastruktur & Zubehör
Zum Projekt gehören nicht nur Ladesäulen. Auch Kabelmanagement-Systeme, die den täglichen Betrieb erleichtern und die Sicherheit auf dem Betriebshof erhöhen, sind eine Überlegung wert. Ebenso bieten vorgefertigte Ladecontainer oder modulare Lösungen Flexibilität und können schnell installiert werden. Selbst die Tiefbauarbeiten – vom Kabelgraben bis zum Fundament – sind förderfähig und sollten in die Kalkulation einbezogen werden.
Innovative Zusatzlösungen (für Zusatzförderung bis 20.000 €)
Für Unternehmen, die einen Schritt weitergehen wollen, gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung von bis zu 20.000 Euro. Voraussetzung ist, dass ein innovatives Konzept umgesetzt wird – etwa die Kombination von Photovoltaik-Anlagen mit Pufferspeichern, eine Energie- und Flottenmanagementsoftware mit Schnittstellen zur Tourenplanung oder eine Sektorkopplung, bei der Ladeinfrastruktur und Eigenstromerzeugung sinnvoll miteinander verbunden werden. Wir finden gemeinsam mit Ihnen eine passende Zusatzlösung.
Wir sind für Sie da
Haben Sie Fragen zum dritten Förderaufruf oder zu passender Hardware? Sprechen Sie uns gerne an. Die Förderprofis der energielösung sind gerne für Sie da und helfen Ihnen schnell und zuverlässig weiter.
Fazit
Mit dem dritten Förderaufruf schafft Bayern erneut einen Anreiz, Ladeinfrastruktur für elektrische Lkw aufzubauen. Für Transportunternehmen bietet sich die Möglichkeit, Investitionskosten spürbar zu senken und den Umstieg auf E-Lkw vorzubereiten. Wer seine Flotte in den kommenden Monaten elektrifizieren will, sollte die Chance nutzen – denn die Mittel sind begrenzt, die Nachfrage erfahrungsgemäß hoch.
Quellen
- https://www.bayern-innovativ.de/de/seite/foerderprogramm-e-strassengueterverkehr
- https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/350-2025/
- https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2023/493/baymbl-2023-493.pdf
Markus Fryzel
