Förderhöhe: Bis zu 60.000 Euro pro Ladepunkt
Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher DC-Schnellladepunkte (CCS oder leistungsstärkere EU-Norm-Stecker wie MCS) inklusive Netzanschluss, mit einem Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördersatz
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderobergrenzen
Maximale Ladeleistung:
- < 250 kW: Bis zu 10.000 Euro
- ≥ 250 kW und < 600 kW: Bis zu 20.000 Euro
- ≥ 600 kW: Bis zu 60.000 Euro
Netzanschluss:
- Niederspannungsnetz: Bis zu 10.000 Euro
- Niederspannung + Pufferspeicher: Bis zu 75.000 Euro
- Mittel-/Hochspannungsnetz: Bis zu 75.000 Euro
KMU erhalten +10 Prozentpunkte auf den Fördersatz. Bei einem innovativen Ladekonzept, etwa einer intelligenten, prognosegesteuerten Ladesteuerung zur Vermeidung von Netzüberlastungen oder einem verstärkten Einsatz regenerativer Energien, sind zusätzlich +10 % der Kosten (max. 20.000 €) möglich. Die Gesamtzuwendung bleibt je Antrag auf 250.000 € begrenzt (max. 500.000 € je Antragsteller). Gefördert wird ausschließlich der Neuaufbau, keine Modernisierung oder Ersatzbeschaffung.
Antragsberechtigte und Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern, die im Gütertransport mit eigenem Fuhrpark tätig sind.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ladestandort: Muss sich in Bayern befinden
- Nicht öffentlich: Fest definierter und namentlich bestimmbarer Nutzerkreis; erlaubt sind neben eigenen Fahrzeugen auch Fahrzeuge fester Transportpartner, beauftragter Unternehmen oder Lieferanten
- Vorhabenbeginn: Nicht vor dem Zuwendungsbescheid
- Kombination mit anderen Fördermitteln: Nicht zulässig
Antragstellung und Auswahlverfahren
Anträge sind digital über das Online-System der Bayern Innovativ GmbH einzureichen. Nicht digital authentifizierte Anträge müssen zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben und innerhalb von vier Wochen postalisch nachgereicht werden.
Die Bewertung erfolgt nicht nach Eingangsreihenfolge, sondern wettbewerblich nach „prognostizierter Umweltentlastung pro Fördereuro": Das ist die über drei Jahre eingesparte Dieselmenge durch neue E-Lkw, geteilt durch die beantragte Fördersumme. Die dafür nötigen Angaben, etwa Art und Anzahl der neuen E-Lkw, jährliche Kilometerleistung und bisheriger Dieselverbrauch, geben Sie im Antrag an, das System berechnet daraus automatisch den Reihungswert. Je niedriger die beantragte Summe im Verhältnis zur Einsparung, desto besser die Platzierung; bei gleichem Wert entscheidet zusätzlich der Zeitstempel der digitalen Einreichung.
Nach Bewilligung bleiben bis zu 24 Monate für die Umsetzung, die Mindestbetriebsdauer beträgt drei Jahre, der Verwendungsnachweis ist spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme fällig.
Fazit: Enges Zeitfenster, jetzt vorbereiten
Nur rund ein Monat Antragsfenster und eine Reihung nach Umweltentlastung machen eine frühzeitige, gründliche Vorbereitung entscheidend für den Erfolg. Dazu gehört auch, bereits im Vorfeld unverbindliche Vergleichsangebote einzuholen, um die zu erwartenden Projektkosten realistisch abschätzen und im Antrag angeben zu können.
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Weitere Informationen und Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag fasst zentrale Programminhalte zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Maßgeblich sind die offiziellen Förderrichtlinien und die Informationen des Projektträgers.
Laura Amann
