Als Besitzer eines Elektroautos sind Sie darauf angewiesen, dass Sie Ihr Fahrzeug auch aufladen können, wenn Sie unterwegs sind. Die Gemeinde und Städte bemühen sich, möglichst viele Ladestationen auf ihrem Gebiet aufzustellen. Trotzdem kommt es vor, dass sich Ihnen im entscheidenden Moment keine Gelegenheit bietet. Als Alternative ergibt sich für Sie die Möglichkeit, eine Wallbox auf Ihrem eigenen Grundstück zu installieren.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Ladestation anmelden müssen. Wie Sie dabei vorgehen und was Sie bei der Anmeldung beachten sollten, erfahren Sie in dem folgenden Artikel.
Wo und in welchen Fällen müssen Sie Ihre Ladestation anmelden?
Eine Ladestation, die mit einem geeichten Zähler ausgestattet ist und die Sie auf Ihrem Grundstück betreiben, muss innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Eichbehörde angemeldet werden. So verlangt es das Mess- und Eichgesetz (MessEG), das im Jahr 2015 in Kraft getreten ist. Eine Ausnahme von dieser Regelung sieht der Gesetzgeber vor, wenn das Gerät über einen nicht geeichten Zähler verfügt oder Sie es vor dem 01. Januar 2015 in Betrieb genommen haben.
Die Anmeldung der Ladestation bei dem Eichamt können Sie digital auf der Onlineplattform der für Sie zuständigen Eichbehörde vornehmen.
Bei dem Betrieb einer privaten Ladestation gilt für Sie die Niederspannungsverordnung (NAV), die im § 19 eine Anmeldung bei dem Netzbetreiber vorsieht. Für diese Pflicht sieht der Gesetzgeber keine Ausnahmen vor. Dies bedeutet, dass Sie die Wallbox – unabhängig vom Kaufdatum – auch dann bei dem Netzbetreiber anmelden müssen, wenn das Gerät mit einem digitalen Zähler ausgestattet ist.
Wie gehen Sie bei der Anmeldung der Ladestation vor?
Die Anmeldung der Wallbox muss spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen. Damit Sie hier keine unnötigen Fragen beantworten müssen, gehen Sie in der folgenden Reihenfolge vor:
- Lassen Sie die Wallbox von einem fachlich versierten Elektriker installieren. Im Idealfall erklärt sich der beauftragte Elektriker nach Installation dazu bereit, die erforderliche Anmeldung vorzunehmen.
- Damit die Elektrofachkraft das Gerät direkt nach der Installation anmelden kann, sollten im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse des Grundstücks geklärt sein, auf dem das Gerät installiert werden soll. Sind Sie selbst der Eigentümer, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Möchten Sie auf einem gemieteten Grundstück aufstellen, müssen Sie Ihren Vermieter über den Einbau informieren.
- Prüfen Sie als Nächstes die Ihnen zur Verfügung stehende Netzkapazität. In der Regel benötigt eine Wallbox eine Ladeleistung von 11 kW. Haben Sie ein Gerät, das nur mit einer höheren Ladeleistung funktioniert, müssen Sie Ihren Netzanschluss vor der Anmeldung Ihrer Wallbox erweitern.
- Ermitteln Sie im Anschluss, wer der für Sie zuständige Netzbetreiber ist. Beachten Sie dabei, dass der Netzbetreiber nicht mit dem Stromanbieter identisch ist. Von Ihrem Stromanbieter beziehen Sie den Strom. Der Netzbetreiber ist die für Ihr Stromnetz zuständige Stelle. Die Informationen zu Ihrem Netzbetreiber können Sie z. B. auf Ihrem Stromzähler ablesen oder der letzten Jahresrechnung über den Stromverbrauch entnehmen.
- Stellen Sie fest, wie hoch die Ladeleistung für Ihre Wallbox ist. Verfügt Ihre Ladestation über mehr als 11 kW, müssen Sie zusätzlich zu der Anmeldung auch eine Genehmigung Ihres Netzbetreibers zum Betrieb der Wallbox einholen. Ohne diese Genehmigung dürfen Sie das Gerät nicht in Betrieb nehmen.
- Haben Sie alle notwendigen Aufgaben erledigt, beauftragen Sie einen fachlich versierten Elektriker mit der Installation und der Anmeldung des Geräts. Bei einer Ladeleistung von mehr als 11 kW kümmert sich die Elektrofachkraft auch um die Genehmigung der Ladestation.
Was sollten Sie bei dem Betrieb einer geeichten Ladestation beachten?
Betreiben Sie auf Ihrem eigenen oder einem gemieteten Grundstück eine Wallbox, die mit einem geeichten Zähler ausgestattet ist, kommt noch eine weitere Aufgabe auf Sie zu: Sie müssen sicherstellen, dass das Gerät immer einwandfrei funktioniert und korrekte Messungen vornimmt. Um dies zu gewährleisten, werden Ladestationen auf privaten Grundstücken alle acht Jahre von der zuständigen Eichbehörde geprüft. Zu diesem Zweck müssen Sie die Anmeldung bei der Eichbehörde vornehmen.
Nach der Prüfung müssen Sie gegenüber dem Eichamt noch einige Angaben auf der Onlineplattform der für Sie zuständigen Behörde machen. Hierzu gehören die Geräteart, zu welchem Zweck Sie die Wallbox angeschafft haben und Ihre persönlichen Kontaktdaten.
Zusammenfassung
Verwenden Sie für das Laden Ihres Fahrzeugs eine Wallbox, die Sie auf Ihrem privaten oder einem gemieteten Grundstück aufgestellt haben, müssen Sie das Gerät unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Eichbehörde anmelden. Eine weitere Anmeldung erfolgt bei dem für Sie zuständigen Netzbetreiber.
Die Anmeldung beim Eichamt können Sie auf der Onlineplattform der zuständigen Behörde vornehmen. Damit das Gerät auch bei dem Netzbetreiber angemeldet werden kann, sollten Sie vorher noch einige Dinge beachten. Hierzu gehört z. B., die Prüfung Ihrer Netzkapazität und die Ladeleistung, die Ihre Wallbox benötigt.
Weil das Aufstellen und die Inbetriebnahme der Wallbox spezielle Kenntnisse erfordert, sollten Sie die Installation von einer Elektrofachkraft durchführen lassen. In der Regel führt diese sich danach auch für die Anmeldung des Geräts zuständig.